Urteil BGH: Waschanlage haftet für Schaden an Auto
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21. November 2024, 13:15 Uhr
Während eines Waschvorgangs in einer Autowaschanlage ist an einem Auto der Heckspoiler abgerissen, wodurch Schäden am Heck des Autos entstanden. Der Fahrer verlangte rund 3.200 Euro Schadenersatz. Das Landgericht Münster hat die Klage zuerst abgewiesen. Doch der BGH gab dem Kläger nun recht.
Wenn in einer Autowaschanlage ein Fahrzeug beschädigt wird, muss dafür grundsätzlich der Betreiber haften. Das verkündete der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil (Az. VII ZR 39/24) in Karlsruhe. Ausschlaggebend ist den Richterinnen und Richtern zufolge, dass das Auto serienmäßig und ordnungsgemäß ausgestattet ist. Wenn eine Waschanlage konstruktionsbedingt nicht zu einem marktgängigen Fahrzeug passe, trage dieses Risiko nicht der Fahrer, sondern der Anlagenbetreiber. Das Landgericht Münster hatte die Klage des Autofahrers zuvor abgewiesen.
Schadenersatz: 3.200 Euro für Autofahrer
In dem in Karlsruhe verhandelten Fall war bei einem Range Rover während eines Waschvorgangs der Heckspoiler abgerissen. Auch das Heck des Fahrzeugs war dadurch beschädigt worden. Der am Ende des Dachs angebrachte Spoiler gehörte zur serienmäßigen Ausstattung des Autos. Das höchste deutsche Zivilgericht gab dem klagenden Autofahrer nun recht und urteilte, dass die beklagte Tankstelle, die die Waschanlage betreibt, ihm den geforderten Schadensersatz von mehr als 3.200 Euro in voller Höhe zahlen muss.
Der Kläger aus dem nordrhein-westfälischen Rheine konnte berechtigt darauf vertrauen, dass sein Fahrzeug unbeschädigt aus der Waschanlage kommt, sagte der Vorsitzende Richter Rüdiger Pamp bei der Urteilsverkündung. Die Waschanlage war demnach in einem ordnungsgemäßen Zustand, aber nicht für das Auto des Klägers geeignet. Dafür muss die Tankstelle nach Ansicht des Zivilsenats haften.
AFP/dpa (jst)
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 21. November 2024 | 11:00 Uhr