Sicherheit Länder planen mehr Polizeikontrollen auf Weihnachtsmärkten
Hauptinhalt
02. November 2024, 15:56 Uhr
Mehr Polizei soll in den Ländern auf Weihnachtsmärkten das kürzlich in Kraft getretene ausgeweitete Messerverbot durchsetzen. Auch in Mitteldeutschland ist dafür mehr Polizeipräsenz geplant. Mancherorts sollen auch Personen- und Taschenkontrollen durchgeführt werden.
- Mehr Polizeipräsenz auf Weihnachtsmärkten auch in Sachsen-Anhalt geplant.
- Ein ausgeweitetes Messerverbot ist seit Donnerstag bundesweit in Kraft.
- Ausnahmen des Messerverbots gelten etwa für die Gastronomie oder den Lieferverkehr.
Auf den Weihnachtsmärkten werden in diesem Jahr verstärkt Polizistinnen und Polizisten unterwegs sein ‒ auch in Mitteldeutschland. Hintergrund ist das ausgeweitete Messerverbot in vielen Bundesländern.
Wie ein Sprecher des Innenministeriums in Sachsen-Anhalt dem Evangelischen Pressedienst im Rahmen einer Umfrage sagte, sind mehr Fußstreifen und Polizeipräsenz an Haupteingängen der Märkte im Land geplant. Aus Bayern und Schleswig-Holstein hieß es, dass es im Rahmen der zwischen Veranstaltern und Polizei abgestimmten Sicherheitskonzepte selektive Personen- und Taschenkontrollen geben könne.
Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) erklärte, die Sicherheitsbehörden würden alles daransetzen, dass man sich sicher auf Weihnachtsmärkten bewegen könne.
Ausgeweitetes Messerverbot in Kraft
Am Donnerstag ist die kürzlich von Bundestag und Bundesrat beschlossene Ausweitung von Messerverboten in Kraft getreten. Das Mitführen von Messern ist seitdem für öffentliche Veranstaltungen, Feste und Märkte verboten. Weihnachtsmärkte sind nach Auffassung der Landesinnenministerien davon erfasst. Damit gilt nach deren Aussage das Verbot automatisch für die in der Adventszeit beliebten Märkte.
Die Innenministerien weisen zudem darauf hin, dass die Sicherheit der Märkte grundsätzlich Aufgabe der Veranstalter sei, die Polizei die Verantwortlichen aber diesbezüglich berate und flankierend zum Einsatz komme. Dies erfolge lageangepasst und einzelfallbezogen, hieß es aus den Bundesländern. Möglich ist demnach auch, dass es verstärkt zu Einlasskontrollen durch die Marktveranstalter kommt.
Wer ist vom Messerverbot ausgenommen?
Ausnahmen vom Messerverbot gibt es in der bundesgesetzlichen Regelung beispielsweise für den Lieferverkehr, die Gastronomie oder für Stände, an denen Messer verkauft werden. Das bayerische Innenministerium hob hervor, dass diese durch eine Landesregelung im Freistaat zusätzlich eingeschränkt werden können. Die bayerischen Kommunen könnten lokal gültige Verordnungen erlassen, in denen sie die Mitnahme gefährlicher Gegenstände "zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sachgüter" weiter einschränken können, erklärte eine Ministeriumssprecherin. Damit könne das Mitführen von Messern auch denjenigen untersagt werden, die eigentlich vom Verbot ausgenommen sind.
epd/MDR (lik)
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 02. November 2024 | 13:00 Uhr