Organisierte Kriminalität Oberlandesgericht Jena hebt Haftbefehle gegen Neonazis auf
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04. April 2024, 20:33 Uhr
Das Oberlandesgericht Jena hat die Haftbefehle für drei von vier Angeklagten im Verfahren um die mutmaßliche Neonazi-Gruppe "Knockout 51" aus Eisenach aufgehoben. Wie das Gericht am Donnerstag mitteilte, hält der Senat die weitere Untersuchungshaft der drei Beschuldigten nicht mehr für verhältnismäßig. Als Begründung wurden die zu erwartenden Strafen genannt.
Dem Gericht zufolge sind die Angeklagten seit zwei Jahren in Haft. Es sehe den vom Generalbundesanwalt angenommenen Tatverdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung derzeit aber als nicht gegeben an. Das Verfahren laufe gegen alle Beschuldigten weiter. Ein Angeklagter bleibt in Haft, weil er laut Gericht mit einer höhere Strafe rechnen muss. Allerdings gebe es auch für ihn aktuell keinen ausreichenden Verdacht, eine "terroristische Vereinigung" gegründet zu haben.
Neonazi-Gruppe soll Angriffe geplant haben
Die Generalbundesanwaltschaft hatte Maximilian A., Bastian A., Eric K. und Leon R. im Mai 2023 angeklagt. Sie sollen demnach eine "kriminelle und terroristische Vereinigung" gegründet oder ihr angehört haben. Im Rahmen einer bundesweiten Großrazzia waren die Beschuldigten am 6. April 2022 festgenommen worden.
Die sogenannte Kampfsportgruppe "Knockout 51" soll unter dem sportlichen Deckmantel Menschen für Angriffe auf Polizisten, Angehörige der linken Szene und andere Personen ausgebildet haben. Laut Generalbundesanwaltschaft soll es auch Kontakte zu der in Deutschland verbotenen Neonazi-Gruppe "Combat 18" gegeben haben. Ebenfalls am Donnerstag klagte die Generalbundesanwaltschaft zwei mutmaßliche Mitglieder von "Combat 18" aus Thüringen an.
MDR (ls/cfr)
Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 04. April 2024 | 19:00 Uhr