Gesetzentwurf Streit um biometrische Gesichtserkennung durch die Polizei
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12. August 2024, 10:52 Uhr
Ein Entwurf des Bundesinnenministeriums sieht vor, für die Suche nach Verdächtigen künftig auch Gesichtserkennungs-Software einzusetzen. Die Grünen und die FDP fürchten, dass Daten unschuldiger Personen ausgewertet werden. Sie äußern auch verfassungrechtliche Bedenken. Doch der Bund Deutscher Kriminalbeamter unterstützt den Vorschlag.
- Gesetzentwurf zum Einsatz von Gesichtserkennungs-Software
- Echtzeit-Gesichtserkennung in der Öffentlichkeit soll es nicht geben
- Grüne und FDP befürchten Erfassung unschuldiger Personen
- Ermittler und Kriminalbeamte sind dafür
Die neuen Pläne von Bundesinnenministerin Nancy Faeser zur Nutzung von Software zur Gesichtserkennung durch die Polizei sind am Wochenende auf ein gemischtes Echo gestoßen. Die Grünen sehen hier "verfassungsrechtlich tiefgreifende Fragen" und auch die FDP hat noch Klärungsbedarf.
Nach Angaben des Ministeriums der SPD-Politikerin Faeser sollen neue Befugnisse für das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei mit mehreren Gesetzesänderungen kommen und den Einsatz von Gesichtserkennung bei Terrorismus und schwerer sowie organisierter Kriminalität ermöglichen.
Konkret geht es dabei laut Ministerium um Befugnisse zum biometrischen Internetabgleich von Bilddaten und zu einer automatisierten Datenanalyse polizeilicher Daten. Als Anwendungsbeispiel nannte das Ministerium etwa Bildmaterial "im Bereich des islamistischen Terrorismus", um Verdächtige zu identifizieren. Mit den Programmen können sie demnach durch Abgleich mit Fotos etwa in sozialen Netzen ausfindig gemacht werden.
Keine Gesichtserkennung im öffentlichen Raum
Die geplanten Gesetzesänderungen müsste noch im Kabinett und vom Bundestag gebilligt werden. Eine Echtzeit-Gesichtserkennung im öffentlichen Raum – etwa durch eine laufende Videoüberwachung an Bahnhöfen – ist nach den Angaben des Bundesinnenministeriums ausdrücklich nicht geplant.
Skepsis bei den Grünen und der FDP
Die Grünen reagierten skeptisch. Ihr Vize-Fraktionschef im Bundestag, Konstantin von Notz, sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND), das Ziel einer konsequenter Terrorismusbekämpfung werde geteilt. Jedoch enthalte der Koalitionsvertrag "aus gutem Grund eine klare Absage an die biometrische Erfassung zu Überwachungszwecken im öffentlichen Raum".
Der Plan werfe "verfassungsrechtlich tiefgreifende Fragen" auf, sagte von Notz: "Auch wer freiwillig die Öffentlichkeit eines sozialen Netzwerks sucht, gibt dadurch nicht seine verfassungsrechtlich garantierten Rechte auf."
Der Grünen-Politiker Marcel Emmerich sagte dem RND, man wolle im Bundestag "verhindern, dass hochsensible Daten unschuldiger Personen durch KI-Systeme massenhaft – oft durch intransparente Algorithmen – flächendeckend erfasst und ausgewertet werden." Und der digitalpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Maximilian Funke-Kaiser, sagte, in der Bundesregierung sei der Entwurf nicht abgestimmt und bisher nicht dem Bundestag vorgelegt worden. Ihm sei auch unklar, wie diese Pläne mit den Vorgaben des Koalitionsvertrags vereinbar sein sollen.
Kriminalbeamte wollen das machen
Ermittlungsbehörden fordern schon länger den Einsatz solcher Instrumente. Nach der Festnahme der Ex-RAF-Terroristin Daniela Klette kam die Forderung wieder auf. Ein kanadischer Journalist hatte sie schon Monate zuvor mit einem Gesichtserkennungs-Programm im Internet auf privaten Fotos gefunden.
Der Bund Deutscher Kriminalbeamter unterstützt deshalb den Vorschlag von Faeser. Verbands-Chef Dirk Peglow sagte dem RND, rechtliche und technische Voraussetzungen zur Online-Fahndung müssten schnell geschaffen werden.
Es könne nicht sein, "dass die Polizeibehörden bei der Ermittlung von unbekannten Tatverdächtigen das Internet aussparen müssen", sagte Peglow, "während investigative Recherchenetzwerke es nutzen können."
AFP/dpa/Reuters, MDR (jst, ksc)
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | MDR AKTUELL | 09. August 2024 | 20:00 Uhr
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