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Audio: Ist Altersdiskriminierung bei Bewerbern im Rentenalter zulässig? Bildrechte: picture alliance / dpa Themendienst | Christin Klose

Urteile der Woche Altersdiskriminierung bei Bewerbern im Rentenalter zulässig

29. Juni 2024, 05:00 Uhr

Fast täglich werden im Gerichtssaal wichtige Urteile gesprochen, die Einfluss auf unser Leben haben können. MDR AKTUELL präsentiert Ihnen die drei interessantesten dieser Woche in Kurzform.


Altersdiskriminierung bei Bewerbern im Rentenalter zulässig

Bundesarbeitsgericht (Aktenzeichen: 8 AZR 140/23)

Manfred Meuthenbach* ist pensionierter Lehrer für Musik und Philosophie. Obwohl er die tarifliche Regelaltersgrenze erreicht hat und sich im Ruhestand befindet, bewirbt er sich auf eine für sechs Monate ausgeschriebene Vertretungsstelle für die Fächer Deutsch und Philosophie. Die Schulleitung entscheidet sich jedoch für einen 30-jährigen Mitbewerber mit der Fächerkombination Geschichte/Philosophie. Herr Meuthenbach gibt vor Gericht an, er sei nachweislich besser qualifiziert gewesen. Der 30-Jährige habe nicht annähernd seine Erfahrung. Er verlangt nun eine Entschädigung. Begründung: Er sei wegen seines Alters diskriminiert worden.

Am Bundesarbeitsgericht war man nicht auf seiner Seite: "Es ist nicht zu beanstanden, wenn sich der Arbeitgeber für einen ebenso qualifizierten jüngeren Bewerber entscheidet. Denn eine Altersgrenze entspricht dem Ziel der ausgewogenen Beschäftigungsverteilung zwischen den Generationen. Gerade jüngeren Menschen soll so ermöglicht werden, selbst Erfahrungen zu sammeln und in höhere Vergütungsgruppen aufzusteigen."

Herr Meuthenbach bekommt also keine Entschädigung wegen der Altersdiskriminierung.


Kein Anspruch auf Schmerzensgeld nach Zündung von illegalem Polenböller

Landgericht Rostock (Aktenzeichen: 3 O 842/22)

Vincent Vinzke nimmt an der Geburtstagsparty eines Verwandten teil, bei der größere Mengen illegal besorgter Böller aus Polen gezündet werden. Darunter sind auch Feuerwerksbomben, die keine Angaben zum Hersteller haben. Herr Vinzke selbst zündet drei der gefährlichen Böller. Einer davon springt aus der Abschussvorrichtung und explodiert direkt vor seinem Kopf. Der junge Mann wird dabei schwer und dauerhaft im Gesicht verletzt. Sein Verwandter ist bereits wegen des Kaufs der illegalen Böller strafrechtlich verurteilt worden. Nun fordert der Geschädigte von ihm in einem Zivilverfahren Schadenersatz und Schmerzensgeld in sechsstelliger Höhe.

Am Landgericht Rostock schüttelte man den Kopf: "Es ist grob fahrlässig, wenn ein Erwachsener freiwillig mit deutlich erkennbaren illegalen Sprengkörpern hantiert. Wegen Dunkelheit und eigener Unerfahrenheit wusste der Kläger offenbar selbst nicht genau, was er tat. Zwar war der Mann angetrunken, Anhaltspunkte für eine mangelnde Zurechnungsfähigkeit gab es aber nicht. In einem solchen Fall kann er die Verantwortung nicht auf andere abwälzen. Ein solch grobes Verschulden gegen sich selbst befreit in diesem konkreten Fall denjenigen, der den Sprengstoff beschafft hat von seiner grundsätzlich bestehenden Verantwortung."

Der Kläger hätte es ablehnen müssen, die Böller zu zünden. Schadenersatz und Schmerzensgeld bekommt er nicht.

Osteuropa

Feuerwerk 2 min
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2 min

Sie haben enorme Sprengkraft und sind extrem gefährlich: sogenannte "Polenböller". Doch kommen die gefährlichen Sprengsätze wirklich aus Polen?

Fr 16.12.2016 12:33Uhr 01:37 min

https://www.mdr.de/heute-im-osten/video-69512.html

Rechte: MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK

Video

Krankenkasse muss nicht für Hautstraffung nach Adipositas-OP zahlen

Landessozialgericht Hessen (Aktenzeichen: L 1 KR 247/22)

Martha Marthenstein litt unter großem Übergewicht. Deshalb hat sie sich im Ausland einer Magenoperation unterzogen. So konnte sie ihr Gewicht um sage und schreibe 40 Kilogramm reduzieren. Allerdings hat sie nun an etlichen Körperstellen hässliche Hautfalten, die Monate nach der Adipositas-OP zwangsläufig auftreten. Von ihrer gesetzlichen Krankenkasse verlangt sie, die Kosten zu übernehmen für eine Hautstraffungs-OP an Oberschenkeln, Oberarmen sowie im Brust- und Bauchbereich. Die Krankenkasse jedoch lehnt ab.

Das Landessozialgericht Hessen musste entscheiden: "Gesetzliche Krankenkassen sind nicht dazu verpflichtet, die Kosten für eine operative Hautstraffung nach der Adipositas-OP zu übernehmen. Bei einem solchen Eingriff handelt es sich nicht um eine notwendige Krankenbehandlung. Die Beseitigung der Hautfalten ist nur dann über die Krankenversicherung abgedeckt, wenn dadurch eine erhebliche Entstellung des Körpers oder schwerwiegende Hautveränderungen beseitigt werden."

Die Hautstraffung zahlt Frau Marthenstein also aus eigener Kasse.

*Alle Namen wurden von der Redaktion geändert.

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 29. Juni 2024 | 06:22 Uhr

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