Der Redakteur | 02.11.2023 Betrug über Kleinanzeigen-Portale: Wie kann man sich schützen und sicher kaufen und verkaufen?

02. November 2023, 19:56 Uhr

Egal ob Schnäppchen oder Rarität - die Kleinanzeigen-Portale boomen. Entweder kann man Unnützes versilbern oder Günstiges erstehen. Doch ein paar Dinge sollte man dabei beachten.

Damit kein falscher Eindruck entsteht: Es gibt täglich Tausende Transaktionen, die zur Zufriedenheit aller ablaufen. Es besteht also kein Grund, in Panik zu verfallen und quasi den Internet-Shopping-Betrieb einzustellen. Man sollte sich nur an ein paar Grundregeln halten. Dazu gehört, dass man brav auf den seriösen Plattformen bleiben sollte.

Die Portale bieten oft Käuferschutz und für beide Parteien sichere Transaktionen. Diese sollte man nutzen, auch wenn ein paar Prozent Gebühren fällig werden. Wenn von angehenden Vertragspartner das Angebot kommt, man könne doch die Plattform verlassen und das irgendwie direkt abwickeln, größte Vorsicht, sagt Ralf Reichertz von der Verbraucherzentrale Thüringen.

Bei einem solchen Angebot sollten wirklich alle Alarmglocken läuten!

Ralf Reichertz, Verbraucherzentrale Thüringen

Die Verbraucherzentralen haben mehrere Maschen dokumentiert, die immer mal wieder auftreten. Diese gehört dazu. Wenn man darauf eingeht, kann es passieren, dass der bestellte Artikel nicht kommt oder man bezüglich der Zahlung übers Ohr gehauen wird. Mitunter ist auch der Artikel nur ein Vorwand, Kontodaten auszuspähen, zum Beispiel über einen Link zu einer manipulierten Website.

Auch hier gilt: Niemals fremde Links anklicken!

Der Nepp läuft zum Beispiel so ab: Angeblich hat die eigentliche Transaktion nicht funktioniert oder man bietet die "Sicher bezahlen"-Variante an. Diese Funktion gibt es zum Beispiel auf Kleinanzeigen.de tatsächlich und soll Käufer und Verkäufer schützen. Das klappt aber nur direkt in der Nachrichtenfunktion eben dieser Seite. Wenn Ihnen ihr angehender Vertragspartner dafür Links in E-Mails oder SMS zuschicken will, ist etwas faul.

So warnte im Mai die Verbraucherzentrale Niedersachsen vor einer Betrugsmasche, bei der eine Verbraucherin zwei Tickets zum Verkauf anbot. Eine Interessentin wollte  den Kauf über die "Sicher bezahlen"-Option abwickeln. Dann erhielt die Verkäuferin der Tickets eine SMS, das Geld vom Käufer sei eingegangen, sie möge bitte den Zahlungseingang bestätigen. Ein Link war auch dabei, der zu einer gefälschten Website führte, die der Originalseite glich. Nach der Eingabe ihrer Kreditkartendaten floss aber nicht das Geld zu ihr, stattdessen wurden 3.000 Euro abgebucht.

Oh Schreck - ein Scheck!

Dass es überhaupt noch Schecks gibt, überrascht. Wenn sie im Online-Handel auftauchen, ist mit ziemlicher Sicherheit etwas faul. Der Fall, der bei der Verbraucherzentrale gelandet ist, der ist an Dreistigkeit kaum zu überbieten. Jemand verkaufte etwas für 900 Euro und bekam dafür einen Scheck über 1.500 Euro.

Als ehrlicher Bürger kommt man natürlich der Bitte des Käufers nach und überweist den zu viel erhaltenen Betrag unverzüglich auf dessen Konto. Dann platzte der Scheck, nix mit 1.500 Euro, dafür war die Ware im Wert von 900 Euro weg und das Opfer hatte noch einmal 600 Euro hinterhergeworfen.

PayPal Logo auf Smartphonebildschirm.
Gefahr droht auch von gehackten Paypal-Konten. Bildrechte: IMAGO/Pond5 Images

Auch ein anderer dokumentierter Fall zeigt, dass man als Verkäufer aufpassen muss. Ein Mann hatte seine Playstation verkauft, für 500 Euro. Der Käufer zahlte 500 Euro über PayPal, aber nicht von seinem Konto, sondern von einem gehackten Account. Dessen Eigentümer forderte das Geld erfolgreich zurück, die Playstation wurde so zu einem Geschenk für den "Käufer".

Identitätsdiebstahl und Iban-Falle

Wer aufgefordert wird, seine Ausweispapiere als Identitätsnachweis irgendwo hin zu schicken, sollte das lieber nicht tun. Es kann sein, dass dieses Bild dann für Betrügereien verwendet wird. Die Täter bestellen dann zum Beispiel mit Ihrem Namen und legitimieren sich mit Ihrem Ausweis.

Auch auf Ihre Iban sollten Sie gut aufpassen, sagt Ralf Reichertz. Zusammen mit der erschlichenen Unterschrift auf einem Überweisungsträger können Schmutzfinger Geld überweisen von Ihrem Konto. Und bei Überweisungen ist im Gegensatz zur Lastschrift das Geld weg. Die Variante einer Lastschrift ist deshalb auch sicherer als eine Überweisung, wenn Sie etwas mit Vorkasse kaufen wollen und die Ware erst verschickt wird, wenn das Geld da ist. Innerhalb von acht Wochen kann das Geld zurückgerufen werden. Bei betrügerischen Geschichten haben Sie sogar noch länger Zeit.

Abgesehen davon können die Angebote auf Kleinanzeigenportalen auch dazu dienen, Ihre Iban einfach nur auszuspähen und dann werden einmalig oder regelmäßig per Lastschrift kleine Beträge abgebucht, die oft nicht weiter auffallen und vielen Leuten durchrutschen. Das regelmäßige Überprüfen der Kontoauszüge sollte also zur Routine werden. 

MDR (nis)

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Ramm am Nachmittag | 02. November 2023 | 16:40 Uhr

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