Haushaltsbilanzen Kommunen haben noch fast 1.000 Jahresabschlüsse offen

16. Februar 2023, 12:39 Uhr

Bei einer wichtigen Hausaufgabe hinken die Kommunen in Sachsen-Anhalt deutlich hinterher. Um den Stau bei den Jahresabschlüssen abzubauen, können die Aufsichten mehr Druck machen.

Sachsen-Anhalts Kommunen weisen bei den Jahresabschlüssen seit dem Jahr 2013 große Rückstände auf. Zum Ende des vergangenen Jahres fehlten 981 dieser Haushaltsbilanzen noch. Von insgesamt 1983 Abschlüssen wurden bisher 1002 aufgestellt, teilte das Innenministerium mit.

Im Vergleich zu einer Erhebung zum Vorjahr haben die Kommunen aufgeholt. Während am 31. Dezember 2021 erst 37 Prozent der fälligen Jahresabschlüsse aufgestellt waren, ist dieser Anteil auf nun 51 Prozent gestiegen. Einem Teil der Kommunen sei es zwischenzeitlich gelungen, die Rückstände vollständig aufzuholen, sagte eine Sprecherin des Innenministeriums.

Innenministerin macht Druck

Innenministerin Tamara Zieschang (CDU) hatte in der Vergangenheit mehr Tempo bei der Erstellung gefordert. Die Kommunalaufsichten haben die Möglichkeit, Druck zu machen. So können sie unter anderem externe Berater oder Dienstleister auf Kosten der Kommune hinzuziehen, um noch offene Jahresabschlüsse aufzustellen.

Jahresabschlüsse der Kommunen Seit dem Jahr 2013 gilt in Sachsen-Anhalt für die Kommunen die Pflicht, ihre Haushalte nach einem neuen System aufzustellen.

Für die sogenannte "doppische Haushaltsführung" muss eine Eröffnungsbilanz erstellt werden, die jährlich fortgeschrieben wird.

In diesem Rahmen sind Jahresabschlüsse vorzulegen. Mit der Bilanz sollen die Städte und Gemeinden ihre Einnahmen und Ausgaben dokumentieren.

Um den Stau nicht weiter zu erhöhen, gibt das Land den Kommunalaufsichten auch noch andere Instrumente an die Hand. Die Behörden können beispielsweise in Fällen, in denen noch kein Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2021 übergeben wurde, den Haushalt für 2023 beanstanden oder nicht genehmigen.

Ausnahmen sollen helfen

Davon kann laut dem Innenministerium abgesehen werden, "wenn die betreffende Kommune bereits einen weit fortgeschrittenen Abarbeitungsstand vorweisen und gleichzeitig einen konkreten Zeitplan mit kurzem Zeitrahmen vorlegen kann".

dpa, MDR (Hannes Leonard)

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT | 16. Februar 2023 | 08:30 Uhr

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