Ankündigung Rauchmelder Installation
Die Installation von Rauchwarnmeldern mitten am Tag ist für viele Mieter schwierig. Bildrechte: Lina Bartnik

Brandschutz Ersatztermin für Rauchmelder-Montage: Müssen Mieter zahlen?

02. April 2024, 12:55 Uhr

Schon wieder ein Aushang im Flur: Der Heizungsableser, der Schornsteinfeger oder der Rauchmelder-Monteur kommt und braucht Zutritt in die Wohnung. Die Zeiträume werden dabei von den Firmen meist großzügig kalkuliert, oft mitten am Tag. Kann der Termin nicht wahrgenommen werden, droht die Firma mit Zusatzkosten. Doch muss der Mieter für den Ersatztermin wirklich zahlen?

Jeder kennt es: Beim Post holen kurz die Pinnwand im Hausflur gelesen und den Zettel mit der Terminankündigung entdeckt. Diesmal soll ein Rauchwarnmelder installiert werden. Dafür soll ein Installateur oder ein ganzes Montage-Team Zutritt in die Wohnung erhalten – und das zwischen 13:45 Uhr und 15:30 Uhr, an einem Dienstag.

Mitten am Tag, mitten in der Woche. Die Ankündigung setzt stillschweigend voraus, dass Mieter und Mieterinnen in diesem Zeitraum zu Hause sein sollen. Was für viele dabei besonders ärgerlich ist: Sind sie verhindert, werden sie für den zweiten Termin zur Kasse gebeten.

Termin muss Rücksicht auf berufstätige Mieter nehmen

Doch nicht jeder ist daheim, wenn der Installateur kommt, oder kann sich flexibel ins Homeoffice begeben. Auch eine geforderte "Vertrauensperson" ist für diesen Zeitraum nicht immer schnell gefunden. Bestenfalls können Arbeitnehmer Überstunden abbummeln, im schlechtesten Fall muss ein Tag Urlaub beantragt werden.

Jutta Hartmann
Pressesprecherin des Deutschen Mieterbundes, Jutta Hartmann: Installationstermin rechtzeitig ankündigen Bildrechte: foto-studio4

Zahlreiche Gerichte haben sich bereits damit beschäftigt und bestehende Pflichten definiert. Demnach muss der Mieter den Einbau zwar dulden und Einlass in die Wohnung gewähren. Allerdings muss der Besuch rechtzeitig in schriftlicher Form bei den Mietern angekündigt werden. Die Sprecherin des Deutschen Mieterbunds, Jutta Hartmann, erklärte MDR AKTUELL, dass ein Termin so gestaltet werden muss, dass er für alle machbar ist. So sei eine Vorlaufszeit von einer Woche oder zehn Tagen regelkonform.

"Wenn möglich, muss Rücksicht auf berufstätige Mieter genommen werden. Das versucht man, in den frühen Morgen- oder Abendstunden zu machen." Letztlich liege die Entscheidung aber bei der Verwaltung oder dem Vermieter, sagt Hartmann.

RichtigFalsch: Rauchmelder 1 min
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Damit beim nächsten Indoor-Grillen alles glatt läuft, solltet ihr euch einen Rauchmelder holen.

MDR JUMP Fr 31.03.2023 09:00Uhr 00:47 min

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Ohne Absage wird Ersatztermin kostenpflichtig

Mieter, die den Zeitpunkt verpasst haben, müssen erstmal keine Panik schieben. Kann der gewünschte Montagetermin nicht eingehalten werden, hat der Mieter einen Anspruch auf einen kostenfreien Ersatztermin. Dieser muss dabei mindestens 14 Tage später liegen.

Kostenpflichtig wird der zweite Termin nur, wenn man ihn ohne Absage verstreichen lässt. "Wurde der zweite Termin allerdings vereinbart und der Mieter fehlt unentschuldigt, dann darf er in Rechnung gestellt werden", erklärt Hartmann.

Die Sprecherin vom Mieterbund räumt hier aber Ausnahmen ein, wenn der Mieter aus berechtigten Gründen verhindert ist: "Wenn der Mieter nichts dafür kann, dass er den Termin nicht wahrnehmen und sich auch nicht melden konnte, dann muss er nicht zahlen." Und selbst bei einem dritten Termin gäbe es in berechtigten Fällen Ausnahmen, sodass keine zusätzliche Kosten anfielen.

Mögliche Ausnahmen Ob ein Mieter am Ende wirklich zahlen muss, hängt allerdings wieder von den Umständen des Einzelfalls ab. Wenn etwa ein allein lebender Mieter ohne eigenes Verschulden – zum Beispiel wegen eines nicht vorhersehbaren Krankenhausaufenthalts oder familären Notfalls – die Termine nicht wahrnehmen konnte, fehlt die Grundlage für eine Schadenersatzpflicht.

