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Problemlos online einen Flug buchen: Wir erklären, worauf es ankommt. Bildrechte: Colourbox

Servicestunde | 10.01.2023 Zusätzliche Gebühren für Flugtickets: Was online erlaubt ist und was nicht

06. Januar 2023, 10:00 Uhr

Wer auf manchen Flugbuchungsportalen einen Flug bucht, muss bei der Bezahlung mit allen gängigen Kreditkarten eine Gebühr entrichten. Aber ist das überhaupt rechtens? Das besprechen wir mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband in der MDR THÜRINGEN-Servicestunde.

Januar - Zeit, auch schon mal über den Urlaub nachzudenken. Wer Flüge im Netz bucht, muss teilweise für bestimmte Leistungen Gebühren bezahlen: etwa für die Gepäckmitnahme, Sitzplatzreservierung oder Essen an Bord. Viele Gebühren sind rechtens, auch für die Ticket-Zahlung dürfen sie erhoben werden. Doch in welchen Fällen ist ein Entgelt verboten und wann sind zusätzliche Zahlungen erlaubt?

Welche Gebühren sind zulässig?

Laut Verbraucherzentrale können zusätzliche Serviceleistungen in den folgenden Fällen kostenpflichtig hinzugebucht werden:

  • Bei zusätzlichem Gepäck. Auch wenn das Gepäck nicht den angegebenen Maßen entspricht wie etwa bei Sondergepäck oder Sportausrüstung.
  • Bei der Umbuchung oder Stornierung eines Tickets
  • Bei Mahlzeiten und Snacks an Bord. Meist bieten die Airlines auf Langstreckenflügen eine Verpflegung an. Rechtlich sind sie dazu jedoch nicht verpflichtet.
  • Bei der Übertragung eines Tickets oder bei Namensänderungen

Welche Zahlungen sind unzulässig?

Für die Zahlung der Tickets erheben einige Flugportale ebenfalls Gebühren. Das ist generell nicht verboten. Allerdings schreibt der Gesetzgeber mindestens eine "zumutbare und gängige" sowie kostenfreie Zahlungsweise vor. Eine zumutbare Zahlungsmöglichkeit liegt dann vor, wenn die Zahlung ohne weitere Vertragsabschlüsse möglich ist.

Bietet das Flugportal nur dann Tickets ohne zusätzliche Servicegebühr an, wenn eine in Kooperation mit dem Portal herausgegebene Kreditkarte für die Zahlung genutzt wird, die sogenannte "Co-Branding Kreditkarte", ist dies nicht zulässig. Genau das passiert aber auf Portalen wie fluege.de oder flug.de.

Bevor es soweit kommt, rät die Verbraucherzentrale daher, die Preise auf den Flugbuchungsportalen mit denen auf den Webseiten der Airline zu vergleichen. Im Endpreis eines Flugtickets sollten alle Service- und anderen Gebühren sowie Steuern deutlich angezeigt werden.

Verbraucherzentrale plant Sammelklage

Wer auf Flugportalen nicht zulässige Gebühren gezahlt hat, soll sich bei den Verbraucherzentralen melden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband plant eine Sammelklage gegen Invia Flights Germany, die Portale wie fluege.de und flug.de betreibt, damit Betroffene die Servicegebühr erstattet bekommen.

Laut Vebraucherzentrale bieten diese Portale gängige Zahlungsmethoden an, auf die zusätzliche Gebühren aufgeschlagen werden. Umgangen werden kann diese sogenannte "ServiceFee" nur, wenn Kunden mit einer auf das Portal zugeschnittenen Kreditkarte bezahlen oder an einem kostenpflichtigen Vorteilsprogramm teilnehmen.

Eingangsbereich vom Bundesverband der Verbraucherzentrale in Berlin, 2019
Wer bei der Ticketbuchung von Flügen unzulässige Gebühren zahlt, kann dies der Verbraucherzentrale melden. Bildrechte: IMAGO / Waldmüller

Die Sammelklage ist neu in Deutschland, voraussichtlich ab Juni soll sie möglich sein. Was Sammelklagen für Verbraucher bringen und wer überhaupt klagen kann, besprechen wir in der Servicestunde am Dienstag ab 11 Uhr auch mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband.

MDR (jn,thk)

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Der Vormittag mit Haase und Waage | 10. Januar 2023 | 11:05 Uhr

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