Überwachungskamera für den Innenbereich steht in einer Wohnung
Ab Ende April sind Überwachungskameras in den Innenräumen von Airbnb-Unterkünften ausnahmslos und weltweit verboten. Bildrechte: picture alliance / dpa-tmn | Franziska Gabbert

Schutz der Privatsphäre Airbnb verbietet Kameraüberwachung in Innenräumen von Unterkünften

13. März 2024, 07:01 Uhr

Um die Privatsphäre von Gästen besser zu schützen, will die Plattform Airbnb ab 30. April Überwachungskameras in Innenräumen von vermieteten Unterkünften ausnahmslos und weltweit verbieten. Bislang war es Gastgebern erlaubt, die Gäste in bestimmten Bereichen der Unterkunft zu filmen. Außenkameras bleiben bis auf wenige Ausnahmen erlaubt. Versteckte Kameras sind weiterhin grundsätzlich nicht zulässig, bei Verstößen drohen teils hohe Bußgelder.

Ein Haus mitten im Grünen, mit Blick auf einen Fischteich und den angrenzenden Wald. Maximal 15 Personen haben Platz in der Villa im Elsass. Die Unterkunft wird von einer Privatvermieterin auf der Plattform Airbnb angeboten.

Im Beschreibungstext wird auf eine Überwachungskamera im Eingangsbereich des Hauses hingewiesen. Diese würde aber deaktiviert, sobald Gäste kommen. Videoüberwachung im Außenbereich von Unterkünften will Airbnb mit Einschränkungen auch weiterhin erlauben. Für andere Bereiche hat das Unternehmen aber nun seine Regeln weltweit geändert.

Verbot gilt auch für abgeschaltete Kameras

Auf der Internetseite von Airbnb heißt es dazu: "Gastgeber:innen dürfen keine Überwachungskameras und Aufnahmegeräte verwenden, die den Innenbereich einer Unterkunft überwachen, wie den Flur, das Schlafzimmer, das Badezimmer, das Wohnzimmer oder das Gästehaus. Dies gilt auch, wenn diese Geräte ausgeschaltet sind."

Im Außenbereich dürfen Kameras dann benutzt werden, wenn ihr Standort offengelegt wird. An Orten außerhalb der Wohnung, wo Gäste Privatsphäre erwarten, etwa in einer Außendusche oder Sauna, ist Videoüberwachung tabu. Weitere Nachfragen von MDR AKTUELL zu den neuen Regeln ließ Airbnb unbeantwortet. Ein kurzfristiges Interview dazu sei nicht möglich, teilte eine Sprecherin mit.

Videoüberwachung grundsätzlich nicht verboten

Beispiele von Kameras in Innenräumen deutscher Ferienwohnungen sind Göran Holst nicht bekannt. Er ist Vorsitzender des Deutschen Ferienhausverbands. "Ich möchte auch noch einmal deutlich machen, dass in der Praxis der Ferienwohnungsvermietung diese Fälle einfach gar nicht vorkommen, weil keine Vermieter ein Interesse daran haben, die Gäste zu verunsichern."

Als Anwalt kennt Holst die gesetzliche Lage zur Kameraüberwachung in Deutschland. "Grundsätzlich kann man sagen, dass im Innenraum nach der Gesetzeslage die Überwachung zulässig wäre, wenn derjenige darüber informiert wird und zumindest konkludent zustimmt. Wobei man sagen muss: Je weiter der persönliche Lebensbereich, ich sage sogar mal der höchstpersönliche Lebensbereich, betroffen ist, desto eher muss diese Zustimmung auch ausdrücklich erteilt werden."

Bei versteckten Kameras droht Bußgeld

Heißt also: Im Schlaf- oder Badezimmer ist eine Überwachung nicht zulässig. In einem Durchgangsbereich, wie im Flur, kann sie zulässig sein, wenn der Gast darüber in Kenntnis gesetzt wird. Versteckte Kameras dagegen sind verboten, weil sie so konstruiert sind, dass der Gast sie erst gar nicht bemerken soll.

Was tun, wenn ich so eine versteckte Kamera in meiner Unterkunft entdecke? In jedem Fall zuerst den Vermieter zur Rede stellen, sagt Ralf Reichertz von der Verbraucherzentrale Thüringen. So einen Fall können Betroffene außerdem beim Landesdatenschutzbeauftragten melden. "Der Landesdatenschutzbeauftragte hat ja dann die Prüfmöglichkeit, ob die Datenschutzgrundverordnung hier entsprechend eingehalten wurde. Und wenn das nicht passiert ist, kann er da durchaus ein Bußgeld erlassen, das relativ hoch sein kann, also bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes."

Wenn hinter der Unterkunft kein einzelner privater Vermieter, sondern ein Unternehmen steht, sollte dieses auch einen eigenen Datenschutzbeauftragten haben. Auch mit ihm sollten Gäste dann Kontakt aufnehmen.

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 13. März 2024 | 06:47 Uhr

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