Alternative zur Wahlkabine So funktioniert die Briefwahl
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20. August 2021, 11:53 Uhr
Wer am Wahltag nicht ins Wahllokal gehen kann, hat die Möglichkeit, seine Stimme vorher per Briefwahl abzugeben. Wichtig ist, den Antrag dafür rechtzeitig zu stellen. Alle Fragen und Antworten zur Briefwahl im Überblick.
Inhalt des Artikels:
- Was ist die Briefwahl?
- Wie kommt man an die Briefwahl-Unterlagen?
- Bis wann kann ich Briefwahlunterlagen beantragen?
- Was gehört zu den Briefwahl-Unterlagen?
- Ab wann kann per Briefwahl gewählt werden?
- Bis wann müssen die Briefwahl-Unterlagen eingereicht werden?
- Wer zahlt das Porto?
- Für wen ist eine Briefwahl besonders sinnvoll?
Was ist die Briefwahl?
Wahlberechtigte, die es nicht schaffen, ihr Wahllokal aufzusuchen, können ihre Stimmen per Briefwahl abgeben. Die Briefwahl wurde in Deutschland 1957 eingeführt, damit alle Deutschen die Möglichkeit haben, ihre Stimme abzugeben. Der Gesetzgeber erhofft sich davon auch eine höhere Wahlbeteiligung.
Wie kommt man an die Briefwahl-Unterlagen?
Wer in einem Wählerverzeichnis als wahlberechtigt eingetragen ist, kann bei der kommunalen Behörde seines Wohnorts den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins stellen und Briefwahl-Unterlagen anfordern. Die Eintragung aller Wahlberechtigten ins Wählerverzeichnis soll laut Bundeswahlleiter bis zum 15. August erfolgen. Am 16. August könnte dann der Versand der Briefwahl-Unterlagen beginnen.
In vielen Städten und Gemeinden ist der Antrag auch online möglich. Informationen dazu stehen auf der Wahlbenachrichtigung, die alle Wahlberechtigten in der Regel vier bis sechs Wochen vor der Wahl erhalten.
Bis wann kann ich Briefwahlunterlagen beantragen?
Prinzipiell sollte der Antrag auf Briefwahl so früh wie möglich erfolgen, um bei etwaigen Problemen, wie zum Beispiel fehlerhaften Zustellungen, noch reagieren zu können. Der Antrag muss spätestens bis Freitag vor der Wahl 18 Uhr in der kommunalen Behörde eintreffen, das ist in diesem Jahr der 24. September. Eine Wahlbenachrichtigung ist für die Antragstellung nicht erforderlich. In besonderen Ausnahmefällen, wie bei einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung, die den Gang zum Wahllokal unmöglich macht, kann ein Wahlschein noch am Wahltag bis 15 Uhr beantragt werden.
Was gehört zu den Briefwahl-Unterlagen?
Ein amtlicher Stimmzettel mit blauem Umschlag. Ein roter Wahlbriefumschlag, auf dem die vollständige Anschrift angegeben ist, an die der Wahlbrief übersandt werden muss. Ein ausführliches Merkblatt für die Briefwahl, das alle wichtigen Hinweise enthält und die Briefwahl durch anschauliche Bilder erläutert. Ein Wahlschein, der unterschrieben und dem Umschlag beigefügt werden muss.
Ab wann kann per Briefwahl gewählt werden?
Ab dem Moment, in dem die Briefwahlunterlagen verschickt sind. Das passiert allerdings je nach Wahlbezirk unterschiedlich. In den meisten Städten und Gemeinden werden die Unterlagen für die Briefwahl vier bis fünf Wochen vor dem eigentlichen Wahltermin verschickt. In manchen Kommunen gibt es zudem sogenannte Briefwahllokale – dort können ab Beginn der Briefwahl die Unterlagen selbst abgegeben oder sogar vor Ort gewählt werden.
Bis wann müssen die Briefwahl-Unterlagen eingereicht werden?
Die Wahlbriefe müssen spätestens am Wahlsonntag um 18 Uhr vorliegen, weil dann die Auszählung der Stimmen beginnt. Um ganz sicher zu gehen, dass der Umschlag rechtzeitig ankommt, sollte man den Wahlbrief also spätestens drei Werktage vor dem Wahltag absenden. Wählerinnen und Wähler können vorher aber auch direkt in die für sie zuständige Briefwahlstelle gehen und dort ihre Stimme abgeben.
Wer zahlt das Porto?
Briefwähler müssen nur für das Porto des Briefwahlantrags aufkommen, sofern sie diesen nicht online stellen. Die Briefwahlunterlagen werden kostenlos zugesandt und beinhalten auch einen Briefumschlag für die Stimmabgabe mit aufgedruckter Empfänger-Adresse, der nicht frankiert werden muss. Wer den Stimmzettel aus dem Ausland verschickt, muss den Brief frankieren und für die Portokosten aufkommen.
Für wen ist eine Briefwahl besonders sinnvoll?
Vor allem für kranke, alte und behinderte Bürgerinnen und Bürger, denen es nicht möglich ist, persönlich im Wahllokal ihre Stimme abzugeben. Viele scheuen auch aus Bequemlichkeit den Gang ins Wahllokal am gemütlichen Sonntag oder sind zum Zeitpunkt der Wahl im Ausland. Andere müssen, während die Wahllokale geöffnet haben, selbst arbeiten und sind deshalb verhindert. Wegen der Corona-Pandemie werden diesmal voraussichtlich mehr Menschen die Briefwahl zur Stimmabgabe nutzen.
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL FERNSEHEN | 26. September 2021 | 17:45 Uhr