Kleinerer Bundestag Steinmeier unterzeichnet Gesetz zur Wahlrechtsreform
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08. Juni 2023, 18:20 Uhr
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat das Gesetz zur umstrittenen Wahlrechtsreform unterzeichnet. Damit kann nun auch gegen das Vorhaben zu Verkleinerung des Bundestags geklagt werden.
- Es steht bereits fest, dass das Bundesverfassungsgericht die Reform prüfen wird.
- Union und Linke haben bereits im März ihren Unmut geäußert und Widerstand angekündigt.
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat das Gesetz zur umstrittenen Wahlrechtsreform unterschrieben. Das teilte das Bundespräsidialamt am Donnerstag in Berlin mit.
Das Gesetz muss nun nur noch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Es steht allerdings bereits fest, dass es vom Bundesverfassungsgericht überprüft werden wird.
Union und Linke kündigen Widerstand an
Die CSU-geführte Landesregierung Bayerns hat schon beschlossen, in Karlsruhe zu klagen. Auch die CDU/CSU-Bundestagsfraktion will die Verfassungsmäßigkeit prüfen lassen. Die Union, aber auch die Linke, fühlt sich durch die Reform benachteiligt und hält diese für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.
Mit derzeit 736 Abgeordneten ist der Bundestag das größte frei gewählte Parlament der Welt. Das neue Wahlrecht deckelt die Zahl der Sitze nun bei 630. Gewählt wird weiter mit Erst- und Zweitstimme. Es gibt aber keine Überhang- und Ausgleichsmandate mehr. Für die Stärke einer Partei im Parlament ist allein ihr Zweitstimmenergebnis entscheidend. Ausnahmen gibt es nur für Parteien nationaler Minderheiten.
Das Gesetz war im März mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen SPD, Grüne, FDP und einiger AfD-Abgeordneter vom Bundestag beschlossen worden. Im Mai passierte es den Bundesrat. Anschließend wurde es im Bundespräsidialamt der üblichen juristischen Prüfung unterzogen.
dpa(amu)
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 08. Juni 2023 | 18:00 Uhr