Geldscheine mit dem Wert von 100 und 50 Euro und Münzen liegen auf einem Tisch.
Beschäftigte der Länder bekommen ab Februar 5,5 Prozent mehr Lohn. Bildrechte: picture alliance/dpa | Monika Skolimowska

Neu ab Februar Mehr Geld, weniger Schadstoffe, Künstliche Intelligenz

28. Januar 2025, 13:29 Uhr

Der Februar bringt auch Neuerungen für Verbraucher mit sich: unter anderem bei Schadstoffen in Kosmetika und bei der Arbeit mit Künstlicher Intelligenz. Beschäftigte der Länder können sich auch über höhere Löhne freuen. Mehr dazu und weitere Neuerungen gibt es hier.

Mehr Geld im öffentlichen Dienst der Länder

Länderbeschäftigte im öffentlichen Dienst bekommen ab 1. Februar 5,5 Prozent mehr Geld. Für Studierende, Auszubildende und Praktikanten im öffentlichen Dienst der Länder gibt es 50 Euro pro Monat mehr.

Zur Bundestagswahl 2025 Antragsfrist für Deutsche im Ausland beachten

Deutsche, die dauerhaft im Ausland leben und nicht in Deutschland gemeldet sind, können ihre Stimme auch bei der Bundestagswahl abgeben. Dafür müssen sie sich bis 2. Februar im Wählerverzeichnis eintragen lassen. Das müssen sie rechtzeitig schriftlich bei der zuständigen Gemeinde beantragen. "Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis ist zugleich Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines", erklärt der Deutsche Bundestag auf seiner Homepage. Damit werden automatisch auch die Briefwahlunterlagen zugeschickt.

Wer nur vorübergehend im Ausland lebt, jedoch in Deutschland gemeldet ist, wird automatisch ins Wählerverzeichnis eingetragen. Um dann an der Bundestagswahl teilzunehmen, müssen hier die Briefwahlunterlagen direkt angefordert werden. Wie immer gilt: Gezählt werden nur Stimmen, die bis zum Wahltag 18 Uhr pünktlich im Wahllokal eingehen.

Eine Verwaltungsmitarbeiterin steckt Unterlagen für die Neuwahl zum 21. Deutschen Bundestag in einen Umschlag (gestellte Szene). 4 min
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Neue Meldepflicht für Photovoltaikanlagen

Ab dem 1. Februar neu angeschlossene Photovoltaikanlage müssen im Zentralen Register für Einheiten- und Komponentenzertifikate (Zerez) eingetragen werden. "Die Zertifikate in Zerez hinterlegt der Hersteller der Komponenten", erklärt Energieberaterin Ramona Ballod von der Verbraucherzentrale Thüringen auf MDR-Nachfrage. Wie eine Nachfrage beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ergeben hat, gilt die Neuregelung auch für Hersteller von Balkonkraftwerken.

"Der Eigentümer der Anlage muss die Anlage im Marktstammdaten registrieren und dazu die Zerez-ID für Wechselrichter und gegebenenfalls Speicher angeben", so die Expertin weiter. Ihr Rat: Vor Vertragsabschluss die Identifikationsnummer (ID). erfragen.

Zerez soll auch für weniger Bürokratie sorgen. "Dieses Vorgehen digitalisiert, vereinfacht und beschleunigt den Umgang mit Zertifikaten und damit die Nachweisführung im Netzanschlussprozess sowohl für den Anlagenbetreiber oder Anlageninstallateur als auch für den Netzbetreiber", so das Ministerium. Es sei auch ein weiterer Schritt, "die Systemstabilität des Stromversorgungsnetzes zu gewährleisten".

Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen sinkt

Wer Solarenergie durch eine Photovoltaikanlage erzeugt, bekommt für den ins Netz eingespeiste Strom pro Kilowattstunde eine feste Vergütung. Diese sinkt allerdings halbjährlich für Anlagen, die neu angeschlossen werden. So auch wieder am 1. Februar.

Der Wert, der bei Inbetriebnahme gilt, gilt dann auch für 20 Jahre. Die Höhe der Vergütung ist abhängig von der Leistung der Solaranlage und ob der Strom teilweise oder ganz eingespeist wird. Dies regelt das Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG).

Windkraftanlagen sind vor einem bewölktem Himmel zu sehen. 4 min
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Safer Internet Day am 11. Februar für mehr Schutz im WWW

Das Internet bietet eine Fülle nützlicher und spannender Möglichkeiten: chatten, mailen, spielen, shoppen. Gefahren lauern hier bei unseriösen Angeboten und Falschinformationen. Darüber informieren und aufklären will der internationale "Safer Internet Day", der seit 2004 immer im Februar stattfindet. Daran beteiligt sind Politik, Wirtschaft, Verbände und Verbraucherschützer.

