E-Auto an einer Ladestation
Soll als Dienstwagen punkten: Die Bundesregierung will den Absatz von E-Autos steigern. Bildrechte: IMAGO / Shotshop

Bundeskabinett beschließt Steuervorteile sollen Dienstwagen-Verkäufe von E-Autos steigern

04. September 2024, 21:32 Uhr

Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am Mittwoch in den Bereichen Verkehr, Pflege, Rente und Bauen Neuerungen beschlossen. Demnach soll der Verkauf von E-Autos als Dienstwagen durch steuerliche Anreize angeschoben und arbeitende Rentner angemessen entlohnt werden. Bundesweit soll es für werdende Pflegeassistenten eine einheitlich Ausbildung geben und Kommunen wird mehr Spielraum für umweltfreundlichen Verkehr zugesagt.

Um den schleppenden Absatz von Elektroautos anzukurbeln, setzt die Bundesregierung auf neue Steuervorteile. Konkret geht es um stärkere steuerliche Anreize für E-Autos als Dienstwagen. Das Kabinett brachte die geplanten Maßnahmen jüngst auf den Weg.

Die Nachfrage nach E-Autos war nach dem Stopp der staatlichen Förderung eingebrochen. Die Bundesregierung hatte den sogenannten Umweltbonus im Dezember abrupt beendet. Grund waren Sparzwänge im Haushalt.

Die steuerliche Förderung von E-Autos als Dienstwagen ist Teil der "Wachstumsinitiative", auf die sich die Ampelkoalition im Juli verständigt hatten. Konkret geht es darum: Für Unternehmen soll rückwirkend zum 1. Juli 2024 eine Sonder-Abschreibung für neu zugelassene vollelektrische und vergleichbare Nullemissionsfahrzeuge eingeführt werden. Außerdem soll bei der Dienstwagenbesteuerung für E-Fahrzeuge der sogenannte Deckel für den Brutto-Listenpreis von 70.000 Euro auf 95.000 Euro angehoben werden. 

Anreiz für späteren Renteneintritt

Das Bundeskabinett hat desweiteren Pläne für eine neue Prämie für Menschen auf den Weg gebracht, die über das Rentenalter hinaus arbeiten wollen. Schon jetzt erhöhen Arbeitnehmer ihre späteren Rentenzahlungen, wenn sie über das reguläre Renteneintrittsalter hinaus arbeiten. Künftig soll es aber zusätzlich die Möglichkeit geben, sich die Anwartschaften auch auf einen Schlag auszahlen zu lassen – in Form einer sogenannten Rentenaufschubprämie. Das Vorhaben ist Teil der im Juli von der Ampel-Koalition vereinbarten "Wachstumsinitiative" und muss nun noch im Bundestag beraten und beschlossen werden.

22.000 Euro Prämie für ein Jahr länger arbeiten

Die Prämie soll abgabenfrei sein und sich aus der Höhe der entgangenen Rente und den Krankenversicherungsbeiträgen ergeben, die die Rentenkasse für die Zeit der Weiterbeschäftigung für die Betroffenen spart. Nach Berechnung des Sozialverbands VdK könnte damit jemand, der bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze etwa einen Rentenanspruch von 1.600 Euro brutto erreicht hat und dann ein Jahr zum Durchschnittsverdienst weiterarbeitet, eine steuerfreie Auszahlung von rund 22.000 Euro bekommen.

Als Alternative zu einer solchen Einmalzahlung bleibt aber die Möglichkeit bestehen, durch längeres Arbeiten die monatliche Rente bis zum Lebensende zu erhöhen. Bei einem um ein Jahr verschobenen Rentenbeginn erhöht sich die Altersrente um sechs Prozent. Außerdem steigt sie zusätzlich wegen weiter gezahlter Beiträge an die Rentenkasse.

