Ab 2027 Wann für Kuchenverkauf an Schulen Steuern fällig werden – und wann nicht
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24. Oktober 2024, 11:33 Uhr
Beim Kuchenverkauf in der Schule oder Kita könnten ab 2027 Steuern fällig werden: Zu Beginn des Jahres setzt Deutschland eine EU-Regel um, die schon jetzt für Diskussionen sorgt. Die Einnahmen vom Kuchenbasar müssen demnach künftig versteuert werden. Doch es gibt eine einfache Lösung, erklärt der Geschäftsführer der Schulfördervereine in Sachsen-Anhalt.
- Für den Kuchenverkauf an einer kommunalen Schule oder Kita könnten durch eine neue EU-Verordnung ab 2027 Steuern fällig werden.
- Eine Lösung für das Problem sind Fördervereine, die relativ leicht gegründet werden können.
- Eine weitere Möglichkeit: Den Kuchen nicht verkaufen, sondern gegen Spende abgeben.
Ab 2027 bedroht eine neue Gesetzesänderung den Kuchenverkauf an kommunalen Schulen – wie er etwa nach Schultheater- oder Choraufführungen üblich ist. Hintergrund ist, dass Deutschland das Umsatzsteuergesetz einer EU-Richtlinie entsprechend ändert. Dadurch könnten öffentliche Einrichtungen wie etwa Schulen umsatzsteuerpflichtig werden. Da Schulen kein Geld erwirtschaften dürfen, kommen sie beim Kuchenverkauf womöglich in Schwierigkeiten. Zunächst hieß es, die neue Regelung gelte ab 2025. Mit dem Jahressteuergesetz 2024, das die Bundesregierung Mitte Oktober beschlossen hat, ist die Übergangsfrist jedoch bis Ende 2026 verlängert worden.
Die Gesetzesänderung wird demnach am 1. Januar 2027 gültig. Während sich Politiker wie Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) über das Thema aufregen, hat man an Sachsen-Anhalts Schulen dafür durchaus Verständnis und sucht nach Lösungen. Etwa mithilfe von Schulfördervereinen.
Darum geht es: Deutschland setzt Richtlinie der EU zur Mehrwertsteuer um
Neben vielen anderen Aspekten zielt die Richtlinie darauf ab, Unternehmer vor größerer Wettbewerbsverzerrung zu schützen. Diese könnten etwa entstehen, wenn Kommunen oder öffentliche Einrichtungen Produkte oder Leistungen anbieten, die nicht zu ihren hoheitlichen Aufgaben gehören und damit zusätzliche Einnahmen generieren. Neben Kuchen in der Schule können das beispielsweise Bücher sein, die im Rathaus und nicht im Buchladen verkauft werden.
Die EU-Verordnung muss von den Mitgliedsländern mithilfe eigener Regelungen umgesetzt werden. In Deutschland passiert das über das Umsatzsteuergesetz. Dort sind die Änderungen auch schon seit Jahren eingearbeitet und sollen – nach mehrfacher Verlängerung einer Übergangsfrist – ab 1. Januar 2027 gelten.
Kuchenverkauf über Fördervereine – aber davon gibt es in Sachsen-Anhalt wenige
In Sachsen-Anhalt haben 63 Prozent der Schulen einen Schulförderverein. An Kitas sind es sechs Prozent. Das geht aus Zahlen des Landesverbands für Kita- und Schulfördervereine Sachsen-Anhalt e.V. hervor, der in Oranienbaum-Wörlitz seinen Sitz hat. Die Zahl könnte bald steigen, wie Geschäftsführer Karl Beck erzählt. Grund ist besagte EU-Mehrwertsteuerrichtlinie. "Bisher mussten Kommunen oder Institutionen die einen öffentlichen Rechtsstatus hatten, keine Umsatzsteuer zahlen", so Beck. Das wird sich ändern und Schulen und Kitas vor Probleme stellen – glaubt er.
Immer wenn Schulen im weitesten Sinne Gelder bekommen sollen, wird es schwierig.
"Immer wenn Schulen im weitesten Sinne Gelder bekommen sollen, wird es schwierig", sagt Beck. Hintergrund ist, dass kommunale Bildungseinrichtungen – bei freien oder kirchlichen Trägern sieht es anders aus – kein Geld verdienen und auch keine Spendenquittungen ausstellen dürfen. Vereine dagegen sind steuerlich begünstigt und können auch Spenden bescheinigen. In Zukunft könnte es also sinnvoll sein, den Kuchenverkauf an einer Kita oder Schule über einen Förderverein abwickeln zu lassen.
Förderverein für Schule oder Kita gründen: Was dafür nötig ist
"Die Gründung eines solchen Vereins ist nicht besonders schwierig", erklärt Eckehard Wehling, der sich ebenfalls im Landesverband für Kita- und Schulfördervereine engagiert und nebenher selbst in einem solchen Verein an der Sankt Mauritius Sekundarschule in Halle wirkt. "Man braucht einen Vorstand, einen Stellvertreter und einen Kassenprüfer", erläutert Wehling, der als Beruf Produktentwickler bei einem Online-Händler ist.
Die Fördervereine sind nicht alleine in Geldfragen gut, sie sind wichtige Ansprechpartner bei Ideen an Schulen.
Für die Gründung des Vereines gibt es auch Geld aus einem Fonds. "Die Fördervereine sind nicht alleine in Geldfragen gut, sie sind wichtige Ansprechpartner bei Ideen an Schulen. Wenn etwa Schulleitungen sagen, dies und das wäre cool für unsere Schule, aber wir können das im Schulalltag nicht wuppen und auch nicht finanzieren, dann kommen die Fördervereine ins Spiel", so Wehling. Es sei ein Ping-Pong-Spiel, denn Ideen gebe es mal aus der Schule, mal aus dem Verein.
Tipp: Kuchen nicht verkaufen, sondern verschenken und um Spenden bitten
In den Kitas fristen solche Fördervereine aktuell noch ein Nischendasein. Karl Beck vermutet, dass die Problematik rund um den Kuchenverkauf, der fast überall praktiziert wird, noch nicht überall angekommen ist. "Die Anfragen an uns, zum Beispiel für Hilfestellungen, halten sich in sehr überschaubaren Grenzen", so Beck.
Wer keine Lust auf Vereinsmeierei habe, könne auch in Zukunft an Schulen die Kassen füllen. Wenn etwa eine Klasse erkennbar ausschließlich für die eigene Klassenkasse Kuchen verkaufe, entstehen keine Probleme.
Ekkehard Wehling empfiehlt aber einen ganz anderen Weg: "Verschenken Sie den Kuchen und bitten Sie um Spenden. Die Erfahrung zeigt, dass dann sogar mehr Geld zusammenkommt, als beim Verkauf. Außerdem umgehen Sie sämtliche Regularien und sind fein aus dem Schneider".
MDR (Marc Weyrich, Oliver Leiste, MAren Wolczek) | Erstmals veröffentlicht am 25.03.2024
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 25. März 2024 | 07:40 Uhr
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