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Impressionen vom Geschehen auf dem Flughafen Dresden International nach dem Neustart des Flugbetriebs: Blick in die leere Abflughalle. Ein Paar läuft Arm in Arm Richtung Ausgang, Blick von hinten. 4 min
Audio: In den Urteilen der Woche geht es unter anderem um einen nicht angetretenen Flug. Bildrechte: imago images/Thomas Eisenhuth

Urteile der Woche Nichterscheinen am Flughafen ist keine Rücktrittserklärung

17. August 2024, 05:00 Uhr

Fast täglich werden im Gerichtssaal wichtige Urteile gesprochen, die Einfluss auf unser Leben haben können. MDR AKTUELL präsentiert Ihnen die drei interessantesten dieser Woche in Kurzform.


Nichterscheinen am Flughafen ist keine Rücktrittserklärung

Amtsgericht München (Az. 242 C 15369/23)

Pamela Palmenwind hat für den Sommer 2021 eine Pauschalreise nach Mallorca gebucht. Das Geld dafür – rund 1.100 Euro – begleicht sie im Voraus. Wegen der Corona-Lage scheut sich Frau Palmenwind dann doch davor, ins Ausland zu reisen. Und so entscheidet sie sich, daheim zu bleiben. Am Abreisetag erscheint sie nicht am Flughafen und schickt dem Veranstalter eine Mail mit der Aufforderung zur Stornierung der Reise – allerdings erst vier Minuten nach der geplanten Abflugzeit. Der Reiseveranstalter ist immerhin so kulant, ihr nur 50 Prozent des ursprünglichen Gesamtpreises in Rechnung zu stellen, den Rest bekommt sie zurück. Das genügt Frau Palmenwind aber nicht. Vor dem Amtsgericht München klagt sie auf Rückzahlung der kompletten Kosten. Schließlich habe sie noch vor Reisebeginn wirksam den Rücktritt erklärt.

Das Gericht sieht das anders: "Da die E-Mail der Klägerin erst wenige Minuten nach geplanter Abflugzeit zugegangen ist, scheidet diese als Rücktrittserklärung aus. Hier entscheidet allein das Nichterscheinen am Flughafen. Die Auslegung der bloßen Verspätung als Rücktrittserklärung ist allerdings zu weitgehend." Die Frau bekommt kein weiteres Geld zurück.


Verletzung des Schwiegervaters auf privater Baustelle ist kein Arbeitsunfall

Sozialgericht Düsseldorf (S 6 U 284/20)

Auf privaten Baustellen helfen Familienangehörige und Freunde ja gern mal aus, um Kosten für Handwerker zu sparen. Was aber, wenn sich dabei jemand verletzt? Darum geht es im nächsten Fall: Hilbert Hilti unterstützt seinen Schwiegersohn bei Renovierungsarbeiten an dessen Haus. Dort leben auch Tochter und Enkelkind. Bei Abrissarbeiten verletzt sich der 51-Jährige schwer.

Er beantragt daraufhin bei seiner Berufsgenossenschaft die Anerkennung als Arbeitsunfall. Die lehnt das ab und so wird der Fall vor dem Sozialgericht Düsseldorf verhandelt – mit folgendem Ergebnis: "Im vorliegenden Fall liegt eindeutig eine familiäre Gefälligkeit vor, die nicht wie eine Beschäftigung zu werten ist. Der große Umfang und die lange Zeitdauer der Arbeiten zu Gunsten von Tochter, Schwiegersohn und Enkel ist nicht wie eine Beschäftigung zu bewerten."

Der Schwiegervater hat keinen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung.


Widerrufsrecht für individuell konfiguriertes Notebook

Oberlandesgericht Brandenburg (Az. 7 U 133/23)

Wilfried Wankelmut kauft bei Ebay ein Notebook. Dabei hat er besondere Vorstellungen von den einzelnen Komponenten: Er konfiguriert sich ein Gerät mit mehr Arbeitsspeicher, leistungsstärkerer Grafikkarte sowie größerer Festplatte – für insgesamt mehr als 7.000 Euro. Als das Gerät bei Herrn Wankelmut ankommt, ist er damit doch nicht ganz zufrieden. Er widerruft den Kaufvertrag und fordert eine Erstattung des Kaufpreises. Die Händlerin verweigert die Rückzahlung. Wilfried Wankelmut klagt.

Das zuständige Landgericht bestätigt jedoch die Argumente der Händlerin: Eine individuelle Anfertigung schließe das Widerrufsrecht aus, auch weil man das Gerät nicht mehr zurückbauen und daher nur schwer weiterverkaufen könne. Der Fall landet so vor dem Oberlandesgericht Brandenburg und das hebt die Vorentscheidung auf: "Das Notebook wurde nicht nach spezifischen Vorgaben des Käufers hergestellt. Der Kläger konnte lediglich aus vorgegebenen Standardoptionen wählen. Solch eine Konfiguration gilt nicht als individuelle Fertigung, sondern als bloße Auswahl innerhalb eines vorgegebenen Rahmens."

Der Käufer hat also Anspruch auf eine Rückerstattung des Kaufpreises.

*Alle Namen wurden von der Redaktion geändert.

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 17. August 2024 | 08:20 Uhr

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