Martin Schirdewan (DIE LINKE, Mitglied im Europaparlament)
Es sei unerträglich, dass Deutschland Menschen an Autokraten ausliefere, sagt Linke-Chef Martin Schirdewan. (Archivbild) Bildrechte: IMAGO / Jacob Schröter

Auslieferung von mutmaßlicher linksextremistischer Person Kritik an Auslieferung von Maja T. nach Ungarn: "Eine Schande für Deutschland"

28. Juni 2024, 19:43 Uhr

Die mutmaßliche Linksextremistin Maja T. ist nach Ungarn ausgeliefert worden – trotz eines späteren gegenteiligen Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts. Unter anderem die Linke und ein Anwälte-Verein üben Kritik am Vorgehen.

Die Auslieferung der mutmaßlich linksextremistischen, non-binären Person Maja T. am Freitag nach Ungarn hat Kritik hervorgerufen. Der Vater von Maja T. sagte dem MDR: "Diese Vorgehensweise ist ein Skandal. Sie untergräbt jegliches Vertrauen in den Rechtsstaat. Ich bin einfach nur noch erschüttert."

Linken-Chef Schirdewan: "Eine Schande für Deutschland"

Der Linken-Co-Vorsitzende Martin Schirdewan nannte die Auslieferung "eine Schande für Deutschland". In Ungarn herrsche unter politisch aktiven Menschen wegen Willkürmaßnahmen ein Klima der Angst. Es sei unerträglich, dass Deutschland Menschen an Autokraten ausliefere, statt ein rechtsstaatliches Verfahren vor eigenen Gerichten sicherzustellen.

Anwaltverein: Ungarns Justizsystem entspricht nicht rechtsstaatlichen Standards

Der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein erklärte, das ungarische Justizsystem entspreche nicht rechtsstaatlichen Standards. Als non-binäre Person sei Maja T. in Ungarn besonders gefährdet. Selbst das Kammergericht Berlin habe festgestellt, dass die Politik der aktuellen ungarischen Regierung als gender-, homo- und transfeindlich bezeichnet werden müsse.

Angela Furmaniak vom Vorstand des Vereins sprach von einer "Nacht- und Nebelaktion" deutscher Behörden, die effektiven Rechtsschutz in Form eines Eilantrags verhindere.

VVN-BdA: Keine menschenrechtlichen Haftbedingungen in Ungarn

Die Berliner Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN-BdA) erklärte, es sei bekannt, dass die Haftbedingungen in Ungarn nicht menschenrechtlichen Standards entsprechen. Trotzdem machten sich das Berliner Kammergericht und die Polizei zum "Handlanger der rechtsextremen ungarischen Regierung".

Seit vielen Jahren könnten in Ungarn Neonazis faktisch ungehindert das NS-Regime und dessen Kollaborateure verherrlichen, weil das dortige Rechtssystem wesentlich mehr erlaube als in Deutschland und anderen europäischen Staaten, kritisierte die Vereinigung. Eine Auslieferung von Maja T. sei auch ein fatales Signal an rechte und rechtsextreme Kreise in Deutschland.

Bundesverfassungsgericht untersagte Auslieferung – jedoch zu spät

Das Bundesverfassungsgericht hatte am Freitag die Auslieferung von Maja T. nach Ungarn untersagt – allerdings zu spät. Die Auslieferung sei zum Zeitpunkt des Entscheids bereits vollzogen worden, teilte das Gericht mit. Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin erklärte später, man betrachte die Angelegenheit als abgeschlossen und erkenne im Beschluss der Karlsruher Richter auch keinen Auftrag, eine Rückwirkung der betroffenen Person zu erreichen.

Maja T. wird vorgeworfen, im Februar 2023 in Budapest am Rande der rechtsextremen Gedenkveranstaltung "Tag der Ehre" an zwei Angriffen auf mutmaßliche Rechtsextremisten beteiligt gewesen zu sein. Nun muss sie sich dafür verantworten – gleichwohl stellt sich die Frage, unter welchen Bedingungen.

epd/dpa/MDR (mze)

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL – Das Nachrichtenradio | 28. Juni 2024 | 19:00 Uhr

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