Tarifstreit Verdienen Fahrer von Abgeordneten zu Recht mehr Geld als Fuhrpark-Arbeiter?
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15. Januar 2025, 08:03 Uhr
Die Fahrer für die Abgeordneten des Bundestages haben sich vor rund zwei Jahren einen Tariflohn erkämpft – im bundeseigenen Unternehmen "BwFuhrparkService GmbH". In der Gesellschaft arbeiten aber nicht nur die Fahrer, sondern viele andere, die sich um den Fuhrpark kümmern. Für sie ist kein Tarifvertrag ausgehandelt worden. Einer von ihnen hat sich an uns gewandt mit der Frage, ob sowas denn überhaupt erlaubt ist – dass eine Gruppe einen Tarifvertrag hat, die andere aber nicht.
- Ungleiche Bezahlung von Mitarbeitenden in einem Unternehmen ist auch dann zulässig, wenn der Bund an dem Unternehmen beteiligt ist.
- Die Fahrer des "Fahrdienstes Bund" hatten sich damals für einen Tarifvertrag zusammengeschlossen, die anderen Mitarbeiter gingen daher leer aus.
- Der SPD-Bundestagsabgeordnete Erik von Malottki fordert Tariflohn für alle Angestellten bundeseigener Unternehmen.
Über die Situation der Fahrer des Bundestags war bis zum Tarifabschluss 2022 viel berichtet worden. Da waren Männer und Frauen bei einem Staatsunternehmen beschäftigt, fuhren Bundestagsabgeordnete von A nach B – einen Tarifvertrag hatten Sie aber lange nicht. Das war die Situation im "Fahrdienst Bund", den die Bundestagsverwaltung seit 2017 beauftragt. Für dessen Beschäftigte hat sich die Situation mittlerweile geändert, für die anderen Kollegen der "BwFuhrparkService" aber nicht.
Öffentliche Körperschaft als Gesellschafter macht keinen Unterschied
Das darf so auch sein, erklärt der Dresdner Arbeitsrechtler Silvio Lindemann. Ob ein Unternehmen in staatlicher oder privater Hand ist, spiele da keine Rolle: "Die sind beide als privatrechtliche Gesellschaft, als Kapitalgesellschaft organisiert, auch wenn ein Gesellschafter eine öffentliche Körperschaft ist. Das hat man immer wieder." Dort würden die allgemeinen Regeln gelten, auch die tariflichen Regeln. Es sei also wie ein privater Arbeitgeber, auch wenn der Gesellschafter dahinter der Bund, das Land oder vielleicht auch eine Gemeinde sei, erklärt Lindemann.
Das ist die Rechtslage, sagt auch Nils Kammradt aus der Verdi-Bundesverwaltung. Die Gewerkschaft hatte den Tarifvertrag für den "Fahrdienst Bund" ausgehandelt. "Und tatsächlich ist die BwFuhrparkService insgesamt nicht tarifiert, sondern nur der kleine Bereich des Fahrdienstes Bund."
Deren Fahrerinnen und Fahrer hätten sich zusammengeschlossen und seien dann auf Verdi zugegangen, sagt Kammradt. Und daraufhin habe man die BwFuhrparkservice aufgefordert, Tarifverhandlungen für den Fahrdienst Bund aufzunehmen.
SPD-Abgeordneter fordert Tariflohn in allen staatlichen Unternehmen
Das Bundesministerium für Verteidigung, lässt Kammradt durchblicken, ist ein schwieriger Verhandlungspartner. Zufrieden mit dem Erreichten sei man bei Verdi jedenfalls nicht. "Wir fordern generell die Tarifierung aller Kooperationsunternehmen, also der Töchter der Bundeswehr." Das sei eine langjährige Forderung. Allerdings habe sich das Bundesministerium der Verteidigung bis 2021/22 gesperrt, diesen Unternehmen zu erlauben, Tarifabschlüsse mit Verdi zu tätigen, sagt Kammradt.
Für den "Fahrdienst Bund" hatte sich damals der SPD-Bundestagsabgeordnete Erik von Malottki öffentlich stark gemacht. Die Fahrer seien schon in der Gewerkschaft organisiert gewesen und dann auf ihn zugekommen. Zu der Situation der anderen Beschäftigten sagt er: "Aus meiner Sicht sollten alle staatlichen Unternehmen Tariflohn zahlen. Meine Bitte wäre, dass sich die Kolleginnen und Kollegen bei Verdi organisieren und zu Tarifverhandlungen auffordern." Er sei dann auch wieder bereit, zu unterstützen, sagt von Malottki.
Und was sagt das Unternehmen? Für den Unmut unseres Hörers sieht die BwFuhrparkservice GmbH keine Grundlage. Auf Nachfrage erklärt eine Sprecherin schriftlich, schon vor den Tarifverhandlungen für den "Fahrdienst Bund" hätten Gesamtbetriebsrat und Geschäftsführung ein auf dem Leistungsprinzip gründendes Vergütungssystem vereinbart. Und das, so das Unternehmen weiter, erfahre in den übrigen Betriebsteilen "in höchstem Maße Anerkennung".
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 15. Januar 2025 | 06:22 Uhr
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