Als Grund für den großzügigen und arbeitnehmerunfreundlichen Zeitraum verwiesen die Firmen darauf, dass die Installateure ja ebenfalls normale Arbeitnehmer seien. Auch sie arbeiteten größtenteils in Regelarbeitszeiten, also 9 Uhr bis 17 Uhr. Die Terminvergabe sei damit schwer zu planen. Da könnten nicht alle erst nach 16 Uhr ihre Arbeit aufnehmen.

Montage-Druck durch neue Bauverordnung und Personalmangel

In Sachsen war 2022 eine neue Bauverordnung beschlossen worden. Sie sieht vor, dass der Freistaat als letztes Bundesland alle Wohnungen bis Ende 2023 mit Rauchwarnmeldern nachrüsten muss. Ursprünglich sollte die Änderung erst ein Jahr später in Kraft treten. Dem Landesfeuerwehrverband zufolge betrifft das rund 2,4 Millionen Wohnungen und Einfamilienhäuser.

Vermieter hatten damit nur noch ein Jahr Zeit, dieser Auflage nachzukommen. Die Folge: Zeit- und Organisationsdruck. Auch aufgrund des Fachkräftemangels ist das eine Herausforderung. Scharfe Kritik an der vorgezogenen Verpflichtung kam dann auch vom sächsischen Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft. Direktor Alexander Müller weist im Gespräch mit MDR AKTUELL auf den generellen Mangel an ausreichendem Personal "für eine solche umfangreiche Nachrüstung in einer derart kurzen Zeit" hin, weil sie sowohl beim Material als auch beim Personal zu unnötigen Engpässen geführt habe.

Rauchmelder-Pflicht In Deutschland besteht die Pflicht, dass in jedem Schlafraum und Flur ein funktionierendes Rauchmeldesystem angebracht sein muss. Die Rauchmelder-Pflicht gehört zum "vorbeugenden Brandschutz". In Sachsen gilt sie seit 2016, allerdings nur für Neu- und Umbauten, seit Ende 2023 auch für alle Bestandsbauten.

So mussten zuerst in großem Umfang Geräte beschafft und finanziert werden, das allein sei nicht einfach und vor allem schnell zu machen gewesen. Der Verband spricht von etwa fünf Millionen Geräten, die für Sachsen beschafft und finanziert werden mussten. Müller findet es deshalb ein "bisschen absurd, wenn nun ausgerechnet die Vermieter angefeindet werden, dass sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten der ihnen auferlegten Verpflichtung auch nachkommen". Ein erhöhter Brandschutz sei ja im Interesse eines jeden.

Alexander Müller
Alexander Müller, Direktor des Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Verbands kritisiert die neue Bauordnung, nach der Rauchwarnmelder bis Ende 2023 in allen Wohnungen angebracht werden mussten. Bildrechte: privat

So versuche man trotzdem die Termine für den Mieter günstig zu legen. Das werde aber auch immer so gemacht, betont Müller. Größere Beschwerden seitens der Mietern gab es nach seinen Worten nicht. Wird jedoch eine Drittfirma oder ein Dienstleister beauftragt, habe man keinen Einfluss auf die Terminkoordination. Müller weist daraufhin, dass es dem Vermieter gar nichts bringe, wenn er die Rauchmelder nicht einbauen ließe. Denn ihn erwarteten in diesem Fall mögliche Bußgelder und Strafen.

Das bekräftigt auch Jutta Hartmann vom Deutschen Mieterbund: "Der Vermieter ist dazu verpflichtet. Kommt es zu Schäden in der Wohnung, hat das versicherungsrechtliche Probleme. Deshalb ist es sicherlich im Sinne der Eigentümer, die Rauchmelder schnell einzubauen."

Deutscher Mieterbund rät zur Kommunikation

Muss man für einen verpassten Termin zahlen, sei das meist nicht rechtlich zu entschärfen, sagt Hartmann weiter: "Für einen Schadenersatzanspruch bräuchte man ein Verschulden der anderen Person. Das ist schwer gelten zu machen. Der Vermieter muss seiner Pflicht nachkommen, den Rauchmelder zu installieren, da muss der Mieter zuarbeiten. Ich wüsste nicht, wo man da einen Regresanspruch in Anspruch nehmen könnte."

Der Deutsche Mieterbund rät zur Kommunikation. Wenn einem ein Termin angekündigt wird, der einem absolut nicht passe, dann sollte man auf den Verwalter zugehen und erklären, warum es nicht geht, und dann versuchen, gemeinsam eine Lösung zu finden. Am besten sei es, wenn beide Seiten kompromissbereit seien.

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 31. März 2024 | 06:00 Uhr

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