Landtag AfD will eigenen Kandidaten für Verfassungsgericht aufstellen
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03. Oktober 2024, 15:22 Uhr
Für die Wahl zum stellvertretenden Richter für Thüringens höchstes Gericht plant die AfD-Fraktion, einen eigenen Kandidaten aufzustellen. Für die Wahl ist eine Zweidrittel-Mehrheit im Landtag nötig.
Die Thüringer AfD-Fraktion will einen eigenen Kandidaten als stellvertretendes Mitglied des Verfassungsgerichtshofs präsentieren. Das bestätigte der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Torben Braga, der "Deutschen Presse-Agentur". Einen Namen nannte Braga nicht.
Stellvertretende Mitglieder für das höchste Thüringer Gericht werden im Landtag mit Zweidrittel-Mehrheit gewählt. Die AfD wurde bei der Landtagswahl im September erstmals in einem Länderparlament stärkste Kraft und verfügt zudem über mehr als ein Drittel der Sitze. Damit kann sie die Wahl blockieren.
Verfassungsrichter nun CDU-Abgeordneter
Der Posten ist frei geworden, weil mit Wolfgang Weißkopf ein stellvertretender Verfassungsrichter nun als Abgeordneter im Landtag sitzt. Weißkopf zog für die CDU in den Landtag ein und nahm das Mandat an. Als Abgeordneter kann er aber nicht zugleich stellvertretendes Mitglied des Verfassungsgerichts sein.
Wegen der nötigen Zweidrittel-Mehrheit wird der durch Weißkopfs Abgang freigewordene Posten nicht ohne die Zustimmung zumindest von Teilen der AfD-Fraktion besetzt werden können. Allerdings ist das Verfassungsgericht auch arbeitsfähig, wenn der Posten zunächst nicht nachbesetzt werden kann.
Ob ein von der AfD-Fraktion aufgestellter Kandidat im Parlament die nötige Mehrheit erhalten würde, ist ungewiss. Bei der Wahl zum Landtagspräsidenten beziehungsweise zum Stellvertreter fiel die AfD-Kandidatin Wiebke Muhsal jeweils durch. Sie erreichte nicht die nötige einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
Verfassungsgericht entschied über Prozedere im Landtag
Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hatte sich zuletzt mit Fragen um den Landtag beschäftigt: Der Alterspräsident Jürgen Treutler (AfD) hatte bei der konstituierenden Sitzung des Parlaments eine Änderung der Geschäftsordnung nicht zugelassen. Mit ihr hatten die anderen Fraktionen erreichen wollen, dass auch sie von Beginn an einen neuen Landtagspräsidenten vorschlagen können, nicht nur die AfD als größte Fraktion.
Nach einer teils chaotischen Sitzung zog die CDU-Fraktion nach Weimar vor Gericht und bekam weitgehend Recht. Die Verfassungsrichter machten Treutler einstimmig konkrete Vorgaben - letztlich wurde Thadäus König (CDU) zum Landtagspräsidenten gewählt.
MDR (sar)/dpa
Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 03. Oktober 2024 | 14:00 Uhr
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