Verwaltungsgericht Meiningen Unzulässig: Gericht weist Klage von Neonazi Tommy Frenck ab

05. März 2025, 15:51 Uhr

Das Verwaltungsgericht Meiningen hat eine Klage des Rechtsextremisten Tommy Frenck gegen das Land Thüringen zurückgewiesen. Hintergrund war ein von der Polizei aufgelöstes Konzert in einem rechtsextremen Szenelokal in Kloster Veßra (Kreis Hildburghausen) im Dezember 2023.

Tommy Frenck Ostritz - Rechtes Festival Schild und Schwert
Tommy Frenck vertreibt neben seiner Tätigkeit in der Gastronomie Szeneartikel für Rechtsextreme. Bildrechte: imago/xcitepress

Gericht: Klage von Neonazi unzulässig

Nach Frencks Auffassung hatte es sich um eine private Musikveranstaltung mit rund 50 Menschen gehandelt. Deshalb hatte er gegen das Land Thüringen geklagt. Das Gericht erklärte am Mittwoch, dass die Klage im Rahmen der mündlichen Verhandlung als unzulässig erklärt wurde. Nähere Angaben machte das Gericht nicht.

Tommy Frenck Ostritz - Rechtes Festival Schild und Schwert 1 min
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Felix Steiner von der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus (Mobit), spricht über Tommy Frenck (Foto) und warum er wieder vermehrt Neonazi-Konzerte in seiner neuen Immobilie in Südthüringen angekündigt hat.

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Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 25. Oktober 2024 | 06:00 Uhr

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