Grundmandatsklausel Darum ist die Linke trotz 4,9 Prozent im Bundestag
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27. September 2021, 16:17 Uhr
Die Linke hat bei der Bundestwagswahl nur 4,9 Prozent der Stimmen erhalten. Damit liegt sie unter der 5-Prozent-Hürde und hätte den Sprung ins Parlament eigentlich verpasst. Eine Besonderheit im Wahlrecht sichert der Partei jedoch den Wiedereinzug in den Bundestag – drei gewonnene Direktmandate und die sogenannte Grundmandatsklausel geben den Ausschlag.
Trotz deutlicher Stimmverluste und einem Ergebnis von lediglich 4,9 Prozent hat die Linke den Wiedereinzug in den Bundestag geschafft – und das sogar in voller Fraktionsstärke. Entsprechend ihrem Zweitstimmenanteil besetzt sie 39 Sitze. Doch wie ist das möglich? Verhindert die Fünf-Prozent-Hürde in diesem Fall nicht die Beteiligung der Partei an der Arbeit im Parlament?
Drei Direktmandate retten Linke
Normalerweise wäre die Linke mit ihrem Ergebnis tatsächlich außen vor. Sie profitiert jedoch von einer Sonderregel im Wahlrecht, der sogenannten Grundmandatsklausel. Diese besagt, dass das Zweitstimmenergebnis einer Partei auch dann berücksichtigt wird, wenn sie mindestens drei Direktmandate in Wahlkreisen gewinnt. Die Sperrklausel wird praktisch ausgehebelt.
Wozu ist die Fünf-Prozent-Hürde (Sperrklausel) da? Die Sperrklausel legt fest, dass allein Parteien, die mindestens fünf Prozent der im Wahlgebiet abgegebenen gültigen Zweitstimmen erhalten haben, bei der proportionalen Sitzverteilung im Deutschen Bundestag berücksichtigt werden. Die Sperrklausel bezieht sich ausschließlich auf das Zweitstimmenergebnis. Deshalb ziehen die mit der Erststimme gewählten Wahlkreisbewerberinnen und Wahlkreisbewerber immer in den Bundestag ein, selbst wenn sie einer Partei angehören, die weniger als fünf Prozent der gültigen Zweitstimmen erhalten hat. Quelle: Bundeswahlleiter
Wahlsieg in Leipzig-Süd
Der Linken gelang dieser Erfolg bei der Bundestagswahl. Sie erzielte genau drei Direktmandate. Sören Pellmann verteidigte sein Direktmandat im Wahlkreis Leipzig-Süd (WK 153). Gregor Gysi und Gesine Lötzsch gewannen in ihren Berliner Wahlkreisen in Treptow-Köpenick beziehungsweise Lichtenberg ebenfalls erneut.
Die Grundmandatsklausel wird selten angewendet
Die Grundmandatsklausel wurde in der Vergangenheit lediglich drei Mal angewandt. Bei der Bundestagswahl 1953 profitierten die Deutsche Partei (DP) und die Zentrumspartei, wobei damals noch ein einziges Direktmandat genügte. Bei der Wahl 1957 zog die DP abermals über Direktmandate in den Bundestag ein.
Der Linken, damals noch PDS, nutzte die Grundmandatsklausel schon einmal 1994. Damals kam sie auf nur 4,4 Prozent der gültigen Zweitstimmen, bekam aber wegen vier Direktmandaten auch 26 Parlamentsplätze für ihre Listenkandidaten.
Bei der BTW 2021 zog auch der Südschleswigsche Wählerverband SSW über eine Sonderregelung in den Bundestag ein.
Quelle: MDR/ala/dpa/AFP
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL Radio | 27. September 2021 | 10:00 Uhr