Ein Techniker arbeitet an einem Smartphone mit defektem Display
Ein Techniker arbeitet an einem Smartphone mit defektem Display. Bildrechte: picture alliance/dpa/Christian Charisius

Richtlinie EU-Parlament stimmt für Recht auf Reparatur von Elektro-Geräten

23. April 2024, 17:16 Uhr

Das EU-Parlament hat ein Recht auf Reparatur von Elektro-Geräten beschlossen. Es nimmt Hersteller mehr in die Pflicht und soll unabhängige Werkstätten stärken. Ziel ist es, Müll zu vermeiden und das Handwerk zu stärken.

Das Europäische Parlament in Straßburg hat ein sogenanntes "Recht auf Reparatur" beschlossen. Die EU-Richtlinie soll Anreize setzen, um beschädigte oder kaputte Elektro-Geräte wie Smartphones, Bildschirme, Fernsehgeräte, Kaffeemaschinen, Staubsauger, Geschirrspüler, Waschmaschinen oder Kühlschränke zu reparieren. Dadurch sollen Müll vermieden und Dienstleistungen zur Reparatur gefördert werden.

Reparaturen auch über Garantiezeit hinaus

Die beschlossene EU-Richtlinie sieht vor, dass Hersteller auch über die gesetzliche Garantie hinaus Reparaturen anbieten müssen. Zudem sollen sich Verbraucher für eine Reparatur direkt an die Hersteller wenden können, auch wenn sie das Produkt bei einem Händler gekauft haben. Auch sollen unabhängige Werkstätten gestärkt werden. So müssen die Hersteller Ersatzteile bereithalten und auch an unabhängige Werkstätten verkaufen. Das Gesetz verbietet den Herstellern zudem, Reparaturen etwa durch bestimmte Software-Einstellungen zu erschweren. Für reparierte Geräte wird die gesetzliche Garantie um ein Jahr verlängert.

Ein geöffneter Kaffee-Vollautomat in einer Reparaturwerkstatt.
Ein geöffneter Kaffee-Vollautomat in einer Reparaturwerkstatt Bildrechte: picture alliance/dpa | Sebastian Willnow

Darüber hinaus soll ein EU-weites Online-Portal entstehen, auf dem Verbraucher Werkstätten, Geschäfte für reparierte Altgeräte oder Interessenten für den Kauf defekter Geräte suchen können. Preise für Reparaturen sollen transparent einsehbar sein. Die Richtlinie schlägt eine Reihe weiterer Maßnahmen vor, von denen die Mitgliedstaaten jedoch nur mindestens eine verpflichtend umsetzen müssen, etwa die Ausgabe von Garantie-Gutscheinen, Informationskampagnen, das Anbieten von Reparaturkursen oder steuerliche Vorteile für Reparaturdienstleistungen.

Überwältigende Mehrheit stimmte für Richtlinie

Für die Annahme der EU-Richtlinie für ein "Recht auf Reparatur" stimmte eine überwältigende Mehrheit von 584 Abgeordneten, drei Abgeordnete stimmten dagegen, 14 enthielten sich. Die EU-Staaten müssen der Richtlinie noch final zustimmen. Das gilt jedoch als Formsache. Bis Verbraucher von dem neuen Recht profitieren, wird es aber noch dauern. Die EU-Staaten haben zwei Jahre Zeit, um die Vorgaben in nationales Recht umzusetzen.

Nach Schätzungen der EU-Kommission könnten die Menschen in der Europäischen Union jährlich insgesamt rund zwölf Milliarden Euro sparen, wenn sie ihre Geräte anstelle eines Neukaufs reparieren lassen. Das Gesetz soll auch für weniger Elektroschrott sorgen und die CO2-Emissionen senken.

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Reparaturboni in Thüringen und Sachsen

In Thüringen und Sachsen unterstützten bislang von den Ländern geförderte Programme die Reparatur defekter Güter. So ließen allein in Thüringen 2023 mehr als 13.000 Menschen ihre Elektrogeräte mithilfe eines Reparaturbonus reparieren. Wer sein defektes Elektrogerät reparieren ließ, bekam die Hälfte der Kosten bzw. bis zu 100 Euro pro Haushalt erstattet. Derzeit wird an einer Neuauflage des Programms gearbeitet. In Sachsen wurden durch den Reparaturbonus bislang 50 Prozent der Kosten bzw. maximal 200 Euro pro Reparatur gefördert. Zwei Reparaturen pro Kalenderjahr waren hier bislang möglich.

AFP/Reuters/epd (dni)

Techniker zerlegt altes Handy.
Audio: Nach dem neuen EU-Gesetz sollen Verbraucher eine Reparatur verlangen können, wenn Handys, Waschmaschinen und andere Geräte in der Garantiezeit kaputtgehen. Bildrechte: IMAGO / CHROMORANGE

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 23. April 2024 | 15:08 Uhr

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