
Politik Justizministerium sieht Wahlausschüsse für Richter und Staatsanwälte weiter handlungsfähig
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05. März 2025, 19:05 Uhr
Im Streit um die Berufung von Richtern und Staatsanwälte zeigt ein Gutachten nun einen möglichen Ausweg. Die AfD blockiert die Bildung zweier Ausschüsse, weil sie sich im Landtag unfair behandelt fühlt. Derzeit sind in Thüringen etwa 30 Stellen für Richterinnen und Staatsanwälte unbesetzt.
Trotz der Blockade des zuständigen Ausschusses können aus Sicht des Justizministeriums neue Richter und Staatsanwälte berufen werden. Das geht aus einem Gutachten hervor, das Justizministerin Beate Meißner (CDU) am Mittwoch vorgestellt hat. Demnach sind die dafür nötigen Wahlausschüsse weiter handlungsfähig.
Meißner sieht möglicher AfD-Klage gelassen entgegen
Im aktuellen Parlament seien noch ausreichend Abgeordnete vorhanden, die in der vergangenen Legislaturperiode in den Richterwahl- und den Staatsanwälte-Wahlausschuss gewählt worden seien. Damit hätten beide Gremien laut Gutachten noch eine Legitimation.
Ihr Haus schließe sich dieser Rechtsauffassung an. "Das ist eine wichtige Erkenntnis und auch eine gute Botschaft für die Thüringer Justiz", sagte Meißner. Der Rechtsstaat sei damit weiterhin handlungsfähig.
Erstellt hat das Gutachten der Verfassungsrechtler Michael Brenner. Er hat den Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Verfassungs- und Verwaltungsrecht an der Friedrich-Schiller-Universität Jena inne.
Einer möglichen Klage der AfD gegen die Weiterarbeit der Gremien sieht Meißner gelassen entgegen. Es stehe der AfD frei, ihre Blockadehaltung aufzugeben und neue Abgeordnete für beide Gremien mitzuwählen, sagte die Ministerin.
Derzeit sind bis zu 30 Stellen für Richterinnen und Staatsanwälte in Thüringen unbesetzt. Um den laufenden Generationswechsel hinzubekommen, müssten diese zügig nachbesetzt werden, so Meißner.
Mehrheitsverhältnisse im Parlament als Hintergrund
Hintergrund für den Streit sind die Mehrheitsverhältnisse im Landtag. Dort hat die AfD-Fraktion eine Sperrminorität, weil sie über mehr als ein Drittel der Abgeordnetensitze verfügt. Zweidrittelmehrheiten im Parlament sind damit nur noch gemeinsam mit der AfD möglich.
Um Abgeordnete in den Richter- beziehungsweise den Staatsanwälte-Wahlausschuss entsenden zu können, muss der Landtag sie mit einer solchen Zweidrittelmehrheit wählen. Beide Ausschüsse wirken dabei mit, Nachwuchsjuristen in den Dienst des Landes einzustellen. Neben Abgeordneten sitzen dort auch Richter beziehungsweise Staatsanwälte.
Bislang weigert sich die AfD, Kandidaten von CDU, BSW, SPD oder Linke in die beiden Ausschüsse zu wählen, weil es keine ausreichende Zustimmung aus diesen Fraktionen für die Wahl eines AfD-Landtagsvizepräsidenten gibt.
Außerdem verlangt die AfD zwei Sitze in der fünfköpfigen Parlamentarischen Kontrollkommission und einen Sitz in der G-10-Kommission. Die Brombeer-Koalition will jetzt ein Gesetz auf den Weg bringen, um die Besetzung dieser Geheimdienstgremium auch ohne Stimmen der AfD zu gewährleisten.
AfD kritisiert mangelnde Professionalität
Aus der AfD-Fraktion kam nun der Vorwurf von mangelnder Professionalität seitens der Landesregierung. Diese versuche auf Übergangsregeln zu setzen, "die mit fortschreitender zeitlicher Entfernung von der letzten Landtagswahl ihre Wirksamkeit verlieren", sagte der AfD-Abgeordnete Stefan Möller.
Die anderen Fraktionen sollten auf angebotene Verhandlungslösungen eingehen, bevor es möglicherweise zu unzulässigen Gerichtsbesetzungen komme.
MDR (kb/jn/dpa)
Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 05. März 2025 | 15:00 Uhr
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