Viertel Milliarde Euro Finanzminister: Mehr Geld für Sachsen-Anhalts Kommunen ab 2024
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30. August 2023, 17:02 Uhr
Knapp eine Viertel Milliarde Euro mehr sollen die Kommunen in Sachsen-Anhalt vom Land ab 2024 bekommen. Das erklärte Finanzminister Michael Richter (CDU) am Dienstag. Vor allem finanzschwache Kommunen sollen profitieren.
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- Ab 2024 sollen die Kommunen in Sachsen-Anhalt mehr Geld bekommen.
- Der Grund laut des Finanzministers: Die Kommunen sollen gestärkt werden.
- So gehen zukünftig mehr als 30 Prozent des Haushaltsvolumens an die Kommunen.
Sachsen-Anhalts Kommunen sollen ab 2024 deutlich mehr Geld vom Land erhalten. Die Landesregierung hat dafür am Dienstag eine Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) beschlossen. Dies sei "eine nicht ganz einfache Geburt" gewesen, sagte Finanzminister Michael Richter (CDU). Nun ist der Landtag am Zug.
Land folgt Forderungen der Kommunen
Die Finanzausgleichs-Masse für die Kommunen soll von derzeit 1,846 Milliarden Euro auf rund 2,095 Milliarden Euro erhöht werden - das ist ein Anstieg um 249,6 Millionen Euro. Man habe versucht, allen Beteiligten gerecht zu werden, sagte Richter mit Blick auf die Interessen der Landkreise, Städte und Gemeinden. Viele Kommunen hatten in der Vergangenheit immer wieder beklagt, dass das Geld vom Land nicht ausreicht.
Das größte Plus gibt es für die Landkreise. Sie sollen 126,6 Millionen Euro mehr bekommen, die kreisfreien Städte 87,8 Millionen Euro mehr und die kreisangehörigen Gemeinden 35,2 Millionen Euro mehr. Der Gesetzentwurf berücksichtige auch die zusätzlichen Belastungen der Kommunen, die ihnen durch den Tarifabschluss im öffentlichen Dienst entstünden.
Kommunaler Finanzausgleich in Sachsen-Anhalt
Gemäß Artikel 88 Abs. 1 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt sorgt das Land dafür, dass die Kommunen über Finanzmittel verfügen, die zur angemessenen Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich sind. Des Weiteren schreibt Artikel 88 Abs. 2 Satz 1 Verf LSA vor, dass die unterschiedliche Finanzkraft der Kommunen auf Grund eines Gesetzes angemessen auszugleichen ist.
Die Umsetzung dieses Verfassungs-Auftrags erfolgt durch das Finanzausgleichsgesetz (FAG). Nach Maßgabe dieses Gesetzes werden den Kommunen Finanzmittel in Ergänzung ihrer eigenen Einnahmen zur Erfüllung ihrer eigenen und der übertragenen Aufgaben zur Verfügung gestellt. Wie viele Landesmittel den Kommunen zugeteilt werden, hängt von deren eigenen Einnahmen ab.
Die größten Einzel-Positionen bei den eigenen Einnahmen der Kommunen sind ihre Steuereinnahmen (Gewerbesteuer, Grundsteuern, Anteile an der Einkommensteuer und an der Umsatzsteuer) und die Zahlungen des Landes außerhalb des Finanzausgleichsgesetzes. (Quelle: Finanzministerium Sachsen-Anhalt)
30 Prozent des Landes-Haushaltsvolumens an Kommunen
"Das Land stärkt damit seine Kommunen erheblich, trotz seiner eigenen großen finanzpolitischen Herausforderungen", sagte Richter. Inklusive anderer Zuweisungen gingen mehr als 30 Prozent des Haushaltsvolumens des Landes an die Kommunen.
Mit der Änderung sollen auch finanzschwache Kommunen gestärkt werden. So wird den Angaben zufolge für kreisangehörige Gemeinden eine Mindest-Finanz-Ausstattung eingeführt. Erreicht eine Gemeinde nicht 85 Prozent der durchschnittlichen Finanzkraft aller Gemeinden, werden 90 Prozent der Lücke durch diese Mindest-Finanz-Ausstattung aufgefüllt.
Salzlandkreis legte sogar Verfassungsbeschwerde ein
Das Finanzausgleichsgesetz war immer wieder in Sachsen-Anhalt Streit-Thema gewesen. Erst im vergangenen Sommer hatte der Salzlandkreis beschlossen, Verfassungsbeschwerde einzulegen und sie Ende Juli dieses Jahres auch eingereicht. Mit der Begründung, dass die Landesmittel aus seiner Sicht deutlich zu knapp bemessen waren. Ob die jetzt geplante Erhöhung Auswirkungen auf die Beschwerde haben wird, ist noch unklar.
dpa/MDR (dst)
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT | Nachrichten | 30. August 2023 | 07:00 Uhr
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