"Keine Gesinnungsprüfung" IHK rechtfertigt Ausbilder-Lizenz von Neonazi Tommy Frenck
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03. April 2024, 22:10 Uhr
Neonazi Tommy Frenck darf trotz seiner Gesinnung Azubis ausbilden. Die IHK weist Kritik daran zurück: Eine Gesinnungsprüfung gehöre nicht zum Eignungstest, um IHK-zertifzierter Ausbilder zu werden.
Die Industrie- und Handelskammer Südthüringen hat Kritik an der Ausbildungserlaubnis für den Neonazi Tommy Frenck zurückgewiesen. Wie IHK-Hauptgeschäftsführer Ralf Pieterwas mitteilte, setzt die Kammer nur geltendes Recht um. Einen Gesinnungstest sehe der Gesetzgeber bei der Frage, wer ausbilden darf, nicht vor.
Auslöser für den Aufreger ist ein Siegel, das die Internetseite des Onlinehandels von Tommy Frenck schmückt. Es trägt die Aufschrift "Anerkannter Ausbildungsbetrieb 2024" - daneben das Logo der Industrie- und Handelskammer. Die IHK bekam daraufhin eigenen Angaben zufolge Zuschriften verärgerter Menschen. Die "Bild-Zeitung" titelte am Mittwoch: "Verurteilter Neonazi darf jetzt junge Leute ausbilden". Zuerst hatten die Zeitungen der Funke Mediengruppe darüber berichtet.
Frenck bereits seit fünf Jahren IHK-zertifizierter Ausbilder
Tatsächlich darf Frenck schon seit 2019 ausbilden. Bisher hatte er das Siegel der IHK aber offenbar nicht öffentlich verwendet. Der Neonazi führt in Kloster Veßra im Landkreis Hildburghausen zwei Betriebe, eine Gaststätte und einen Online-Versandhandel. Darüber vertreibt er Artikel wie Schlagstöcke, Messer, Kleidung und Fahnen. Viele der Produkte tragen rechtsextreme Codes. Durch seine Unternehmertätigkeit ist Frenck gesetzliches Mitglied in der IHK.
Schon vor fünf Jahren beantragte er laut der Kammer erfolgreich eine Ausbilder-Erlaubnis. Dafür musste er einen Kurs und eine Prüfung absolvieren, die aus einem Wissenstest und einer Bewertung der persönlichen Eignung besteht, wie die IHK erklärte. Letztere werde anhand von Kriterien vorgenommen, die klar normiert und im Berufsbildungsgesetz verankert seien. Ein Ausschlusskriterium wäre demnach zum Beispiel, wenn ein Verstoß gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz vorliegt. Auch eine Verurteilung, die mit einer Mindestfreiheitsstrafe von zwei Jahren geendet sei, würde sich laut IHK disqualifizierend auswirken.
IHK sieht Verantwortung bei Politik
All das sei auch im Falle von Frenck untersucht worden, so Pieterwas. Dem Antrag von Frenck eine Absage zu erteilen, sei auf Grundlage der geltenden Gesetze aber nicht möglich gewesen. Die politische Einstellung spiele bei der Bewertung keine Rolle. Pieterwas sagte MDR THÜRINGEN, die Verantwortung dafür liege bei der Politik. Tommy Frenck wurde zwar unter anderem bereits wegen Volksverhetzung verurteilt, musste deswegen allerdings nur eine Geldstrafe zahlen.
Er persönlich sei verwundert darüber, dass Frenck die entsprechenden Produkte überhaupt verkaufen darf, so Pieterwas. Es sei nicht in Ordnung, dass ausführende Behörden zum Eingreifen durch nicht gesetzeskonforme "Willkür-Akte" gedrängt werden. Tatsächlich eingestellt hat Frenck in den vergangenen fünf Jahren Angaben der IHK zufolge lediglich einen einzelnen Azubi.
Vergangenen Herbst wurde außerdem bekannt, dass gegen Frenck eine Klage wegen Steuerhinterziehung in Höhe von 141.000 Euro läuft.
MDR (med, ost)
Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Ramm am Nachmittag | 03. April 2024 | 17:00 Uhr
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