Verwaltungsgericht Meiningen Unzulässig: Gericht weist Klage von Neonazi Tommy Frenck ab
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05. März 2025, 15:51 Uhr
Das Verwaltungsgericht Meiningen hat eine Klage des Rechtsextremisten Tommy Frenck gegen das Land Thüringen zurückgewiesen. Hintergrund war ein von der Polizei aufgelöstes Konzert in einem rechtsextremen Szenelokal in Kloster Veßra (Kreis Hildburghausen) im Dezember 2023.
Gericht: Klage von Neonazi unzulässig
Nach Frencks Auffassung hatte es sich um eine private Musikveranstaltung mit rund 50 Menschen gehandelt. Deshalb hatte er gegen das Land Thüringen geklagt. Das Gericht erklärte am Mittwoch, dass die Klage im Rahmen der mündlichen Verhandlung als unzulässig erklärt wurde. Nähere Angaben machte das Gericht nicht.
MDR (wdy,ls)
Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 25. Oktober 2024 | 06:00 Uhr