Etat 2024 Streit um Landeshaushalt: Rot-Rot-Grün lehnt CDU-Forderung ab
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16. November 2023, 17:18 Uhr
Thüringens CDU-Chef Mario Voigt will mit Rot-Rot-Grün nur dann über den Haushalt 2024 verhandeln, wenn die Koalition auf eine Verfassungsklage zur Grunderwerbssteuer verzichtet. Das haben die Koalitionäre abgelehnt.
Im Streit um den Thüringer Landeshaushalt hat CDU-Chef Mario Voigt den Druck auf die rot-rot-grüne Minderheitsregierung erhöht. Voigt kündigte in der "Thüringer Allgemeinen" an, dass die Union nur dann über einen möglichen Haushaltsbeschluss im Landtag verhandeln wird, wenn das Kabinett auf die angekündigte Verfassungsklage wegen der Grunderwerbsteuer verzichtet.
Voigt sagte, wer gegen die Entlastung der Bürger klage, sei kein Verhandlungspartner der CDU. Es brauche jetzt ein klares Signal, dass Familien und Wirtschaft mit einer Steuersenkung rechnen können. Er erwarte daher, dass die Regierung von der Klage Abstand nimmt.
Staatskanzleichef Hoff: Plan funktioniert nicht
Am Freitag will sich Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) mit Voigt treffen, um über den Haushaltsentwurf zu reden. Staatskanzleichef Benjamin Hoff (Linke) hat kurz vor den Gesprächen die CDU gewarnt. Er wies im Kurznachrichtendienst x (ehemals Twitter) Vorbedingungen der Union zurück. Ein Ultimatum zu setzen, werde nicht funktionieren, schrieb Hoff.
Finanzministerin zieht Verhandlungswillen der CDU in Zweifel
Finanzministerin Heike Taubert (SPD) sagte, ein Verzicht auf die Klage als Voraussetzung für Haushaltsverhandlungen stehe in keinem Zusammenhang. Solche Forderungen und Bedingungen erschwerten den ohnehin nicht einfachen Verhandlungsprozess. Wer Ultimaten stelle, lasse Zweifel daran aufkommen, dass er ernsthaft an erfolgreichen Haushaltsgesprächen interessiert ist, so Taubert.
CDU beschloss Steuersenkung mit AfD und FDP
Im September hatte die CDU gemeinsam mit AfD und FDP im Landtag ein Gesetz zur Senkung der Grunderwerbsteuer verabschiedet. Die Landesregierung hatte daraufhin angekündigt, Verfassungsklage gegen die beschlossene Senkung einzureichen. Das Finanzministerium sieht verfassungsrechtliche Bedenken. Unter anderem sehe das Gesetz zur Steuersenkung Freibeträge vor. Darüber dürfe aber nicht das Land, sondern nur der Bund entscheiden.
Außerdem weist die Landesregierung darauf hin, dass der Landtag beim Haushalt Mehrausgaben oder Mindereinnahmen gegenüber dem Entwurf der Landesregierung nur dann beschließen kann, wenn Deckung gewährleistet sei. Dies sei beim beschlossenen Gesetzentwurf nicht der Fall.
In Thüringen kann die Opposition mit ihrer Mehrheit Gesetze beschließen, weil die rot-rot-grüne Regierung keine eigene Mehrheit im Parlament hat. Ihr fehlen vier Stimmen. Sie ist damit beim Haushalt 2024 auf Stimmen der Opposition angewiesen.
MDR (sar/jhi)
Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 15. November 2023 | 22:00 Uhr