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Jahrelanger Konflikt Bitterfeld-Wolfen: Prozess um Goitzsche-See-Verkauf startet

27. Februar 2025, 05:00 Uhr

Weil Wegerechte nicht wie vereinbart dokumentiert wurden, trat Bitterfeld-Wolfen 2023 vom Verkauf des Goitzsche-Sees zurück. Nun muss ein Gericht entscheiden, ob das rechtmäßig war. Im Falle der Bestätigung kommen auf die Stadt hohe Kosten zu.

Der umstrittene Verkauf des Goitzsche-Sees bei Bitterfeld wird am Donnerstag Gegenstand eines Verfahrens vor dem Landgericht Dessau. Konkret geht es um den im Dezember 2023 von der Stadt Bitterfeld-Wolfen forcierten Rücktritt von zwei Kaufverträgen mit der zum Merckle-Konzern gehörenden Goitzsche Grundstücksgesellschaft (GGG). Die GGG als Käufer des Sees sowie eines Teils angrenzender Uferflächen hält den Rücktritt für unwirksam und hatte Ende Mai 2024 Klage dagegen erhoben.

See- und Uferflächen schon 2013 verkauft

Der Rücktritt markiert den vorläufigen Höhepunkt eines seit über zehn Jahren andauernden Konflikts. Öffentliche See- und Uferflächen waren 2013 wegen der finanziellen Schieflage eines kommunalen Unternehmens an die GGG verkauft worden. Jedoch bestehen in der Region seither zum Teil hartnäckige Zweifel, ob dabei alles mit rechten Dingen zugegangen ist. Ab 2023 ließ deshalb Bitterfeld-Wolfens Stadtrat die Privatisierung durch eine Anwaltskanzlei juristisch neu aufrollen.

Die Kanzlei fand unter anderem heraus, dass es weder Ausschreibungen noch ein ordnungsgemäß strukturiertes Bieterverfahren gegeben hatte. Straftatbestände ließen sich nach MDR-Informationen gleichwohl daraus nicht herleiten.

Rechtfertigen fehlende Grundbucheinträge Rücktritt vom Verkauf?

Den Rücktritt vom Verkauf des Sees begründete die Stadt stattdessen mit Vertragspflichten, die die GGG aus ihrer Sicht nicht erfüllt hat. Vertraglich vereinbart war, dass bestimmte Wege am Ufer sowie Wasserflächen öffentlich zugänglich bleiben müssen. Diese Wegerechte sollen jedoch vom Käufer nicht – wie vereinbart – ins Grundbuch eingetragen worden sein. Der Anspruch hierauf wäre Ende 2023 verjährt, weshalb sich die Stadt zum Handeln genötigt sah. Das Landgericht muss nun klären, ob die fehlenden Grundbuch-Eintragungen einen Rücktritt vom Verkauf überhaupt rechtfertigen.

Anberaumt ist nur ein Verhandlungstag, an dem laut Gericht der Sach- und Streitstand erörtert werden soll. Zeugen sind nicht geladen. Am Ende wird voraussichtlich direkt ein Termin für die Urteilsverkündung bestimmt. Die Verhandlung ist öffentlich.

Im Gericht gegenüber sitzen sich die GGG und die Stadtentwicklungsgesellschaft Bitterfeld-Wolfen (STEG). Letztere ist Rechtsnachfolgerin des kommunalen Unternehmens, aus dessen Eigentum die See-Flächen 2013 verkauft wurden.

Sollte die Klage der GGG abgewiesen werden, könnten in der Folge Ufer- und Seeflächen an die STEG zurückübertragen werden. Allerdings nur solche, die nicht bereits weiterverkauft wurden. Den Kaufpreis müsste die STEG dann jedoch entsprechend erstatten und die Kosten für vom Käufer auf den Flächen getätigte Investitionen ausgleichen.

MDR (Daniel Salpius, Oliver Leiste)

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 27. Februar 2025 | 06:30 Uhr

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