Meinung von Kristin Schwietzer zum BVerfG-Urteil zur Wahlrechtsreform
Das Bundesverfassungsgericht hat die geplante Wahlrechtsreform der Ampel gekippt. Bildrechte: Collage: picture alliance/dpa|Michael Kappeler / ARD-Hauptstadtstudio/Reiner Freese / MDR

Kommentar Das neue Wahlrecht schwächt die Wählerbindung

30. Juli 2024, 18:25 Uhr

Jahrelang wurde um ein neues Wahlrecht gerungen. Zwei Bundesregierungen haben sich inzwischen daran versucht. Mehrfach hat sich das Bundesverfassungsgericht in die Debatte eingeschaltet. Das Ziel: ein kleineres Parlament. Darin haben die Richter in Karlsruhe am Dienstag den Ampelparteien den Rücken gestärkt.

Das Urteil der Verfassungsrichter zur Wahlrechtsreform ist ein Erfolg für die Steuerzahler. Denn eines dürfte klar sein: Der Bundestag wird künftig kleiner, weil weniger Abgeordnete darin Platz nehmen werden. Das heißt auch weniger Kosten. Keine zusätzlichen Sitze durch Überhang- und Ausgleichsmandate – das verhindert ein aufgeblähtes Parlament. Damit haben sich die Ampelparteien durchgesetzt. Das ist richtig und wichtig.

Urteil stärkt kleinere Parteien

Doch die Richter in Karlsruhe haben auch den Finger in die Wunde gelegt. Einfach die Grundmandatsklausel streichen, das ging den Verfassungsrechtlern dann wohl doch zu weit. Die Botschaft: ein Mandat ist ein Mandat, auch wenn die Fünf-Prozent-Hürde dadurch nicht erreicht wird.

Darüber dürften sich vor allem Linkspartei und CSU freuen. Das stärkt kleineren Parteien den Rücken und das ist essentiell für die Demokratie. Die Ampel muss ihre Hausaufgaben machen und an dieser Stelle nachbessern.

Direktkandidaten werden geschwächt

Und trotzdem fehlt etwas: der Blick auf den Wählerwillen. Vieles ist globaler geworden und damit auch komplizierter. Die politische Mitte hat sich oftmals aufgerieben, die politischen Ränder profitieren davon.

Die Ampel hat mit ihrer Wahlrechtsreform auch die Zahl der Direktmandate begrenzt. Das heißt, wer wie immer seinem Kandidaten im Heimatkreis die Stimme schenkt, weiß nicht, ob er oder sie am Ende auch ins Parlament einzieht. Das dürfte manchen Wählern nicht gefallen.

Die Erststimme ist ein hohes Gut. Der Direktkandidat vor Ort, der Händeschüttler und Problemlöser verliert einen Teil seiner Macht. Doch gerade dieses Engagement von Politikern vor Ort ist in einer zunehmend polarisierten Gesellschaft wichtiger denn je. Das neue Wahlrecht macht das Wählen unpersönlicher. Es schwächt die Wählerbindung. Das haben die Richter in Karlsruhe am Dienstag leider nicht in Frage gestellt.

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL – Das Nachrichtenradio | 30. Juli 2024 | 15:30 Uhr

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