Ende des Nebenkostenprivilegs Kabelfernsehen: Welche Änderung auf Millionen Betroffene zukommt
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02. April 2024, 14:00 Uhr
Bei mehr als zehn Millionen Mietern sind die Gebühren für ihren TV-Kabelanschluss in den Nebenkosten enthalten. Dies ist laut Gesetz nur noch bis zum 30. Juni 2024 möglich. Warum ist das so und was müssen betroffene Mieter nun tun? Dazu haben wir Florian Bau vom Mieterverein Dresden und Umgebung e.V. befragt.
Inhalt des Artikels:
- Was bedeutet das Ende des Nebenkostenprivilegs genau?
- Für welche Mieterinnen und Mieter bringt es Nachteile – für welche vielleicht sogar Vorteile?
- Wie viele Haushalte sind dann vom Wegfall der Kabel-TV-Grundversorgung betroffen?
- Bleibt der Fernseher bei den Betroffenen ab Juni 2024 schwarz?
- Ist damit zu rechnen, dass Kabelanbieter ihre Verträge generell teurer machen werden, um die Mindereinnahmen durch den Wegfall des Nebenkostenprivilegs abzufedern?
Was bedeutet das Ende des Nebenkostenprivilegs genau?
Florian Bau: Bisher ist in der Betriebskostenverordnung geregelt, dass Kosten für den Kabelanschluss im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf Mieter umgelegt werden können. Diese Regelung entfällt zum 1. Juli 2024. Somit können ab diesem Zeitpunkt dem Vermieter entstehende Kabelgebühren nicht mehr über die Betriebskostenabrechnung auf den Mieter umgelegt werden.
Zum Experten Florian Bau ist Jurist und im Mieterverein Dresden und Umgebung e.V. im Bereich Rechtsberatung tätig.
Für welche Mieterinnen und Mieter bringt es Nachteile – für welche vielleicht sogar Vorteile?
Indem die Kabelgebühren nicht mehr umgelegt werden können, reduzieren sich die Betriebskosten entsprechend. Darüber hinaus hat der Mieter jetzt wieder Vertragsfreiheit. Er kann selber auswählen, ob ein Vertrag mit einem Kabelversorger geschlossen wird. Daneben gibt es zahlreiche andere Alternativen, Fernsehen zu empfangen. So kann kostenfrei per DVB-T (Anmerkung der Redaktion: Hier ist DVB-T2 gemeint.) Fernsehen empfangen werden. Es kann aber auch über den Anbieter des Telefonanschlusses ein entsprechender Versorgungsvertrag abgeschlossen werden.
Wie viele Haushalte sind dann vom Wegfall der Kabel-TV-Grundversorgung betroffen?
In den Ballungszentren von Sachsen ist die Mehrheit der Mieterhaushalte betroffen. Hier erfolgte bereits vor einigen Jahren eine flächendeckende Umstellung. Kabelanbieter kündigten den Vertrag zu den einzelnen Mietern. Gleichzeitig wurde ein Vertrag mit dem Vermieter geschlossen für sämtliche Wohnungen des Objektes. Der Vermieter zahlte für die Versorgung zunächst die Kosten, legte diese dann aber später in der Betriebskostenabrechnung auf die Mieter um. Ob der Haushalt den Fernsehempfang überhaupt nutzen wollte, spielt für die Frage, ob die Kosten umgelegt werden können, keine Rolle.
Bleibt der Fernseher bei den Betroffenen ab Juni 2024 schwarz?
Bisher halten sich die Vermieter bedeckt dazu, wie es konkret ab Juli 2024 weitergeht. Daher ist den einzelnen Mieterhaushalten zu empfehlen, direkt auf den eigenen Vermieter zuzugehen und anzufragen, ob eine Versorgung über den Juni 2024 hinaus sichergestellt ist, oder ob der Mieter sich selbst kümmern muss.
Derzeit sind schon Vertreter und Vertreterinnen unterwegs, die Mietern und Mieterinnen Kabelfernseh-Verträge anbieten, weil sonst "der Fernseher schwarz" bliebe. Was raten Sie Betroffenen?
Hier sollte in aller Ruhe abgewogen werden und geprüft werden, welche Möglichkeiten es gibt, auch zukünftig Fernsehen zu empfangen. Verträge im Treppenhaus abzuschließen ist in der Regel keine gute Idee. Von entsprechenden Begegnungen im Treppenhaus berichteten allerdings bereits Mitglieder des Mietervereins Dresden und Umgebung e.V.
Ist damit zu rechnen, dass Kabelanbieter ihre Verträge generell teurer machen werden, um die Mindereinnahmen durch den Wegfall des Nebenkostenprivilegs abzufedern?
Damit haben zumindest Vertreter der Kabelunternehmen im Gesetzgebungsverfahren gedroht, sollte das Nebenkostenprivileg wegfallen. Angeblich werden aktuell den Vermietern Rabatte gewährt, wenn Verträge eine Vielzahl von Anschlüssen betreffen. Welche Preise die Kabelanbieter letztlich aufrufen, wird sich zeigen. Haushalten ist zu raten, ganz genau zu prüfen, welche Möglichkeiten zur Verfügung stehen und welche Anbieter welche Kosten verlangen.
Wie es bisher geregelt war
Das "Nebenkostenprivileg" galt seit Mitte der 1980er-Jahre und sollte den Ausbau des Kabelfernsehnetzes forcieren. Statt weniger analoger Programme standen Verbrauchern schnell dutzende Kanäle durch den Kabelempfang zur Verfügung.
Da dies nicht mehr zeitgemäß ist, hat der Gesetzgeber reagiert und die Abschaffung des "Nebenkostenprivilegs" für Kabelgebühren beschlossen. Seit 1. Dezember 2021 ist das Gesetz in Kraft. Bis bis zum 30. Juni 2024 wird Vermietern jedoch noch eine Übergangsfrist gewährt.
2020 wurden laut dem Nachrichtenportal "Heise Online" von rund 17,5 Millionen Kabelhaushalten 12,5 Millionen über Gemeinschaftsanschlüsse versorgt, die auf die Betriebskosten umgelegt wurden.
MDR (cbr) Erstmals erschienen am 16.09.2023.
Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | 02. April 2024 | 11:10 Uhr