Gesetzesänderung geplant Innenministerium will Ausgaben für Kommunen ohne Jahresabschluss beschränken
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11. September 2023, 19:34 Uhr
Kommunen in Sachsen-Anhalt könnten künftig dafür bestraft werden, dass sie keinen Jahresabschluss vorlegen. Das Innenministerium plant eine entsprechende Gesetzesänderung, durch die die Ausgaben der Städte und Gemeinden beschränkt werden. Grund ist, dass aktuell rund 900 Jahresabschlüsse fehlen. Der Städte- und Gemeindebund kritisiert die Pläne.
- Kommunen in Sachsen-Anhalt könnten künftig bestraft werden, wenn sie ihren Jahresabschluss nicht vorlegen. Grund ist, dass Hunderte Jahresabschlüsse fehlen.
- Der Städte und Gemeindebund kritisiert die geplanten Sanktionen.
- Das Innenministerium will weitere Punkte im Kommunalverfassungsgesetz ändern.
Das Innenministerium von Sachsen-Anhalt will künftig Kommunen sanktionieren, die ihre Jahresabschlüsse zu spät vorlegen. Grund ist, dass aktuell noch Hunderte Jahresabschlüsse fehlen. Nun schaffe man die gesetzliche Grundlage für eine verpflichtende Sanktionierung in solchen Fällen, erklärte Innenministerin Tamara Zieschang (CDU).
Die Landesregierung könnte die Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes noch in diesem Jahr beschließen. Anschließend muss der Landtag darüber entscheiden. Das neue System sieht vor, dass die Haushaltssatzung einer Kommune nicht in Kraft treten kann, wenn alte Jahresabschlüsse fehlen. Dadurch gilt in der jeweiligen Kommune eine vorläufige Haushaltsführung, die bestimmte Ausgaben nicht zulässt.
Zahlreiche Kommunen in Sachsen-Anhalt ohne Jahresabschlüsse
Hintergrund der geplanten Änderung ist, dass seit dem Jahr 2013 zahlreiche Jahresabschlüsse von Kommunen in Sachsen-Anhalt fehlen. Bis Ende Juni diesen Jahres lagen nur 1.301 Jahresabschlüsse bis 2021 vor – von 2.229 erforderlichen. Damit fehlen rund 40 Prozent der Abschlüsse. Schon Ende 2022 fehlten Hunderte Haushaltsbilanzen.
Seit dem Jahr 2013 müssen die Kommunen ihre Haushalte nach einem bestimmten System aufstellen. Für die sogenannte doppische Haushaltsführung muss eine Eröffnungsbilanz erstellt werden, die jährlich fortgeschrieben wird. In diesem Rahmen sind Jahresabschlüsse vorzulegen. Mit der Bilanz sollen die Städte und Gemeinden ihre Einnahmen und Ausgaben dokumentieren.
Städte- und Gemeindebund kritisiert Sanktionen
Der Städte- und Gemeindebund lehnt die geplanten Sanktionen ab. Präsident Andreas Dittmann sagte, dass man sich im Falle einer solchen Regelung vorbehalte, juristische Schritte zu prüfen.
Alle Kommunen hätten das Ziel, einen regelkonformen Jahresabschluss aufzustellen und würden mit Hochdruck die fehlenden Abschlüsse abarbeiten. Eine vorläufige Haushaltsführung würde die gesamte Handlungsfähigkeit der Kommunen einschränken. Zudem würden sich Investitionen verzögern und bestimmte Förderprogramme könnten nicht in Anspruch genommen werden.
Weitere Änderungen für Kommunen geplant
Neben den Sanktionen will das Innenministerium weitere Punkte im Kommunalverfassungsgesetz ändern. Ministerin Zieschang sagte, die Kommunalvertretungen sollen weiterhin hybride Sitzungen abhalten können. "Das soll nicht nur auf außergewöhnliche Notsituationen wie zum Beispiel eine Pandemie beschränkt sein und ist ein Baustein zur besseren Vereinbarkeit von Familie und kommunalem Ehrenamt", sagte Zieschang.
Kommunen, die eine Aufgabe gemeinsam erfüllen wollen, sollen den Plänen zufolge künftig leichter zusammenarbeiten können. "Wir wollen die kommunale Selbstverwaltung stärken", erklärte Zieschang. Dazu sollen die Gestaltungsspielräume bei der kommunalen Zusammenarbeit erweitert werden.
dpa, MDR (Maren Wilczek)
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