Wegen zahlreicher Pannen Teilwiederholung der Bundestagswahl in Berlin am 11. Februar

19. Dezember 2023, 20:57 Uhr

Wegen Pannen und langer Wartezeiten: Das Bundesverfassungsgericht hat eine teilweise Wiederholung der Bundestagswahl von 2021 in mehreren Berliner Bezirken angeordnet. Am 11. Februar 2024 wird gewählt.

Die Bundestagswahl 2021 wird nach einem Urteil des Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am 11. Februar in mehreren Berliner Wahlbezirken nachgeholt. Das Datum nannte Landeswahlleiter Stephan Bröchler.

Zuvor hatte das Gericht am Dienstagvormittag eine Teilwiederholung der Wahl aufgrund zahlreicher Pannen im Jahr 2021 angeordnet. Die Wahl müsse in 455 der 2256 Wahlbezirke und den zugehörigen Briefwahlbezirken wiederholt werden, sagte die Vorsitzende Richterin, Doris König. Die Wiederholungswahl sei als Zweistimmenwahl durchzuführen, also mit Erst- und Zweitstimme. Eine Wahlprüfungsbeschwerde der Unionsfraktion im Bundestag war damit nur teilweise erfolgreich. (Az. 2 BvC 4/23)

Klage der CDU/CSU-Fraktion

Das höchste deutsche Gericht folgte mit seinem Urteil auch nicht eins zu eins einem Beschluss des Bundestages. Dieser hatte mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen SPD, Grüne und FDP entschieden, dass die Wahl teilweise wiederholt werden sollte. Betroffen wären demzufolge 327 der 2.256 Wahlbezirke der Hauptstadt gewesen sowie 104 der 1.507 Briefwahlbezirke.

Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Wahl in weiteren 31 Wahlbezirken in dem Beschluss des Bundestags für ungültig. Der Beschluss sei aber im Ergebnis überwiegend rechtmäßig.

Aus Sicht der CDU/CSU-Fraktion war der Beschluss rechtswidrig, unter anderem weil der Bundestag die Wahl in sechs vom Bundeswahlleiter angefochtenen Wahlkreisen nicht insgesamt für ungültig erklärt habe. Daher klagte sie in Karlsruhe.

Wegner gibt sich gelassen

Berlins regierender Bürgermeister Kai Wegner gibt sich optimistisch, was den Verlauf der teilweisen Wahlwiederholung angeht. Er habe "volles Vertrauen" in Landeswahlleiter Stephan Bröchler, "dass die Wahlen reibungslos ablaufen werden", erklärte er nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Der Senat habe "mit ihm gemeinsam alle notwendigen Voraussetzungen geschaffen, damit Wahlen in Berlin wieder funktionieren".

Die Teilwiederholung muss binnen 60 Tagen stattfinden. Letztmöglicher Termin dafür ist der 11. Februar.

Linke erleichtert

Die Linke zeigte sich nach dem Urteil erleichtert: "Mit dem Urteil ist klar, dass wir im Bundestag bleiben und unsere Aufgabe als soziale Opposition weiter wahrnehmen werden", erklärte der frühere Fraktionschef Dietmar Bartsch gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. Die Teilwiederholung könne den Ausgang in den beiden Wahlkreisen nicht verändern, in denen die Linke Direktmandate gewonnen habe.

Daraus folgt: Die direkt gewählten Abgeordneten Gesine Lötzsch und Gregor Gysi sowie der Leipziger Abgeordnete Sören Pellmann bleiben im Bundestag. Das wiederum sichert die Mandate aller 39 Abgeordneten, die heute noch zur Linken gehören sowie derer, die inzwischen ausgetreten sind, darunter die Gruppe um Sahra Wagenknecht.

Wäre die gesamte Wahl nachgeholt worden, hätte eines der Direktmandate verloren gehen können und mit ihm sämtliche Sitze der Linken und der Gruppe Wagenknecht, die 2021 über Listen vergeben wurden.

Kritik am Verfahren

Die Grünen im Bundestag äußerten sich hingegen kritisch über die Länge des Wahlprüfungsverfahrens. "Die Wahlwiederholung in Teilen von Berlin knapp zweieinhalb Jahre nach der Bundestagswahl lässt sich schwer vermitteln", sagte der Parlamentarische Geschäftsführer, Till Steffen. Die Entscheidung des Gerichts begrüßten die Grünen aber grundsätzlich.

Chaotische Zustände bei Wahl im September 2021

Bei der Wahl im September 2021 hatte es in Berliner Wahllokalen viele Pannen wie etwa fehlende Stimmzettel oder lange Wartezeiten gegeben. Wahllokale hatten teils noch nach 18 Uhr für die Stimmabgabe geöffnet. Der Wahltag fiel in Berlin mit der Wahl zum Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen zusammen. Zudem gab es eine Abstimmung über einen Volksentscheid, und an dem Tag fand der Berlin-Marathon statt.

Der Berliner Verfassungsgerichtshof hatte bereits die parallel abgelaufene Wahl zum Abgeordnetenhaus wegen "schwerer systemischer Mängel" und Wahlfehler für ungültig erklärt. Diese Wahl wurde am 12. Februar 2023 komplett wiederholt.

dpa, AFP (lik)

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 19. Dezember 2023 | 11:00 Uhr

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