Urteile der Woche Bundesverfassungsgericht: Auch Essig aus Deutschland darf Balsamico heißen
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18. Januar 2025, 05:00 Uhr
Fast täglich werden im Gerichtssaal wichtige Urteile gesprochen, die Einfluss auf unser Leben haben können. MDR AKTUELL präsentiert Ihnen die drei interessantesten dieser Woche in Kurzform.
Essig aus Deutschland darf Balsamico heißen
Bundesverfassungsgericht (Az. 1 BvR 1550/21)
Balsamico-Essig steht in fast jedem Supermarkt. Zehn Jahre lang wurde nun darum gestritten, ob er auch so heißen darf. Tatsächlich ist Essig aus dem italienischen Modena als "Aceto Balsamico di Modena" geschützt. Aber wie steht es um die Bezeichnungen "Aceto" und "Balsamico"? Mehrere Hersteller aus der Region Modena waren der Meinung, auch die dürften woanders nicht verwendet werden und forderten einen großen deutschen Essigbrauer auf, seine Produkte umzubenennen. Der weigerte sich. Der Rechtsstreit ging durch alle Instanzen.
Schließlich erklärte der Europäischen Gerichtshof, die Begriffe "Aceto" und "Balsamico" seien als Gattungsbezeichnungen nicht exklusiv geschützt. Das zuständige Oberlandesgericht in Karlsruhe schloss sich dieser Auffassung an und gab dem deutschen Hersteller Recht.
Die italienischen Hersteller fanden sich damit aber nicht ab und wandten sich mit einer Beschwerde an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Das erklärte nun: Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. So hat das Erzeugerkonsortium die Argumentation des Oberlandesgerichts Karlsruhe nicht ausreichend entkräftet. Die Entscheidung ist unanfechtbar. Der deutsche Hersteller darf den Begriff "Balsamico" weiter verwenden.
Kein Schmerzensgeld für auf Rasen ausgerutschte Golferin
Landgericht München (Az. 13 O 7261/24)
Babette Ballack* ist passionierte Golferin. Seit Jahren ist sie Mitglied in einem Club und geht einmal in der Woche auf den Rasen für ein Spiel. So auch an diesem Tag. Auf dem Weg von einem Loch zum nächsten rutscht sie auf einem abschüssigen Weg auf dem nassen Gras aus. Dabei verletzt sie sich so schwer am Fuß, dass sie monatelang an Krücken gehen muss und krankgeschrieben ist. Auch eine lang ersehnte Reise muss sie absagen. Frau Ballack macht den Betreiber des Golfplatzes für den Unfall verantwortlich und klagt auf Schmerzensgeld und Schadenersatz für den ausgefallenen Urlaub. Ihrer Ansicht nach hat der Betreiber seine Verkehrssicherungspflicht verletzt.
Die Richter am Landgericht München sehen das nicht so. Ein Golfplatz ist demnach eine riesige Rasenfläche und feuchtes Gras ist auf einer solchen Fläche normal. Betreiber von Golfplätzen seien nur dazu verpflichtet, vor Gefahren zu schützen, die über die typischen Risiken eines Golfspiels hinausgehen – und feuchtes Gras zähle nicht dazu. Die Golferin erhält kein Schmerzensgeld für den Sturz.
Feuchtigkeit im Keller rechtfertigt keine fristlose Kündigung
Amtsgericht Brandenburg a. d. Havel (Az. 30 C 90/23)
Familie Maurer ist auf der Suche nach einer neuen Wohnung und wird in einem Altbau fündig. Das Haus wurde 1896 gebaut. Zur Wohnung gehört auch ein Keller. Die Maurers ziehen in die neuen vier Wände ein, merken aber nach wenigen Monaten, dass der Keller stark durchfeuchtet ist. Alles, was sie bislang dort gelagert haben, setzt Schimmel an. Ein Unding, denken sich die Maurers und kündigen die Wohnung fristlos. Die Familie argumentiert: Durch die Feuchtigkeit sei eine Lagerung von Hausrat und Möbeln nicht möglich. So sei weder eine Horizontal-Sperre vorhanden, noch seien die Kellerwände von außen abgedichtet.
Der Vermieter lässt sich nicht auf die fristlose Kündigung ein und bekommt Rückendeckung vom Amtsgericht Brandenburg an der Havel: Ein Mieter einer Altbauwohnung könne nicht ohne Weiteres erwarten, dass der zur Wohnung gehörende Keller eines alten Hauses trocken und zur Lagerung geeignet ist. Eine fristlose Kündigung wegen Feuchtigkeitserscheinungen komme nur dann in Betracht, wenn die Nutzung der Wohnung im Ganzen dadurch beeinträchtigt ist. Die Kündigung der Mieter ist unwirksam.
*Alle Namen wurden von der Redaktion geändert.
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL – Das Nachrichtenradio | 18. Januar 2025 | 06:00 Uhr