Höcke in Halle vor Gericht zweiter Prozesstag 23.4.24
Thüringens AfD-Chef Björn Höcke musste sicht in Halle vor Gericht verantworten. Bildrechte: picture alliance / ASSOCIATED PRESS

Verfahren um NS-Parolen Andere Parteien begrüßen Urteil gegen Thüringer AfD-Chef Höcke

15. Mai 2024, 12:09 Uhr

Nach dem Urteil gegen den Thüringer AfD-Chef Björn Höcke in Halle haben sich die anderen Parteien zufrieden gezeigt. Thüringens SPD-Chef und Innenminister Georg Maier erwartet jedoch nicht, dass das Urteil der AfD schaden werde.

Die anderen Parteien in Thüringen haben auf das Urteil des Landgerichts Halle gegen AfD-Chef Björn Höcke mit Zustimmung reagiert. Es sei ein wichtiges Signal, dass Höcke Konsequenzen aufgezeigt würden, teilte die Linke-Fraktion im Landtag am Mittwoch mit. Wenn das Urteil rechtskräftig sei, gelte er als vorbestraft.

Innenminister Maier: AfD stellt sich als Opfer dar

Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) erwartet durch das Urteil gegen Höcke jedoch keinen Schaden für die AfD. Maier sagte MDR AKTUELL, das Urteil werde nicht dazu führen, dass der Zulauf für die AfD nachhaltig kleiner werde. Die Partei spreche nach solchen Urteilen häufig von Willkür oder Systemjustiz und versuche, sich als Opfer darzustellen.

CDU-Chef Mario Voigt sagte der Deutschen Presse-Agentur, ein verurteilter Straftäter wie Höcke dürfe keine politische Verantwortung in Thüringen bekommen. Höcke habe es nach dem Urteil "amtlich, dass seine Nazi-Parolen nicht rechtens sind". Voigt fügte hinzu: "Es bleibt aber unsere Verantwortung, ihn an der Wahlurne zu schlagen."

100 Tagessätze à 130 Euro

Das Landgericht Halle hatte am Dienstag entschieden, dass Höcke 100 Tagessätze zu je 130 Euro zahlen muss. Der 52-Jährige hatte in dem Prozess die Vorwürfe zurückgewiesen, eine verbotene Parole der Sturmabteilung (SA) der NSDAP wissentlich im Mai 2021 in Merseburg verwendet zu haben. 

Sollte das Urteil rechtskräftig werden, wäre Höcke vorbestraft - auf seine Kandidatur bei der Landtagswahl im September hätte das aber keine Auswirkungen. Am Montag hatte das Oberverwaltungsgericht Münster außerdem entschieden, dass die Beobachtung der AfD als rechtsextremer Verdachtsfall rechtens ist.

dpa/MDR(pfh)

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 15. Mai 2024 | 07:16 Uhr

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