Digitalisierung Kfz-Zulassung online: Das ist neu ab September
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06. Oktober 2023, 13:33 Uhr
20 Millionen Autos werden in Deutschland jedes Jahr zugelassen. Langes Warten in der Zulassungsbehörde ist dabei nicht mehr nötig. Denn das Kennzeichen kann im Internet beantragt werden. Neu seit September: Man muss das Auto nur schnell online anmelden und kann direkt losfahren. Dann tritt nämliche die vierte Stufe des Projekts "i-Kfz" in Kraft. Zudem sollen Unternehmen nun von der digitalen Zulassung profitieren. Doch vorsicht: Derzeit arbeiten noch viele Zulassungsstellen an der Umsetzung.
Update vom 08. September 2023: Derzeit arbeiten noch viele Zulassungsstellen an der technischen Umsetzung des neuen Verfahrens. Das hat eine Recherche ergeben. Dementsprechend kann es sein, dass der Service noch nicht für alle Autofahrer und Autofahrerinnen nutzbar ist. Informationen dazu, ob der digitale Zulassungsbescheid zur Verfügung steht, finden sich in der Regel auf der Webseite der jeweiligen Behörde.
Losfahren mit digitalem Zulassungsbescheid möglich
Einen Neuwagen online anzumelden ist bereits seit Oktober 2019 möglich. Allerdings musste gewartet werden, bis die notwendigen Dokumente – wie die Plakette – per Post zugeschickt wurden.
Achtung: Das Kennzeichen (Nummernschild) muss aber in jedem Fall schon vorliegen.
Dieser Punkt wird ab 1. September 2023 nun gelockert. Direkt nach der Anmeldung online darf das Fahrzeug im Straßenverkehr genutzt werden. Doch gilt hier eine Frist: Für eine Zeitspanne von lediglich zehn Tagen reicht der digitale Zulassungsbescheid als Nachweis aus.
Auch neu: Digitale Zulassung für Unternehmen und einige besondere Kennzeichen
Ab September können auch Zulassungen für Elektroautos und Oldtimer beantragt werden. Dasselbe gilt für das Ausstellen von Saisonkennzeichen.
Eine weitere Neuerung: Die Online-Zulassung kann von "juristischen Personen" beantragt werden. Zu diesen zählen zum Beispiel Autohäuser. Für Großkunden – das betrifft Unternehmen, die mehr als 500 Zulassungen im Jahr beantragen – soll zudem eine "zentrale Großkundenstelle" geschaffen werden. Diese läuft über das Kraftfahrt-Bundesamt.
Festgelegt sind die Neuerungen in einer vom Bundesrat zugestimmten Verordnung. In dieser ist auch vorgesehen, dass das digitale Verfahren "für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Wirtschaft kostengünstiger" wird.
Das benötigen Sie bei der Online-Anmeldung
Mit der "i-Kfz" können Autos online an-, ab- und umgemeldet werden. Ein persönliches Erscheinen auf der Zulassungsstelle ist dafür nicht mehr notwendig. Wer seinen Antrag digital stellen will, sollte allerdings gut vorbereitet sein.
Wofür steht "i-Kfz"? Bei "i-Kfz" handelt es sich um die internetbasierte Fahrzeugzulassung. Seit 2015 wird das Projekt des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr stufenweise umgesetzt. Zu diesem Vorhaben gehörte zum Beispiel auch die Einführung neuer Zulassungsbescheinigungen. Seit 2019 können Privatpersonen ihre Autos online anmelden.
Laut dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr wird für alle Anträge benötigt:
- ein Personalausweis mit Online-Funktion (eID),
- ein Smartphone mit der "AusweisApp2" oder ein Kartenlesegerät,
- eine IBAN.
Welche Unterlagen noch gebraucht werden, hängt davon ab, ob das Fahrzeug neu zugelassen, ab- oder umgemeldet werden soll. Für eine Umschreibung mit Halterwechsel sind das zum Beispiel eine gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.) und die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II.
MDR (jvo)
Dieses Thema im Programm: MDR FERNSEHEN | MDR AKTUELL | 31. August 2023 | 17:45 Uhr