Jugendkriminalität Experten: Strafmündigkeit unter 14 Jahren führt zu unnötig vielen Strafverfahren
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04. April 2025, 11:28 Uhr
Ab wann ist ein Jugendlicher reif genug für eine bestimmte Strafe? Über diese Frage herrscht Uneinigkeit. Aktuell sind Jugendliche in Deutschland ab 14 Jahren strafmündig und können nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden. In anderen Ländern liegt die Grenze niedriger. Sollten in Deutschland auch jüngere Straftäter schon verurteilt werden können?
- Für eine gerichtliche Beurteilung ist die Strafreife der Jugendlichen entscheidend.
- Bei einer Absenkung des Strafalters müssten auch Strafverfahren gegen Kinder geführt werden.
- Die Gewerkschaft der Polizei fordert eine pauschale Senkung auf 12 Jahre – aus pädagogischen Gründen.
Auf der schiefen Bahn, und das schon im Kindesalter: Die Polizeiliche Kriminalstatistik für 2024 zeigt einen deutlichen Anstieg von Gewaltkriminalität bei den unter 14-Jährigen: um rund 11 Prozent.
Geert Mackenroth, Vorsitzender des sächsischen Opferhilfe-Vereins Weißer Ring, forderte bei MDR AKTUELL: "Diese absolute und ganz starre Grenze, dass die Kids unter 14 Jahren einen Persilschein bekommen, dass die Kids zwischen 14 und 18, bis 21 nachher, mit den milden Handschuhen des Jugendstrafrechts angefasst werden. Diese undifferenzierte Gesetzeslage müsste hinterfragt werden."
Wäre es also möglich, Kinder und Jugendliche ausschließlich nach Reife, statt nach ihrem Alter zu belangen?
Strafreife ist entscheidend
Strafmündig sind Jugendliche in Deutschland ab 14 Jahren. Aber wann ist ein Jugendlicher reif genug für eine bestimmte Strafe? Diese Frage lässt sich so einfach nicht beantworten, sagt Renate Schepker. Sie ist Ärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychologie, schreibt auch Gutachten für Gerichte: "Die Feststellung der Strafreife bezieht sich immer auf ein bestimmtes Delikt. Es hat nichts mit allgemeiner Reife zu tun und es hat auch nichts mit Intelligenzausstattung zu tun, das ist ganz wichtig zu wissen."
Vielmehr gehe es unter anderem darum, herauszufinden, ob der oder die Beschuldigte ein Unrechtsgefühl für die Tat hat. In der Praxis wird von der Strafreife ausgegangen; nur bei zum Beispiel besonders schweren Deliktvorwürfen wird eine externe Begutachtung des Angeklagten von Gericht beauftragt. Zu einer Einschätzung der allgemeinen Reife kommt es dagegen nur bei 18- bis 20-Jährigen und der Frage, ob sie nach dem Jugend- oder dem Erwachsenenstrafrecht belangt werden sollen, sagt Renate Schepker.
Die ganze Debatte ist fachlich überhaupt nicht fundiert.
Die Altersgrenze für Strafmündigkeit nun grundsätzlich aufzuheben – davon hält die Ärztin nichts: "Die ganze Debatte, finde ich, ist fachlich überhaupt nicht fundiert. Diese Diskussionen kommen nach meiner Erfahrung alle vier bis fünf Jahre wieder hoch und dann greift irgendjemand das auf und sagt: Das ist doch eine gute Idee."
Legalitätsprinzip: Strafverfahren gegen Kinder wären verpflichtend
Dass die Altersgrenze nicht geändert werden sollte, sagt auch Theresia Höynck. Sie ist die Vorsitzende der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen.
Sie sagt: Ohne Altersgrenze müsste bei jedem Tatverdächtigen ein Verfahren eingeleitet werden – Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht inklusive: "Und wollen Sie im Ernst gegen 8-, 9-, 10-, 11-, 12-, 13-Jährige in jedem Fall, wenn es denn einen Tatverdacht gibt, erstmal ein Strafverfahren anleiern? Das müssten Sie tun. Legalitätsprinzip, Strafverfahren – Sie haben dann das ganze System und nicht irgendwas dazwischen. Und das muss man wirklich sehen, wenn man dann sagt: 'Man müsste doch mal in manchen Fällen....' Entweder Sie sind im Strafrechtsverfahren drin oder Sie sind es nicht."
GdP: Absenkung auf 12 Jahre trägt zu Verhaltensänderung bei
Allein so viele Gutachter, um jedes straffällig gewordene Kind in seiner Reife zu beurteilen, gebe es gar nicht. Das sieht auch Rainer Wendt, Vorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft. Er plädiert deshalb für eine pauschale Absenkung der Strafmündigkeit auf 12 Jahre: "Wir sind schon der Auffassung, dass die segensreiche Wirkung eines Strafverfahrens bei Kindern und Jugendlichen den notwendigen Eindruck hinterlässt, um zu einer Verhaltensänderung beizutragen."
Das Strafrechtssystem hat strafrechtliche Antworten parat. Und will man die für diese junge Altersgruppe? Ich würde sagen, sie passen nicht.
Juristin Theresia Höynck hält das für den falschen Ansatz für Kinder unter 14 Jahren: "Was Sie eigentlich brauchen für auffällige Kinder: Unterstützung in sehr großem Maße. Sehr intensive, pädagogische, gegebenenfalls therapeutische Begleitung. Das bekommen Sie ja vom Strafrechtssystem nicht. Sondern das Strafrechtssystem hat strafrechtliche Antworten parat. Und will man die für diese junge Altersgruppe? Ich würde sagen, sie passen nicht."
Sie fordert stattdessen mehr Fachpersonal in der Jugendhilfe und an Schulen.
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 04. April 2025 | 06:05 Uhr
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