Künftig nur noch eine statt 27 verschiedene Pflegehilfsausbildungen

Für Pflegeassistentinnen und -assistenten soll es künftig eine bundesweit einheitliche Ausbildung geben. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch in Berlin die Einführung einer neuen Pflegefachassistenzausbildung. Das geplante Gesetz sieht eine Ausbildungszeit von 18 Monaten vor und soll 2027 in Kraft treten, vorgeschrieben wird auch eine "angemessene Ausbildungsvergütung". Die neue Ausbildungsordnung soll einer gemeinsamen Mitteilung von Gesundheits- und Familienministerium zufolge aktuell 27 verschiedene landesrechtliche Pflegehilfsausbildungen ablösen. Erleichtert werden soll damit auch die Anerkennung der Qualifikationen ausländischer Pflegekräfte.

"Mit diesem Gesetz verbessern und vereinheitlichen wir die Ausbildung zur Pflegeassistenz. Damit wird der Einstieg in den Pflegeberuf erleichtert", erklärte Gesundheitsminister Karl Lauterbach. Es könnten so mehr Menschen für den Beruf begeistert, Pflegekräfte entlastet und der Pflegemarkt auch für ausländische Pflegekräfte attraktiver gemacht werden. Von einem "strategischen Baustein für die professionelle Pflege" sprach Familienministerin Lisa Paus. Die Neuregelung sei "eine sehr gute Nachricht für alle, die pflegen, gepflegt werden oder einmal gepflegt werden müssen".

Kommunen bekommen mehr Spielraum bei Tempo 30

Nach jahrelangem Ringen hat die Bundesregierung Städten und Gemeinden mehr Spielraum für umweltfreundlichen Verkehr mit Fahrrädern und Bussen eingeräumt. Nach der beschlossenen neuen Straßenverkehrsordnung, müssen die Kommunen nicht mehr allein die Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs als Leitlinie beachten. Das hatte in der Praxis dazu geführt, dass häufig dem Autoverkehr Vorrang eingeräumt werden musste. Nach der neuen Verordnung kann daneben Klima- und Umweltschutz sowie Gesundheit als Maßstab herangezogen werden.

So können Kommunen leichter Radwege bauen, Tempo-30-Zonen oder Busspuren einführen. Einfacher wird es zudem, Anwohner-Parkzonen mit Bezahlpflicht einzuführen. Dies ging bisher nur, wenn es Engpässe beim Parken gab. Die Verordnung fußt auf einer Änderung des Straßenverkehrsgesetzes, das bereits im Juli beschlossen wurde und die im Koalitionsvertrag der Ampelkoalition verankert ist. Ein Beschluss im Bundestag noch im September gilt als sicher, auch die Länder haben Zustimmung signalisiert.

Weitere Kabinettsbeschlüsse

Außerdem hat die Bundesregierung in ihrer Kabinettssitzung eine Änderung im Baugesetzbuch auf den Weg gebracht, um die Schaffung von Wohnraum zu erleichtern. Damit soll unter anderem Aufstellen von Bebauungsplänen in den Gemeinden beschleunigt und Aufstockungen von Gebäuden erleichtert werden.

Polizei, Rettungskräfte und Ehrenamtliche sollen künftig besser vor Übergriffen geschützt werden. Dazu verabschiedete das Kabinett eine entsprechende Vorlage von Justizminister Marco Buschmann. "Wer sich in den Dienst unserer Gesellschaft stellt, verdient unseren besonderen Schutz", erklärte der FDP-Politiker. Man werde das Strafgesetzbuch anpassen, um Angriffe auf diese Personengruppen künftig noch besser strafrechtlich zu erfassen.

Auch die Nötigung von politisch Engagierten wie Mitgliedern eines Gemeinderates oder des Europäischen Parlaments soll demnach nun unter Strafe gestellt werden.

Daneben soll der Einsatz und die Erprobung von Tasern durch die Bundespolizei rechtssicher gemacht werden. Bundsinnenministerin Nancy Faeser zufolge ist diese Maßnahme Teil des sogenannten Sicherheitspakets, das die Ampel-Koalition nach dem mutmaßlich islamistisch motivierten Anschlag von Solingen vorgelegt hatte.

AFP/dpa/Reuters (amu, lik)

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 04. September 2024 | 13:30 Uhr

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