Recht Waffenbesitz von AfD-Mitglied: Innenministerium zieht vor Oberverwaltungsgericht
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16. August 2023, 15:51 Uhr
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Das Thüringer Innenministerium wird gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gera zum Waffenbesitz eines AfD-Mitglieds Rechtsmittel einlegen. Wie Pressesprecher Carsten Ludwig MDR THÜRINGEN sagte, wird Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht eingereicht.
Das Innenministerium tritt dabei als Vertreter des öffentlichen Interesses auf und kann anstelle des Landkreises die Beschwerde einlegen. Eine eigene Reaktion des Landkreises ist nicht mehr nötig. Nach Angaben des Innenministeriums hat die Entscheidung der Geraer Richter auch keine Auswirkungen auf andere von den Thüringer Waffenbehörden eingeleitete Verfahren gegen AfD-Mitglieder.
Verfassungsschutz: AfD-Landesverband ist erwiesen rechtsextremistisch
Das Verwaltungsgericht Gera hatte vor wenigen Tagen in einem Eilverfahren entschieden, dass ein AfD-Mitglied aus dem Saale-Orla-Kreis seine Waffen und die benötigten Berechtigungen zurückbekommt. Nach Ansicht der Richter hat das Landratsamt nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachgewiesen, dass der Kläger beziehungsweise der gesamte AfD-Landesverband verfassungsfeindlich sind.
Das Landratsamt im Saale-Orla-Kreis hatte dem AfD-Mitglied die Waffenerlaubnis entzogen und sich dabei auf den Bericht des Landesverfassungsschutzes berufen. Er stuft die AfD als erwiesen rechtsextremistisch ein.
MDR (cfr/hae)
Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 16. August 2023 | 16:00 Uhr