30 Plätze für Abschiebehaft Abschiebegefängnis in Volkstedt soll Ende 2027 einsatzbereit sein
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26. Februar 2025, 12:02 Uhr
Ab Ende 2027 soll das Abschiebegefängnis in Volkstedt einsatzbereit sein, in dem bis zu 30 ausreisepflichtige Menschen festgehalten werden können. So will das Land Sachsen-Anhalt verhindern, dass Abschiebungen scheitern, weil die Behörden Ausreisepflichtige nicht antreffen.
Im Eisleber Ortsteil Volkstedt will das Land Sachsen-Anhalt ein Abschiebegefängnis bauen. Nach Einschätzung des Innenministeriums wird die vom Ministerium als Abschiebesicherungseinrichtung bezeichnete Institution allerdings nicht vor dem zweiten Quartal 2027 in Betrieb gehen. Das Gebäude soll bis Ende 2026 stehen, anschließend plant das Innenministerium, es mit der nötigen Technik ausstatten zu lassen. Das soll bis in die zweite Jahreshälfte 2027 dauern.
Voraussichtlich ab Ende 2027 will das Ministerium dort ausreisepflichtige Menschen festhalten. Ausgelegt ist das Gefängnis laut Ministerium für bis zu 30 Menschen in Abschiebehaft. Entstehen soll die Abschiebeeinrichtung neben dem Gefängnis im Eisleber Ortsteil Volkstedt in Mansfeld-Südharz.
Abschiebehaft: Darum will Sachsen-Anhalt das Gefängnis bauen
Wenn die Behörden Menschen aus Sachsen-Anhalt abschieben wollen, scheitert das teilweise, weil sie die Menschen am Tag der Abschiebung nicht an ihrem Wohnort antreffen. Um das zu verhindern, plant Sachsen-Anhalt das Abschiebegefängnis.
Wann können Behörden Menschen in Abschiebehaft nehmen?
Behörden können ausreisepflichtige Personen unter strengen gesetzlichen Voraussetzungen für mehrere Wochen in Abschiebehaft nehmen, beispielsweise wenn Beamtinnen und Beamten die Gefahr sehen, dass die ausreisepflichtige Person untertaucht oder sich der Abschiebung widersetzt.
Ausreisepflichtig sind unter anderem Menschen, denen die Behörden in Deutschland kein Asyl bewilligt haben oder deren Visum abgelaufen ist. Weil jemand ausreisepflichtig ist, bedeutet das aber nicht automatisch, dass die Behörden in Deutschland ihn abschieben dürfen. Sie können die Abschiebung verschieben oder aussetzen und der Person eine Duldung erteilen. Gründe dafür können unter anderem sein:
- wenn es Probleme mit den Reisedokumenten gibt
- wenn der Staat, in den Deutschland die ausreisepflichtige Person abschieben will, sie nicht aufnehmen will
- wenn die ausreisepflichtige Person beispielsweise wegen einer Krankheit nicht transportfähig ist oder
- wenn die ausreisepflichtige Person ein minderjähriges Kind hat, für das eine Aufenthaltserlaubnis gilt.
Wie oft und warum scheitern Abschiebungen?
Im vergangenen Jahr haben die Behörden 654 Menschen aus Sachsen-Anhalt abgeschoben. Das waren 22 Prozent mehr als 2023. Gleichzeitig haben allein bis Ende August 2024 886 Abschiebungen aus Sachsen-Anhalt nicht geklappt. Häufig, weil die Behörden die ausreisepflichtigen Menschen nicht angetroffen hatten. Allerdings sind in der Statistik laut Innenministerium auch Abschiebungen enthalten, die die Behörden selbst abgesagt haben. Wenn die Behörden eine Person mehrmals nicht antreffen, geht diese Person auch mehrmals in die Statistik ein.
Abschiebegefängnis soll gemeinsam mit Thüringen genutzt werden
Laut dem Innenministerium in Magdeburg wollen die Bundesländer "Abschiebungshaft- und Ausreisegewahrsamseinrichtungen länderübergreifend nutzen". Dafür gebe es eine Haftplatzvermittlung. Auch das Abschiebegefängnis in Volkstedt soll Thüringen mitnutzen können, wenn es freie Kapazitäten gibt, die gerade nicht von Sachsen-Anhalt genutzt werden. "Hinsichtlich einer darüber hinausgehenden Zusammenarbeit ist Thüringen noch nie auf uns zugegangen", sagte ein Ministeriumssprecher.
Was planen Thüringen und Sachsen-Anhalt?
- In Thüringen will die Koalition aus CDU, BSW und SPD die ersten zehn Abschiebehaftplätze bis Mitte 2025 in einer ehemaligen Jugendarrestanstalt einrichten, bis 2026 sollen es 37 Plätze werden.
- In Sachsen hat die Koalition aus CDU und SPD die Erprobung eines Abschiebezentrums in den Koalitionsvertrag aufgenommen. Wo genau es entstehen soll, ist noch unklar.
Auf die Idee aus Thüringen für ein gemeinsames Abschiebegefängnis der Bundesländer war Sachsen-Anhalt nicht eingegangen.
Land sucht noch Mitarbeitende für das Gefängnis
Das Innenministerium geht davon aus, dass es für das Abschiebegefängnis 35 Angestellte im Schichtdienst brauchen wird. Das Landesverwaltungsamt habe eine entsprechende Dauerausschreibung veröffentlicht. Aktuell seien noch viele Stellen offen. Sieben Anwärter habe das Ministerium bereits gewinnen können.
Laut Innenministerium bildet der Justizvollzug Sachsen-Anhalt die für den künftigen Einsatz in dem Gefängnis vorgesehenen Vollzugsbeamtinnen und Vollzugsbeamten mit aus. "Da die Abschiebesicherungseinrichtung noch nicht in Betrieb ist, werden gemäß der Vereinbarung die fertig ausgebildeten Probebeamten zunächst vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt an Einrichtungen des Justizvollzugs Sachsen-Anhalt versetzt; sie sind quasi "ausgeliehen", erklärte ein Sprecher des Innenministeriums.
dpa, MDR (Alisa Sonntag)
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 26. Februar 2025 | 07:30 Uhr
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