Mehr Geld Baugewerbe: Einigung im Tarifkonflikt erzielt
Hauptinhalt
14. Juni 2024, 15:07 Uhr
Der Tarifstreit im Baugewerbe ist endgültig beigelegt. Nach der Gewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt stimmten auch die Arbeitgeber dem Tarifabschluss zu. Die Einigung sieht eine dreistufige Lohnerhöhung vor.
Der Tarifkonflikt im Baugewerbe ist beendet. Nach der Gewerkschaft IG BAU stimmten auch die Arbeitgeber dem Ende Mai erzielten Kompromiss "mit deutlicher Mehrheit" zu. Das geht aus einer gemeinsamen Mitteilung des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes (ZDB) und des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie (HDB) hervor. Die Gewerkschaft hatte dem Vorschlag bereits letzte Woche zugestimmt. Der Verhandlungsführer der Arbeitgeberseite, ZDB-Vizepräsident Uwe Nostitz, lobte die Einigung. "Jetzt können sich endlich wieder alle auf das Bauen konzentrieren", sagte Nostitz.
Vollständige Angleichung der Ost- und Westgehälter
Betroffen sind rund 930.000 Beschäftigte. Der Tarifvertrag gilt rückwirkend ab dem 1. April 2024 und sieht eine dreistufige Lohn- und Gehaltserhöhung vor. Am Ende der dreijährigen Laufzeit soll die vollständige Angleichung der Gehälter im Tarifgebiet Ost an den Westen stehen. Zunächst sollen alle Monatsgehälter pauschal um 230 Euro erhöht werden sowie um 1,2 Prozent im Westen und 2,2 Prozent im Osten beziehungsweise bundesweit in der untersten Lohngruppe. Anschließend sollen die Gehälter zum 1. April 2025 um 4,2 Prozent im Westen und um 5,0 Prozent im Osten (beziehungsweise bundesweit in der untersten Lohngruppe steigen. Ein Jahr später steigen dann die Westlöhne um 3,9 Prozent und die im Osten vollständig auf das Westniveau.
Bundesweite Warnstreiks im Mai
Einen ersten Schlichtungsvorschlag hatte es bereits Mitte April gegeben. Diesen lehnten die Arbeitgeber ab. In der Folge mobilisierte die IG Bau im Mai zweieinhalb Wochen lang Tausende Beschäftigte bundesweit zu Warnstreiks. Der jetzt vereinbarte Abschluss liegt für die ersten beiden Jahre über den Empfehlungen des Schlichters, des früheren Präsidenten des Bundessozialgerichts, Rainer Schlegel. Die vollständige Angleichung der Ostlöhne, die zum 1. April 2026 erfolgt, war zunächst für Dezember 2026 vorgesehen.
dpa (mbe)
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 14. Juni 2024 | 13:00 Uhr