Abgeordnete sitzen im Plenarsaal des Landtages beim Sonderplenum mit Beschluss des Landeshaushalts für 2023.
Der Landtag will am Freitag abschließend über den Gesetzentwurf der Brombeer-Koalition beraten. Bildrechte: picture alliance/dpa | Bodo Schackow

PKK und G-10-Kommission Brombeer-Koalition will Besetzung der Geheimdienstgremien ändern

05. März 2025, 20:23 Uhr

Seit Monaten wird im Thüringer Landtag um die Besetzung der Parlamentarischen Kontrollkommission und der sogenannten G-10-Kommission gestritten. Ohne die AfD können die Gremien nicht besetzt werden. Mit einem neuen Gesetz will die Brombeer-Koalition das nun ändern. Die AfD kritisiert die vorgeschlagene Rechtsänderung scharf.

Die Thüringer Landtagsfraktionen von CDU, BSW und SPD wollen das Wahlverfahren für die Geheimdienstgremien ändern. Sie brachten am Mittwoch im Landtag einen Gesetzentwurf ein, wonach die Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission (PKK) statt mit Zweidrittel- künftig mit einfacher Mehrheit gewählt werden müssen.

Auch die sogenannte G-10-Kommission soll zügig wieder besetzt werden können. Das neue Gesetz soll die derzeitige Blockade bei der Besetzung der Gremien auflösen.

Sperrminorität der AfD-Fraktion im Landtag

Die AfD-Fraktion verfügt im aktuellen Landtag über eine Sperrminorität, weil sie mehr als ein Drittel der Abgeordnetensitze besetzt. Für die Wahl von Mitgliedern der PKK ist derzeit aber noch eine Zweidrittelmehrheit im Landtag nötig. Nach den aktuellen Regeln muss die Kommission aus fünf Mitgliedern bestehen, wobei Abgeordnete der regierungstragenden Fraktionen und der Opposition in der Kommission vertreten sein müssen. 

Die parlamentarische Kontrollkommission überwacht die Arbeit des Verfassungsschutzes. Die Fraktionen von CDU, BSW, SPD und Linke lehnen AfD-Abgeordnete in diesen Gremien ab, weil der Thüringer AfD-Landesverband selbst vom Landesverfassungsschutz beobachtet wird.

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass es fortan keine Festlegung mehr zur Mitgliederzahl gibt, der Landtag soll die Anzahl zu Beginn einer Legislaturperiode selbst festlegen. Die Mitglieder sollen dann wiederum mit einer einfachen Mehrheit gewählt werden.

Thüringen derzeit ohne G-10-Kommission

Ähnliche Vereinfachungen der Regeln sind für die Bildung der G-10-Kommission geplant. Allerdings sollen dort auch weiterhin zwingend Mitglieder von regierungstragenden Fraktionen und der Opposition vertreten sein müssen.

Die G-10-Kommission kontrolliert, bei welchen Menschen der Verfassungsschutz zum Beispiel Telefone und die Post überwachen darf. Thüringen hat derzeit keine G-10-Kommission. Eine Kommission aus einer vergangenen Legislatur darf maximal drei Monate nach der Konstituierung des Landtags im Amt bleiben. Diese Frist lief im Dezember aus.

Mehrere Personen sitzen die Hand hebend im Landtag mit Audio
Björn Höcke und seine AfD-Fraktion haben im neuen Thüringer Landtag über ein Drittel aller Stimmen und damit eine Sperrminorität. Das kann auch Folgen für den Thüringer Verfassungsschutz haben. Bildrechte: Sascha Fromm / Thueringer Allgemeine

Landtag berät am Freitag über Gesetzentwurf

Die AfD reagierte mit scharfer Kritik auf die vorgeschlagene Rechtsänderung. Der Gesetzesentwurf sei "repressiv und autoritär", sagte der AfD-Abgeordnete Stefan Möller. Erneut werde die Rechtslage in Thüringen an die jeweiligen Mehrheitsverhältnisse im Landtag angepasst. Die neuen Regelungen seien eine "systematische Diskriminierung der Opposition".

Die Brombeer-Fraktionen verweisen dagegen darauf, dass eine Demokratie funktionierende Gremien zur Geheimdienstkontrolle braucht.

Der Landtag will am Freitag abschließend darüber beraten, ob die Regeln wie von der Brombeer-Koalition vorgeschlagen geändert werden. Die Linke kündigte bereits einen Änderungsantrag zum Gesetzesentwurf an, um eine Mindest- und eine Höchstanzahl von Kommissionsmitgliedern zu definieren.

Gutachten: Alte Wahlausschüsse weiter arbeitsfähig

Neben Sitzen in den Geheimdienstgremien verlangt die AfD einen Posten als Landtags-Vizepräsident. Ihr Kandidat fiel bei der Wahl im Landtag jedoch durch. Im Gegenzug blockiert die AfD die Besetzung der Wahlausschüsse zur Ernennung von Richtern und Staatsanwälten. Auch dafür ist eine Zweidrittel-Mehrheit nötig. Laut Justizministerin Beate Meißner (CDU) können laut einem Gutachten aber auch die Wahlausschüsse aus der vergangenen Legislaturperiode weiter arbeiten.

Mehr zur Verfassungsschutz-Kontrolle in Thüringen

MDR (wh/jn/dpa)

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 05. März 2025 | 17:00 Uhr

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