PKW mit ukrainischem Kfz-Kennzeichen
Die Ausnahmeregelung für ukrainische Autos in Deutschland endet. Die Halter müssen sich daher mit neuen Vorgaben auseinandersetzen. Bildrechte: IMAGO / Geisser

Ummeldefrist endet Autos aus der Ukraine brauchen ab Oktober deutsche Zulassung

24. September 2024, 13:23 Uhr

Viele Menschen aus der Ukraine sind mit ihrem Auto vor dem russischen Angriffskrieg nach Deutschland geflohen. Durch eine Ausnahmeregelung konnten Ukrainer ihre Fahrzeuge hierzulande ohne deutsche Zulassung fahren. Doch diese Ummeldefrist endet am 30. September. Die Halter müssen daher neuen Vorgaben folgen.

Geflüchtete aus der Ukraine brauchen für ihr Auto ab Oktober eine deutsche Zulassung. Vorausgesetzt, das Auto befindet sich bereits länger als ein Jahr im Land.

Grund ist die Ausnahmeregelung, die die Landesverkehrsministerien auf Bitten der Bundesregierung verlängert haben und die am 30. September ausläuft. Das neue Verfahren wird in einem Fragenkatalog beschrieben, den das Bundesverkehrsministerium zusammen mit den Ländern in den vergangenen Monaten entwickelt hat.

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Digitale Dokumente für Ummeldung nicht zulässig

Demnach müssen die Fahrzeughalter den Behörden unter anderem ein Personaldokument mit Namensangabe in lateinischen Buchstaben, die ukrainische Zulassungsbescheinigung und einen Versicherungsnachweis vorlegen. Die Verwendung digitaler ukrainischer Dokumente ist nicht zulässig.

Nach der Zulassung müssen die ukrainischen Nummernschilder ausgetauscht werden. Zudem muss das Fahrzeug beim Zoll angemeldet werden. Für Ukraine-Geflüchtete, die ihren Wohnsitz in die EU verlegen, kann ihr sogenanntes Übersiedlungsgut aber von Einfuhrabgaben befreit werden. Das gilt laut Verkehrsministerium auch für Fahrzeuge.

Ausnahmeregelung für Autos von Ukraine-Geflüchteten

Eine Schätzung, wie viele ukrainische Fahrzeuge sich in Deutschland befinden, nannte das Ministerium nicht. Auch wie viele Fahrzeuge von der Neuregelung betroffen sind, ist nicht bekannt.

Mit der bisherigen Sonderregelung konnten die Ukrainer eine Ausnahmegenehmigung für ihr Auto bei der Zulassungsbehörde an ihrem deutschen Wohnort beantragen. Dafür brauchten sie eine Haftpflichtversicherung und einen Nachweis über die Verkehrssicherheit.

dpa (lmb)

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | 24. September 2024 | 12:45 Uhr

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