Eine Bronzestatue der römischen Göttin Justitia mit Waage und Richtschwert in der Hand
Justitia gilt als Symbol der Gerechtigkeit. Bildrechte: picture alliance / dpa | Arne Dedert

Urteile der Woche Kündigungsregeln bei Online-Datingportalen teilweise unwirksam

11. November 2023, 05:00 Uhr

Fast täglich werden im Gerichtssaal wichtige Urteile gesprochen, die Einfluss auf unser Leben haben können. MDR AKTUELL präsentiert Ihnen die drei interessantesten dieser Woche in Kurzform.


Beleidigungen im Internet: Sportverein darf Pächter kündigen

Landgericht Frankenthal, AZ. 6 O 75/23

Klaus Klause* ist Pächter eines Vereinslokals. Hier bewirtet Klause Sportlerinnen und Sportler, richtet Vereinsfeiern aus und sorgt für gemütliches Beisammensein. Doch im Internet in sozialen Netzwerken und Messenger-Diensten kommt es zum Streit zwischen ihm und der Vereinsspitze. Ursprünglich geht es nur darum, dass Vereinsmitglieder das Tor zum Gelände nicht richtig verschließen würden. Die Kontroverse schaukelt sich hoch. In einer Nachricht wünscht Klause einem der Vereinsvorsitzenden schließlich ein "Scheiß"-Weihnachten und Neujahr und "viel Krankheit". Seine Botschaft unterstreicht er durch zwei animierte Kothaufen-Emojis. Der Verein spricht dem Pächter daraufhin eine fristlose Kündigung aus. Diese will Klause allerdings nicht akzeptieren.

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Fußball-Fans schauen in einer Kneipe ein Spiel. 3 min
Bildrechte: picture alliance/dpa | Caroline Seidel

Der Verein klagt und erhält am Landgericht Frankenthal Recht. Das Gericht begründet: "Der Pächter hat die Gaststätte zu räumen. Wegen des ausfälligen Verhaltens des Pächters ist dem Verein die Fortsetzung des Pachtverhältnisses nicht zumutbar. Weder der Streit mit dem Vereinsvorstand, noch das Versäumnis, das Tor zum Gelände zu schließen, rechtfertigten die Beleidigungen und das Versenden der Kothaufen-Emojis."


Kündigungsregel bei Onlinedating-Portalen teilweise unwirksam

Oberlandesgericht Hamburg, Az. 3 MK 2/21

Alle paar Minuten verliebt sich ein Single auf einer Dating-Plattform. So das Werbeversprechen. Aber wenn es dann tatsächlich so kommt – man verliebt sich und braucht die Angebote nicht mehr – ist es doch ärgerlich weiterhin für die Vermittlungsagentur zu zahlen. Das findet Ferdinand Fuchs* und klagt gegen die Geschäftsbedingungen. Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg gibt dem Verliebten Recht und bemängelt insbesondere die sechs- und zwölfmonatigen Verträge von zahlenden Kunden. Diese verlängern sich automatisch um ein volles Jahr.

Das Gericht urteilt: "Diese Vertragsklauseln schränken die Freiheit der Verbraucher zu sehr ein. Ein Kunde braucht den Vertrag nicht mehr, wenn er über die Online-Agentur einen Partner gefunden hat. Das ist anders als etwa bei einem Mobilfunkvertrag, den man meist nur kündigt, um den Anbieter zu wechseln."


Überstunden zählen nicht bei der Berechnung von Pensionen

Bundesverwaltungsgericht Leipzig, Az. 2 C 12.22

Paul Pauker* ist pensionierter Berufsschullehrer. In den Jahren 1992 und 1993 hat er einen Teilzeitvertrag als Angestellter und später als Beamter über elf beziehungsweise 17 Wochenstunden. De facto arbeitet Paul Pauker aber bis zu 23 Stunden pro Woche. Diese tatsächlich angefallenen Arbeitsstunden möchte er nun auch für die Pension angerechnet haben und klagt bis zum Bundesverwaltungsgericht Leipzig. Die Richter geben ihm allerdings nicht Recht.

Das Gericht befindet: "Arbeitet ein Beamter in Teilzeit, ist diese Teilzeitquote für die spätere Höhe der Pension maßgeblich. Darüber hinaus geleistete Mehrarbeit hat keinen Einfluss auf die Höhe der Versorgung im Alter. Mehrarbeit soll durch Freizeitausgleich kompensiert werden- unabhängig von Vollzeit oder Teilzeit."

*Alle Namen wurden von der Redaktion geändert.

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 11. November 2023 | 06:23 Uhr

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