Wahlwiederholung Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus kann stattfinden
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31. Januar 2023, 10:37 Uhr
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Es wird keine Verschiebung der Wiederholungswahl in Berlin geben. Am 12. Februar können die Berlinerinnen und Berliner erneut über ihr Abgeordnetenhaus abstimmen.
- Die Klagen, die das Bundesverfassungsgericht ablehnte, richteten sich gegen die Entscheidung des Berliner Verfassungsgerichtshofs, der die Wahl für ungültig erklärt hatte.
- Grund dafür sind zahlreiche Pannen bei der Wahl am 26. September 2021.
- Die Entscheidung jetzt hat keinen Einfluss auf eine teilweise Wiederholung der Bundestagswahl in Berlin, dazu laufen andere Verfahren.
In Berlin findet die Wiederholungswahl zum Abgeordnetenhaus wie geplant am 12. Februar statt. In einem Eilverfahren lehnte das Bundesverfassungsgericht es ab, kurzfristig noch eine Verschiebung anzuordnen. Die genaue Prüfung, ob die komplette Wiederholung der Wahl verfassungsgemäß ist, steht allerdings noch aus. Sie wird erst im Nachhinein erfolgen.
Klagen gegen Berliner Entscheidung
Zuvor hatte der Berliner Verfassungsgerichtshof die Wahl vom September 2021 für insgesamt ungültig erklärt. "Angesichts der Vielzahl und Schwere der Wahlfehler" sei das die einzige Möglichkeit gewesen, hieß es damals zur Begründung. Mehr als 40 Bürgerinnen und Bürger hatten Beschwerde dagegen eingereicht – darunter auch betroffene Abgeordnete. Sie meinten, dass die Berliner Richter sich mit ihrer Entscheidung eigenmächtig über die Karlsruher Grundsätze der Wahlprüfung hinweggesetzt hätten.
Pannen bei der Wahl 2021
Am 26. September 2021 fanden in der Hauptstadt mehrere Wahlen statt. Zeitgleich zum Abgeordnetenhaus und den Kommunalparlamenten gab es die Bundestagswahl und einen Volksentscheid. Parallel lief außerdem der Berlin-Marathon. Die Folge waren teils chaotische Zustände in den Wahllokalen.
Weil bei der Planung für die einzelne Stimmabgabe viel zu wenig Zeit einkalkuliert worden war, bildeten sich lange Schlangen. Einige Wahllokale mussten vorübergehend schließen, weil die Stimmzettel ausgegangen waren. Vielerorts ließ man die Wartenden dafür bis weit nach 18 Uhr ihre Stimme abgeben – während längst die ersten Prognosen veröffentlicht wurden. Mindestens 20.000 bis 30.000 Stimmen waren dem Verfassungsgerichtshof zufolge von Wahlfehlern betroffen.
Entscheidung keinen Einfluss auf Bundestagswahl in Berlin
Bei der Wiederholungswahl müssen die Parteien mit denselben Kandidatinnen und Kandidaten antreten wie 2021. Die Legislaturperiode endet weiterhin 2026. Auch die Wahl der zwölf Bezirksverordnetenversammlungen muss wiederholt werden.
Mit der Berliner Bundestagswahl, bei der es ebenfalls Probleme gab, hat die Karlsruher Entscheidung nichts zu tun. Diese Wahl soll nach einem Beschluss des Deutschen Bundestags nur teilweise in einigen Wahlbezirken der Hauptstadt wiederholt werden. Dazu sind etliche Wahlprüfungsbeschwerden in Karlsruhe anhängig, über die die Richter in einem separaten Verfahren entscheiden. Ein Wahltermin wird hier erst bestimmt, wenn die Überprüfung abgeschlossen ist.
dpa/AFP/Reuters (cga)
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 31. Januar 2023 | 10:00 Uhr