Zwei Krankenschwestern stehen am Monitor und schauen auf eine digitale Patientenakte.
Bildrechte: IMAGO / Jochen Eckel

Wissen-News Elektronische Patientenakte: Jenaer Studie zur Akzeptanz der Datenweitergabe

08. April 2024, 11:39 Uhr

Deutsche Patientinnen und Patienten wünschen sich mehr Hoheit über die eigenen Daten in der elektronischen Patientenakte (ePA). Das geht aus einer Forschungsarbeit der Ernst-Abbe-Hochschule Jena hervor.

Die elektronische Patientenakte, abgekürzt ePA: Viele kennen sie, aber wenige haben sie schon genutzt. Das geht aus einer Forschungsarbeit der Ernst-Abbe-Hochschule Jena hervor, für die 1.004 Menschen befragt wurden. Nur neun Prozent hatten die ePA bis zum Befragungszeitraum schon selbst benutzt, weiter 76 Prozent hatten aber zumindest schon von ihr gehört, nur 15 Prozent der Menschen war die elektronische Patientenakte gänzlich unbekannt.

Eine große Diskrepanz trat zwischen aktueller Gesetzeslage und den Wünschen der Befragten auf, als es um die Datenweitergabe zu Forschungszwecken ging. Kürzlich verabschiedete Gesetzesvorhaben zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens und zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten (Digital-Gesetz und Gesundheitsdatennutzungsgesetz) sehen vor, dass ab 2025 alle gesetzlich Versicherten automatisch Zugang zur ePA erhalten und dass die darin enthaltenen Daten auch für Forschungszwecke genutzt werden können.

Dabei gilt die sogenannte passive Einwilligung, die wirksam ist, wenn Patientin oder Patient nicht widersprechen. Bei der Befragung durch die Jenaer Forschungsgruppe stellte sich aber heraus, dass so eine Regelung nur knapp 48 Prozent der Menschen in Ordnung finden. Deutlich größer wäre das Einverständnis der Menschen mit dem Gesetz, wenn eine aktive Zustimmung Voraussetzung zur Datenweitergabe zu Forschungszwecken wäre, mit diesem Szenario wären 88 Prozent der Befragten zufrieden.

Die Forschungsgruppe bilanziert deshalb: "Unter Berücksichtigung der Sicht der Bevölkerung sollte entweder die Widerspruchslösung (passive Einwilligung) überdacht oder eine möglichst niedrigschwellige Widerspruchsmöglichkeit in Kombination mit ausgewogenen Informationsangeboten geschaffen werden, um eine hohe Akzeptanz des Gesetzes zu gewährleisten."

Links/Studien

Die Zusammenfassung der Studie der Ernst-Abbe-Hochschule Jena kann hier als PDF heruntergeladen werden.

(rr)

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | 17. März 2024 | 06:15 Uhr

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