Über einer roten Ampel befindet sich ein Wegweiser mit dem Schriftzug Abschiebung 1 min
Innenministerium: Häufig scheitern Abschiebungen deshalb, weil die Menschen nicht angetroffen werden. (Symbolbild) Bildrechte: IMAGO/Steinach
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MDR SACHSEN-ANHALT Mo 16.09.2024 15:32Uhr 00:38 min

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Viele Abschiebungen nicht durchgeführt Migration: So viele Ausländer hat Sachsen-Anhalt abgeschoben

18. September 2024, 12:39 Uhr

Aus Sachsen-Anhalt sind im vergangenen Jahr mehr als 500 Menschen abgeschoben worden. Eine deutlich höhere Zahl geplanter Abschiebungen wurde nicht durchgeführt. Die Gründe sind unterschiedlich.

In Sachsen-Anhalt wurden im vergangenen Jahr 535 Menschen abgeschoben. Das teilte das Innenministerium in Magdeburg mit. Das sind fast 200 mehr als noch 2022. Den Abgaben zufolge konnten allerdings nicht alle geplanten Abschiebungen durchgeführt werden.

Seit Anfang des Jahres bis Ende August sind nach Angaben des Innenministeriums 886 Abschiebungsvorhaben gescheitert. Die Zahl stehe aber nicht gleich für 886 Menschen, die nicht ins Ausland zurückgeführt werden konnten. Mehrere Nichtvollzüge – also Abschiebungsvorhaben, die nicht durchgeführt werden konnten – können dieselbe Person betreffen, hieß es. Auch seien Fälle in den Statistiken enthalten, in denen die Abschiebungen bereits vor dem ursprünglich geplanten Termin abgesagt worden seien. Dazu kämen jeweils freiwillige Ausreisen.

Warum Abschiebungen nicht durchgeführt werden

In diesem Jahr sind laut Innenministerium etwa 60 Menschen aus Sachsen-Anhalt vor ihrer geplanten Zurückführung eigenständig ausgereist. Es gebe aber auch organisatorische Gründe (rund 200 Fälle), weshalb Zurückführungen scheitern, oder Bundesbehörden, Fluglinien, Transitstaaten oder Zielstaaten, die das Vorhaben ablehnen (zusammen rund 120 Fälle). "In der Regel werden erstmalige Abschiebungsmaßnahmen nicht angekündigt", so das Innenministerium. Dadurch werden Betroffene häufig nicht angetroffen. In diesem Jahr war es demnach in rund 375 Fällen so.

Abschiebehaftanstalt für Sachsen-Anhalt

Besteht Fluchtgefahr, können Gerichte eine Abschiebehaft anordnen. Betroffene dürfen dann nicht in eine Einrichtung, in der auch Strafgefangene inhaftiert sind, sondern müssen in einem sogenannten Abschiebegefängnis untergebracht werden. Derzeit plant Sachsen-Anhalt eine eigene Abschiebehaftanstalt in Volkstedt im Kreis Mansfeld-Südharz.

dpa, MDR (Cynthia Seidel) | Erstmals veröffentlicht am 16.09.2024

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 16. September 2024 | 06:00 Uhr

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