Ziel ist es, die Online-Kompetenz vor allem jugendlicher Nutzer im Netz zu fördern. Koordiniert werden die Aktionen in Deutschland von der EU-Initiative klicksafe. Der Aktionstag geht zurück auf die 1999 von der Europäischen Kommission gestartete Initiative "Safer Internet Programm". Wie immer geht es um die Gefahren allgemein, die im Netz lauern und wie man sich durchs WWW klickt, ohne sich ausspähen zu lassen . Themenschwerpunkt 2025 ist dieses Mal am 11. Februar "Keine Likes für Lügen! Erkenne Extremismus, Populismus und Deepfakes im Netz".

Geldwäsche im Immobilienbereich bekämpfen

Im Kampf gegen Geldwäsche bei Immobiliengeschäften tritt am 17. Februar eine neue "Verordnung der Geldwäschemeldepflicht" für Berufsgruppen wie Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Steuerbevollmächtigte in Kraft. Ab einem Kaufpreis von 10.000 Euro gilt ein Barzahlungsverbot. Wurde dies umgangen, muss dies der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen mitgeteilt werden. Gemeldet werden soll auch, wenn den Nachweispflichten zu Kontovorgängen zum Kauf nicht nachgekommen wird.

Radikalschnitte bei Bäume und Hecken noch bis Ende Februar erlaubt

Ab März ist es nicht mehr erlaubt, Hecken, Gebüsche oder Laub- oder Nadelgehölze stark zurückzuschneiden oder ganz zu entfernen. Der Paragraf 39 im Bundesnaturschutzgesetz verbietet zwischen dem 1. März und dem 30. September solche Radikalschnitte. Damit sollen brütende Vögel und ihre Nester geschützt werden.

Wichtig: Sogenannte Form- und Pflegeschnitte sind das ganze Jahr erlaubt. Aber auch da sollte man natürlich auf eventuell vorhandene Nester achten und sie schonen. Und: nie bei Frost verschneiden. Es könnten Äste abbrechen und die Struktur von Busch oder Baum beschädigt werden.

Unternehmen müssen Mitarbeiter in KI-Kompetenz schulen

KI-Technologien erleichtern auch immer mehr Prozesse in der Arbeitswelt. Unternehmen müssen ab 2. Februar sicherstellen, dass Mitarbeiter, die Künstliche Intelligenz einsetzen, auch mit den genutzten Tools vertraut sind. Hier sollen Kenntnisse zum Umgang vermittelt werden, aber auch darauf hingewiesen, wo kritisch hinterfragt werden muss, welche Risiken damit verbunden sind. Denn KI-Tools werden mit Daten gefüttert, auf denen das Handeln der Systeme beruht. Kontrolliert werden muss, ob rechtliche und ethische Normen gewahrt bleiben. Damit wird eine EU-Verordnung umgesetzt. Sie soll für mehr Transparenz im Umgang und für mehr Sicherheit sorgen.

Auch ab 2. Februar dürfen keine KI-Systeme mehr von Unternehmen verwendet werden, die gegen europäische Grundwerte verstoßen. Dazu zählen etwa Technologien, die Menschen aufgrund ihres sozialen Verhaltens oder Status bewerten oder die Emotionen hervorrufen sollen, um manipulierend bestimmte Aktionen herauszufordern.

Höhere Grenzwerte für Substanzen in Kosmetika

Ab 1. Februar gelten laut EU-Kosmetik-Verordnung höhere Grenzwerte für die Substanzen Alpha-Arbutin und Arbutin (auch Beta-Arbutin genannt) in Kosmetika. Wie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit auf MDR-Anfrage erklärt, sind davon in beiden Fällen Gesichtscremes betroffen, bei Alpha-Arbutin auch Körperlotionen. "Diese Regelungen sind das Ergebnis von wissenschaftlichen Bewertungen durch den Wissenschaftlichen Ausschuss für Verbrauchersicherheit der Europäischen Kommission 'SCCS'", so das Amt. Nach dem 1. Februar dürfen Produkte, die die neuen Grenzwerte nicht erfüllen, nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Was sich schon im Handel befindet, darf noch abverkauft werden. Hier gilt dann ein Stopp ab 1. November 2025.

Arbutin ist ein aus Pflanzen gewonnener Wirkstoff und hautaufhellend, so bei Altersflecken oder sonnenbedingten Pigmentstörungen. "Arbutin kann in der Haut durch Stoffwechselprozesse in D-Glucose und Hydrochinon gespalten werden. Hydrochinon steht im Verdacht, Krebs zu erzeugen", erklärt das Bundesinstitut für Risikobewertung in einem Artikel.

Elektronische Patientenakte kommt bundesweit

Mitte Februar soll die elektronische Patientenakte für Patienten und Patientinnen bundesweit an den Start gehen. Bisher gibt es sie seit 15. Januar nur in Hamburg und Franken und Teilen Nordrhein-Westfalens, als Vorab-Probelauf. "Verlaufen die Tests positiv, will das Bundesministeriums für Gesundheit am 15. Februar 2025 den bundesweiten Rollout starten", erklärt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) auf ihrer Homepage.

Überblick

MDR (cbr)

Dieses Thema im Programm: MDR FERNSEHEN | MDR AKTUELL | 31. Januar 2025 | 17:45 Uhr

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