23. Februar 2025 Fragen und Antworten zur Oberbürgermeisterwahl in Halle
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03. Februar 2025, 16:46 Uhr
Am 23. Februar 2025 findet in Halle (Saale) die Stichwahl für den neuen Oberbürgermeister statt. Von ursprünglich neun Kandidatinnen und Kandidaten sind nun noch zwei übrig. Wer sind sie, wer darf abstimmen, was muss ich für die Briefwahl beachten? MDR SACHSEN-ANHALT beantwortet die wichtigsten Fragen.
Wann wird gewählt?
In Halle wird ein neuer Oberbürgermeister gewählt. Die Stichwahl ist laut Stadt für den 23. Februar 2025 geplant – den Tag der Bundestagswahl.
Die Neuwahl war nach dem Rücktritt des suspendierten Oberbürgermeisters Bernd Wiegand (parteilos) notwendig geworden. Er wäre regulär noch bis 2026 im Amt gewesen. Wiegand war vom Stadtrat suspendiert worden, weil er sich gegen das Coronavirus hatte impfen lassen, bevor er laut Impfreihenfolge an der Reihe gewesen wäre. Seitdem führt Egbert Geier (SPD) als Bürgermeister die Amtsgeschäfte in Halle. Der erste Wahlgang fand am 2. Februar statt.
Wer sind die Kandidaten?
Bei der Wahl am 2. Februar in Halle hat Egbert Geier (SPD) mit 37,1 Prozent die meisten Stimmen bekommen. Das zeigt das vorläufige Endergebnis der OB-Wahl, das die Stadt Halle am Sonntagabend veröffentlicht hat. Der unabhängige Kandidat Alexander Vogt konnte mit 19,1 Prozent die zweitmeisten Stimmen auf sich vereinen.
Da kein Kandidat die absolute Mehrheit (mehr als 50 Prozent) erreichte, muss am 23. Februar eine Stichwahl zwischen Geier und Vogt entscheiden.
Ursprünglich waren neun Kandidatinnen und Kandidaten zur Oberbürgermeisterwahl angetreten. Neben Geier und Vogt waren das:
- Kerstin Godenrath (CDU),
- Andreas Wels (Hauptsache Halle),
- Dörte Jacobi (Die Partei), Stadträtin in Halle
- Martin Bochmann, tritt als unabhängiger Kandidat an, ist aber ebenfalls Mitglied der Satirepartei "Die Partei"
- Sven Macha, unabhängiger Kandidat
- Wolfgang Hoppe, unabhängiger Kandidat, Mitarbeiter an der Martin-Luther-Universität
- Maik Weiderpas, unabhängiger Kandidat
Einen AfD-Kandidaten gab es nicht, nachdem Alexander Raue seine Kandidatur zurückgezogen hatte, weil er lieber in den Bundestag möchte.
Wer kann gewählt werden?
Wählbar sind alle Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen. Sie müssen das 21., aber noch nicht das 65. Lebensjahr vollendet haben und dürfen nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen sein. Ein Ausschluss kann nur durch gerichtliche Entscheidung erfolgen.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt zur Wahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters der Stadt Halle (Saale) sind alle Bürgerinnen und Bürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Außerdem müssen die Wahlberechtigten die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen. Des Weiteren müssen sie seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Halle (Saale) haben.
Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Durch Geburtstage zwischen den beiden Wahlterminen sowie Zu- und Wegzüge kann die Zahl der Wahlberechtigten bei der Stichwahl von der bei der ersten Runde abweichen.
Wie wird gewählt?
Bei der Bürgermeisterwahl hat jeder Wahlberechtigte eine Stimme, die er oder sie vergeben kann. Die Wahl ist geheim und direkt. Der Kandidat oder die Kandidatin, der oder die mehr als 50 Prozent (absolute Mehrheit) der im gesamten Stadtgebiet abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt, ist zum Stadtoberhaupt gewählt.
Erreicht bei der Hauptwahl niemand die absolute Mehrheit, findet in der Regel zwei Wochen nach der Hauptwahl eine Stichwahl statt. Die beiden Kandidaten, die im ersten Wahlgang die meisten Stimmen erhalten haben, treten erneut gegeneinander an. Wer in diesem zweiten Wahlgang die meisten Stimmen (einfache Mehrheit) erhält, gilt als gewählt.
So lief beispielsweise die Oberbürgermeisterwahl 2019 in Halle ab: Im ersten Wahlgang erhielt keiner der Kandidatinnen und Kandidaten eine absolute Mehrheit der Stimmen. Deshalb gab es eine Stichwahl zwischen Bernd Wiegand (parteilos) und Hendrik Lange (Die Linke). Diese Stichwahl gewann Wiegand mit 61,4 Prozent. Alle weiteren Wahlen aus Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen finden Sie im MDR Wahlarchiv.
Wo kann gewählt werden?
Die Wahlberechtigten können ihre Stimme am Wahltag in den zahlreichen Wahllokalen abgeben. Diese sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Direkt im Anschluss findet die Auszählung der Stimmzettel statt. Für jeden Wahlkreis ist ein Wahllokal eingerichtet. Wo man wählen kann, steht auf der Wahlbenachrichtigung, die alle Wahlberechtigten etwa vier bis sechs Wochen vor der Wahl erhalten. Die Benachrichtigungen der Hauptwahl gelten laut Stadt auch für die Stichwahl. Gesonderte Benachrichtigungen sollen nicht versandt werden.
Gibt es auch die Möglichkeit, per Briefwahl zu wählen?
Ja. Die Briefwahlunterlagen für die Stichwahl können nach Angaben der Stadt bis zum 21.02.2025, 18.00 Uhr bei der Briefwahlstelle beantragt werden. Der Antrag kann persönlich unter Vorsprache in der Briefwahlstelle, per Post, per Fax oder per E-Mail gestellt werden. Grundsätzlich konnten Wählende bereits bei der Beantragung der Briefwahlunterlagen für die Hauptwahl angeben, dass sie auch bei der Stichwahl per Briefwahl abstimmen wollen.
Beantragte Briefwahlunterlagen, bei denen der Antragstellende die Selbstabholung wünscht, müssen bis 21.02.2025, 18 Uhr in der Briefwahlstelle abgeholt werden, teilte die Stadt mit.
Die Briefwahlunterlagen enthalten:
- Stimmzettel
- einen Wahlschein
- einen amtlichen Umschlag (Stimmzettelumschlag oder Wahlbriefumschlag), in den der Stimmzettel gelegt wird
- einen amtlichen Umschlag (Wahlbriefumschlag), in den alle vorgenannten Unterlagen gelegt werden
- Merkblatt zur Briefwahl
Die Briefwahlunterlagen werden erst am Wahltag geöffnet und ab 18 Uhr ausgezählt.
Warum heißt es in Halle Oberbürgermeister?
In Städten mit mehr als 25.000 Einwohnern wird der Hauptverwaltungsbeamte Oberbürgermeister genannt. Der Beigeordnete, der den Oberbürgermeister vertritt, trägt die Amtsbezeichnung Bürgermeister. Der Oberbürgermeister ist Beamter auf Zeit und Leiter der Verwaltung, er vertritt die Gemeinde nach außen. Außerdem ist er stimmberechtigtes Mitglied des Stadtrates und der Ausschüsse, soweit er deren Vorsitzender ist. Er wird in Halle auf sieben Jahre gewählt.
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 23. Februar 2025 | 12:00 Uhr
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