Asylantrag
Die Thüringer Härtefallkommission kann aus bestimmten Gründen eine Aufenthaltsgenehmigung trotz abgelehntem Asylantrag bewirken. Bildrechte: IMAGO/Herrmann Agenturfotografie

Migration Thüringer Härtefallkommission: Wieso manche abgelehnten Asylbewerber bleiben dürfen

11. Februar 2025, 13:01 Uhr

Die Thüringer Härtefallkommission ist für abgelehnte Asylbewerber und andere ausreisepflichtige Ausländer oft die letzte Hoffnung, doch noch eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Aus humanitären Gründen oder wegen guter Integration ist das Migrationsministerium in den vergangenen Jahren mehreren Hundert Anträgen der Kommission nachgekommen. Doch nicht jedem Vorschlag wird gefolgt.

Insgesamt etwa 500 Ausländerinnen und Ausländer in Thüringen haben von 2021 bis einschließlich 2023 eine Aufenthaltserlaubnis durch Vorschläge der sogenannten Härtefallkommission erhalten - obwohl sie zuerst als ausreisepflichtig eingestuft worden waren. Dies geht aus Zahlen des Thüringer Migrationsministeriums hervor. Das Verfahren ist im Bundesaufenthaltsgesetz geregelt.

Gute Integration oder gesundheitliche Gründe

In der Thüringer Härtefallkommission sitzen unter anderem Vertreter von Kommunen, Kirchen, der Landesärztekammer und von Sozialverbänden. Die Kommission gibt entsprechende Vorschläge an das Ministerium, wenn Ausländer beispielsweise gut integriert sind, über gute Deutschkenntnisse verfügen, einer Arbeit nachgehen oder die Kinder gute Leistungen in der Schule vorweisen.

Auch Krankheiten, die im Heimatland nicht oder nur schwer zu behandeln sind, können ein Grund sein. So ist nach Angaben des Ministeriums einem Mann mit schweren Herz-Kreislauf-Problemen, Diabetes und einer Nierenerkrankung der Aufenthalt erlaubt worden. In einem anderen Fall spielte die Vormundschaft für einen behinderten Angehörigen und dessen Pflege eine Rolle bei der Erteilung der Erlaubnis.

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Auch manche Härtefallanträge werden abgelehnt

Die Empfehlung der Kommission ist für das Ministerium nicht bindend. Es sei in den vergangenen Jahren nicht jedem Antrag gefolgt worden, teilte ein Ministeriumssprecher mit.

Die Menschen, die auf diesem Weg zu einer Aufenthaltserlaubnis gelangten, kamen hauptsächlich aus dem Irak, Iran, Georgien, der Elfenbeinküste, der Türkei, Albanien, Serbien, Nigeria und Libyen.

Im Jahr 2024 lagen der Härtefallkommission insgesamt 137 Anträge vor. In den Jahren zuvor schwankte die Zahl zwischen 115 und 136. Ein Antrag kann laut Ministerium mehrere Personen umfassen. Aussagekräftige Zahlen zu bestätigten Anträgen für 2024 liegen bislang nicht vor.

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MDR (anh)/dpa

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 11. Februar 2025 | 10:00 Uhr

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