Prozess Maskenpflicht an Schulen gekippt: Staatsanwaltschaft will Richter ins Gefängnis schicken
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18. August 2023, 17:38 Uhr
Im April 2021 hatte ein Familienrichter die Maskenpflicht an zwei Weimarer Schulen aufgehoben, obwohl er dafür nicht zuständig war. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, den Rechtsstaat mit Füßen getreten zu haben und fordert drei Jahre Haft. Die Verteidigung forderte Freispruch.
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Im Prozess gegen einen derzeit suspendierten Weimarer Familienrichter hat die Staatsanwaltschaft drei Jahre Haft gefordert. Der 60-jährige habe die Maskenpflicht an zwei Weimarer Schulen aufgehoben, obwohl er dafür nicht zuständig gewesen sei, so die Staatsanwaltschaft.
Mit seinem Beschluss habe der Angeklagte ein Zeichen gegen die staatlichen Corona-Regeln setzen wollen, die Kinder seien dabei nur Marionetten gewesen, sagte die Staatsanwältin im vollbesetzten Gerichtssaal des Erfurter Landgerichts. Der Angeklagte habe sein Amt mit Füßen getreten und dem Rechtsstaat geschadet. Die Staatsanwältin zitierte aus Mails und Chats, die nach ihrer Überzeugung belegen, dass der Angeklagte gezielt nach Kindern suchte und suchen ließ, für deren Namen er zuständig war.
Dabei habe er schließlich zwei Kinder gefunden, deren Eltern ihm die Einleitung eines Kinderschutzverfahrens ermöglichten. Diese seien für ihn aber nur Mittel zum Zweck gewesen, um gegen Corona-Schutzmaßnahmen vorzugehen, sagte die Staatsanwältin
Maskenurteil wurde aufgehoben
Im April 2021 hatte der Familienrichter mit einem von ihm verfassten Beschluss verfügt, dass die Kinder an zwei Schulen in Weimar entgegen des damals geltenden Hygienekonzepts des Thüringer Bildungsministeriums keine Corona-Masken im Unterricht tragen müssten.
Seine Entscheidung ist durch Folgeinstanzen inzwischen aufgehoben worden. Der Richter war gar nicht zuständig. Schon indem der Familienrichter seinen Beschluss für alle Schüler der beiden Weimarer Schulen erließ, habe er bewusst gegen geltendes Recht verstoßen, sagte die Staatsanwältin.
Verteidigung fordert Freispruch
Die Ermittlungen waren aufwändig, weil der Angeklagte auf seinen Rechnern vieles gelöscht hatte. Auf seinem Dienstrechner konnte alles wiederhergestellt werden. Auf seinem privaten Rechner war ein neues Betriebssystem aufgespielt worden.
Die Verteidigung plädierte am Freitagnachmittag auf Freispruch. Der Angeklagte habe nur das Wohl der Kinder im Auge gehabt, so die Verteidiger. Der angeklagte Richter beteuerte, er habe bei seiner Entscheidung nur an die Kinder gedacht und würde sie jederzeit wieder so treffen. Das Urteil soll in der nächsten Woche verkündet werden.
MDR/dpa (ch/sar)
Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN | MDR THÜRINGEN JOURNAL | 18. August 2023 | 19:00 Uhr