Finanzministerium Landkreise und Kommunen sollen mehr Geld bekommen
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28. Juli 2023, 18:25 Uhr
Gemeinden und Kommunen in Sachsen-Anhalt fehlt das Geld. Nun hat das Finanzministerium einen Zuschlag angekündigt, damit kommunale Aufgaben erfüllt werden können. Zuvor hatte der Salzlandkreis gemeinsam mit zwei Städten Verfassungsbeschwerde eingelegt.
Sachsen-Anhalts Städte und Gemeinden können mit mehr Geld rechnen. Das teilte das Landesfinanzministerium auf Anfrage von MDR SACHSEN-ANHALT mit. Demnach sollen die Kommunen für 2024 bis 2026 zusätzlich zu ihren eigenen Einnahmen jährlich mehr als zwei Milliarden Euro bekommen, um ihre Aufgaben erfüllen zu können.
Damit würden sich die Zuwendungen des Landes gegenüber dem laufenden Jahr um fast 250 Millionen Euro erhöhen. Für die Landkreise sei das ein Plus von 126 Millionen Euro.
Salzlandkreis und zwei Städte klagen
Der Salzlandkreis sowie die Städte Hecklingen und Nienburg haben Klage vor dem Landesverfassungsgericht in Dessau-Roßlau eingereicht. Sie wollen klären lassen, ob die im Jahr 2022 vom Land bereitgestellten Gelder ausreichend waren. Zuerst hatte die Mitteldeutsche Zeitung berichtet.
So wirft laut Blatt der Landrat des Salzlandkreises, Markus Bauer (SPD) der Landesregierung vor, dass sie die besondere Notlage seiner Region nicht berücksichtigt.
Salzlandkreis: Landrat sieht eigene Kosten als Überdurchschnittlich
Nach Angaben des Landrats des Salzlandkreises, Bauer, hat der Salzlandkreis im Vergleich mit anderen Kreisen deutlich höhere Kosten zum Beispiel im Bereich der Jugendhilfe.
Bauer hatte in einer Kreistagssitzung 2022 gesagt: "Die Gelder vom Land für die Gemeinden und den Kreis können nicht das decken, was gebraucht wird. Wir müssen uns aufbäumen. Wenn wir dieses Werkzeug der Verfassungsbeschwerde nicht nutzen, meint das Land vielleicht, es geht ja doch irgendwie." Der Kreistag hatte ihn mit der Beschwerde beauftragt.
Wir müssen uns aufbäumen.
Finanzministerium zieht vorerst keine Konsequenzen
Aus dem Finanzministerium in Magdeburg hieß es dazu, dass die Landesregierung eine Stellungnahme zur Verfassungsbeschwerde vorbereite.
Einen Anlass, bereits Konsequenzen aus dieser Beschwerde zu ziehen, sehe man bis zum Ausgang des Verfahrens nicht. Man weise jedoch darauf hin, dass sich die Zuwendungen mit den geplanten Erhöhungen für kommendes Jahr gegenüber 2022 um 360 Millionen Euro erhöhen würden. Das sei eine Steigerung von fast 21 Prozent.
MDR (Ronald Neuschulz, Norma Düsekow, Julia Heundorf)
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 28. Juli 2023 | 19:00 Uhr