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Audio: Die Aufarbeitung des Missbrauchsskandals der Katholischen Kirche dauert weiter an. Bildrechte: picture alliance/dpa/Uwe Zucchi
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Streit um Entschädigungszahlungen Katholische Kirche beruft sich auf Verjährung

31. Dezember 2024, 05:00 Uhr

Vom Missbrauchsskandal wurde die katholische Kirche bis in ihren Kern erschüttert. Seitdem das Ausmaß 2010 bekannt wurde, wird versucht, diese Fälle aufzuklären und die Opfer zu entschädigen. Doch jetzt wird bekannt, dass die katholische Kirche mit rechtlichen Mitteln versucht, Verfahren abzukürzen.

Die Aufarbeitung des Missbrauchs, der jahrelang von Priestern der katholischen Kirche verübt wurde, ist ein langer und beschwerlicher Weg. Manfred Schmitz ist diesen Weg gegangen. Er ist im Alter von 14 Jahren von einem katholischen Priester missbraucht worden. Von der katholischen Kirche wurden ihm 10.000 Euro Schadenersatz zugesprochen. Schmitz klagte daraufhin vor dem Landgericht Aachen auf weitere 180.000 Euro. Das Gericht sei der Ansicht gewesen, dass die 10.000 Euro viel zu niedrig gewesen wären. In seinem Fall sei dem Gericht zufolge eine Summe von 200.000 Euro angemessen, erklärt Schmitz. "Ja, da haben wir uns verglichen auf 100.000 Euro, die ich dann auch bekommen habe. Und das deshalb, weil das Bistum die Einrede der Verjährung erhoben hatte."

Anspruch auf Schadenersatz kann verjähren

In dem zivilrechtlichen Prozess geht es nicht um die Tat an sich, sondern um den Anspruch auf Schadenersatz. Doch auch der kann verjähren. Der Schuldner, in diesem Fall die katholische Kirche, hat also die Möglichkeit mit der Einrede der Verjährung Ansprüche zurückzuweisen.

Was ist die Einrede der Verjährung? Bei der Einrede der Verjährung handelt es sich um ein juristisches Mittel, um Rechtsansprüche zeitlich zu begrenzen. Beruft sich ein Schuldner darauf, so verweigert er dem Gläubiger die Leistung, da diese inzwischen verjährt ist. Sind die Schulden verjährt, kann der Gläubiger diese nicht mehr durchsetzen. Die Einrede wird nicht automatisch berücksichtigt, sondern muss vom Schuldner gegenüber dem Gläubiger erklärt werden. Ein Verzicht auf dieses Recht ist möglich.

Für Matthias Katsch von der Betroffeneninitiative Eckiger Tisch e. V. ein Skandal, da die Kirche selbst dafür gesorgt hat, dass die Aufarbeitung der Fälle jahrelang verschleppt wurde. "Kinder und Heranwachsende, die Gewalt erfahren und denen nicht unmittelbar im Zusammenhang mit der Tat geholfen wird, brauchen oftmals viele Jahre, bis sie die Kraft und die Möglichkeit haben, sich zu offenbaren", sagt Katsch.

Deutsche Bischofskonferenz: Einrede der Verjährung zulässiges Rechtsmittel

Die Deutsche Bischofskonferenz reagiert darauf schriftlich. Grundsätzlich sei die Einrede der Verjährung ein zulässiges und anerkanntes Rechtsmittel. Betroffene könnten sich auch ohne gerichtliche Auseinandersetzung entschädigen lassen. Diese Entschädigung entspreche einem angemessenen Schmerzensgeld.

Was angemessen wäre, könne zum jetzigen Zeitpunkt gar nicht gesagt werden, sagt Matthias Katsch von der Betroffeneninitiative. Dafür müsse es erstmal Urteile geben. Die gebe es jedoch unter anderem deshalb nicht, weil die Kirche sich vor Gericht aktiv auf die Verjährung berufe und damit entsprechende zivilgerichtliche Entscheidungen verhindere. "Die dann ja mal feststellen könnten, was denn aus der Sicht des Rechtsstaates angemessen und fair wäre. Als Entschädigung, als Schmerzensgeld für Menschen, die unter den Folgen der erlittenen Verbrechen auch Jahrzehnte später noch leiden", meint Katsch.

Petition fordert von Kirche Verzicht auf Verjährung

In einer Petition wird die katholische Kirche aufgefordert, auf die Einrede der Verjährung zu verzichten. Bereits 80.000 Unterstützer hat die Petition und auch das Zentralkomitee der Katholiken hat sich der Forderung angeschlossen. "Also ich glaube, es ist die verdammte Pflicht und Schuldigkeit der katholischen Kirche , dass sie sich auch moralisch verhält. (…) Das können die Gerichte nicht lösen, die sind an den Gesetzestext gebunden", meint Katsch.

Unabhängige Aufarbeitungskommission des Bundes empfiehlt Gesetzesänderung

Diese Gesetze zu ändern, empfiehlt die unabhängige Aufarbeitungskommission des Bundes. Sie unterstützt die Forderung des Eckigen Tisches e.V. an die katholische Kirche, auf Einrede der Verjährung zu verzichten als Zeichen der Verantwortungsübernahme. Schriftlich teilt sie weiter mit: "Zusätzlich empfiehlt die Kommission, die Verjährungsfristen bzw. Regelungen zur Hemmung der Verjährung in zeitlicher Hinsicht so anzupassen, dass Betroffene ausreichend Zeit haben, ihre Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld auch noch in späteren Lebensjahren erfolgreich geltend zu machen."

Michael Katsch von der Initiative Eckiger Tisch e.V. meint, dass ein solches Zeichen auch eine Strahlkraft für andere Betroffene haben könnte, die sich bisher noch nicht getraut haben, den Weg der Aufarbeitung zu gehen.

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 31. Dezember 2024 | 06:00 Uhr

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