Autobahn Eisplatten auf Lkws sind große Gefahr für Straßenverkehr
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04. Dezember 2023, 19:33 Uhr
Das winterliche Wetter mit Schneedecke und Eiszapfen gibt zwar eine schöne Kulisse ab – die Fortbewegung macht es allerdings nicht unbedingt einfacher. Glatte Straßen, schlechte Sicht bei Nebel und Schnee – und dann noch eine Sache, an die man im ersten Moment nicht unbedingt denkt: Eisplatten, die von Lkw-Dächern rutschen und auf Autos fallen. Wer kommt für den Schaden auf?
- Wenn sich Eisschollen vom Lkw-Dach lösen, kann es gefährlich werden.
- Von einer geringen Geldbuße bis zur Haftstrafe kann alles drohen.
- Doch um Lkws von Eisschollen zu befreien, mangelt es oft an der passenden Ausstattung.
Fährt ein Lkw mit Eisplatten auf dem Dach los, dann können die sich in einer Kurve oder bei hoher Geschwindigkeit lösen und abrutschen. Die Zwickauer Polizei musste deshalb vergangene Woche gleich dreimal an einem Tag zur A4 ausrücken, berichtet Sprecher Christian Schünemann.
MDR Aktuell berichtet er: "Das sind in allen drei Fällen die Frontscheibe von Pkws beschädigt worden, und zwar durch herabfallende Eisschollen, die quasi von Lkws kamen. Es wurde glücklicherweise dabei niemand verletzt, aber insgesamt ist ein Sachschaden von rund 4.000 Euro entstanden."
Zwei der drei Fahrer konnte die Polizei ermitteln, einer ist unbekannt. Begeht der Lkw-Fahrer Fahrerflucht oder bekommt nichts vom Unfall mit, hilft nur noch die eigene Kaskoversicherung. Hilfreich sei es immer, wenn der oder die Betroffene sich das Kennzeichen gemerkt hat oder den Lkw beschreiben kann, so der Polizeisprecher. Aber die sind dafür oft zu geschockt, sagt Florian Heuzeroth vom ADAC Sachsen.
Eisschollen auf dem Fahrzeugdach gesetzlich verboten
Und: "Dann ist es ja meistens so, dass man wahrscheinlich überhaupt nicht mehr die Sicht hat, um sich das Nummernschild zu merken. Deswegen, wer Gefahr läuft, davon vielleicht betroffen zu sein, schon mal vorher eben sich das Lkw-Nummernschild merken, weil das Ganze ist natürlich mindestens bußgeldfähig."
25 Euro Verwarngeld gibt es, wenn ein Fahrzeug nicht von Eis befreit ist. Bis zu 120 Euro und einen Punkt, wenn ein Unfall folgt. Und wenn dabei eine Person zu Schaden kommt, droht auch eine Haftstrafe. Natürlich sind auch Autofahrerinnen und -fahrer verpflichtet, Eis und Schnee zu entfernen.
Lkw-Fahrer sind oft schlecht ausgestattet
Allerdings ist das bei Lastwagen deutlich schwieriger, erklärt der Geschäftsführer des Bundesverbands Wirtschaft, Verkehr und Logistik, Markus Olligschläger: "Es gibt Gerüste, an die man heranfährt, und wo man dann von der Seite mit entsprechenden Stangen das Eis runterschieben kann, es gibt auch technische Vorkehrungen der Dächer, die sich nach oben wölben und sozusagen das Eis zum Platzen und zum Runterfallen bringen, das ist aber eine Sonderausstattung."
Solche Gerüste gibt es an 58 Rasthöfen in Deutschland. Die Liste pflegt die Polizei Görlitz, man findet sie auch auf der Seite der Berufsgenossenschaft BG Verkehr. 21 Gerüste stehen demnach in Mitteldeutschland, davon sind allerdings acht nicht nutzbar.
Der Sprecher der Genossenschaft, Björn Helmke, sagt deshalb: "Unser Wunsch als BG Verkehr wäre natürlich, dass an allen großen Rastanlagen so ein Gerüst stehen würde, zumindest in den Wintermonaten, aber davon sind wir in der Tat weit entfernt."
Deshalb haben viele Fahrer auch Leitern dabei, um die bis zu vier Meter hohen Dächer ihrer Lkw zu erreichen. Besonders gefährlich wird das, wenn der Parkplatz selbst auch vereist ist. Die Arbeitgeber müssten den Fahrern deshalb geeignete Ausrüstung zur Verfügung stellen, sagt Helmke: keine einfache Leiter, sondern eine mit Standpodest und Rückenbügel.
Denn Abstürze sind eine der Hauptunfallursachen in der Statistik der BG Verkehr.
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | MDR AKTUELL RADIO | 04. Dezember 2023 | 06:00 Uhr
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